Bis Ende 2025 müssen im Kanton Luzern Güllelager mit mehrheitlich Schweinegülle und einer Oberfläche von über 140 m2 abgedeckt sein. Diese Verfügung wurde oder wird den betroffenen Betrieben schriftlich zugestellt. In einer zweiten Priorität haben dann Rinder- (Güllelager über 140 m2) und Schweinehalter (Güllelager unter 140 m2) bis Ende 2027 für eine Abdeckung zu sorgen. Und schliesslich sind in einer letzten Etappe bis 2030 die übrigen offenen Güllelager abzudecken.
Tausende noch nicht abgedeckt
Diese Umsetzung gilt im Kanton Luzern im Rahmen des kantonalen Massnahmenplan II Ammoniak von 2020 und wurde schon vor einigen Jahren mehrmals kommuniziert. Zahlreiche Betriebe haben freiwillig oder aufgrund einer Verfügung ihre Güllelager schon abgedeckt.
Gemäss Luftreinhalteverordnung von 2022 sind nach einer Übergangsfrist schweizweit alle Güllelager bis 2030 abzudecken. Die behördlichen Fristen und Abläufe zur Abdeckung unterscheiden sich je nach Kanton. Luzern hat sich für eine etappierte Umsetzung nach Prioritäten entschieden.
Ab dem Jahre 2030 ist ein abgedecktes Güllelager Pflicht für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises ÖLN.
Schätzungen gehen davon aus, dass schweizweit etwa 5000 Behälter davon betroffen sind. In Luzern warten noch rund 1200 Güllebehälter auf ihre Abdeckung. Geht man von einem Durchmesser von 14 Metern aus, betrifft dies eine Fläche von fast 18,5 Hektaren.
Je nach Grösse, Ausführung und Anforderungen muss mit rund 25 000 Franken Investitionskosten für eine Abdeckung auf einen Behälter mit 14 Meter Durchmesser gerechnet werden.
Im Rahmen der Investitionshilfen wird ein Beitrag von 60 Franken pro m2 Gülleoberfläche gewährt. Diese Unterstützung kann bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) beantragt werden. Mit den Bauarbeiten darf jedoch erst nach der schriftlichen Beitragszusicherung begonnen werden. Die Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) schreibt die betroffenen Bewirtschafter von offenen Güllelagern an und verfügt die Sanierungsfrist. Es ist aber empfehlenswert, nicht bis zur Verfügung zuzuwarten. So kann auch ein Auftragsstau bei der Realisierung durch die Unternehmen verhindert werden.
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Damit genügend Zeit bleibt, um Offerten und Varianten zu vergleichen und allfällige Baubewilligungen einzuholen, wird geraten, frühzeitig mit den Abklärungen zu beginnen. Je nach Variante muss der Behälter geleert werden. Dieser Umstand und die Lieferfristen sind zu beachten, damit die Abdeckung fristgerecht erfolgen kann.
Abdeckung senkt Ammoniakemissionen
Eine der grössten Wirkungen zur Reduktion von Ammoniak haben die emissionsmindernde Gülleausbringung und die Abdeckung der Güllelager. Durch die Abdeckung werden Luftaustausch und Verwirbelungen an der Gülleoberfläche reduziert und damit der Austritt von Ammoniak verringert. Entfällt die direkte Sonneneinstrahlung, reduziert sich die Oberflächentemperatur und aufgrund dessen die Freisetzung von Ammoniak. Natürliche Schwimmschichten, schwimmende Kunststoffelemente oder andere Abdeckungen, die ihre emissionsmindernde Wirkung zeitweise verlieren, z. B. beim Rühren der Gülle, erfüllen das Kriterium der dauerhaft wirksamen Abdeckung in der Praxis nicht.
Unter organischen Schwimmschichten bildet sich auch vermehrt Lachgas, was im Hinblick auf die klimaschädigende Wirkung zu vermeiden ist. Minimale Öffnungen in der Abdeckung sind jedoch erforderlich, um das Entweichen von explosiven und lebensgefährlichen Gasen zu gewährleisten, da zwischen Emissionsreduktion und Arbeitssicherheit Zielkonflikte bestehen.
Anforderungen an die Abdeckung
Die Abdeckung muss dem aggressiven Milieu standhalten und mit der Statik des Behälters kompatibel sein. Die Öffnungen für den Gasaustritt, das Rührwerken und allfällige Wartungsarbeiten dürfen maximal 6 Prozent der Behälteroberfläche betragen.
Die Abdeckung mit Ortbeton ist die teuerste Variante, ermöglicht aber die Nutzung als Waschplatz oder Abstellfläche. Bedingung dafür ist natürlich eine Zufahrt. Für Betonbehälter werden meist vorgefertigte Betonelemente eingesetzt. Hier ist besonders das Gewicht zu beachten. Schnell kommen hier 100 Tonnen zusätzliche Last auf den Behälter. Flexibler sind Abdecksysteme mit Holz, ergänzt mit isolierten Blechpaneelen. Individuelle Öffnungen und Anpassungen sind hier einfacher zu realisieren. Weniger flexibel ist man bei der Abdeckung von Email- oder Metallsilos. Hier bieten sich Varianten mit Blachen an, seien es Zeltabdeckungen oder teilschwimmende Systeme. Generell ist bis auf eine Konstruktionshöhe von 120 Zentimetern eine Baubewilligung im Kanton Luzern nicht erforderlich. Denkbar ist auch die Kombination der Abdeckung mit Photovoltaikmodulen.