Ist ein Verkaufsautomat oder ein bäuerlicher Hofladen mit Selbstbedienung ein Laden? Gilt für solche auch das Luzerner Ladenschlussgesetz? Das gab in den letzten Wochen einiges zu reden, sorgte für viel Unverständnis und zahlreiche Medienberichte, schweizweit.

Nur offene Verkaufsstände

Auslöser war ein Entscheid der Gewerbepolizei und des Luzerner Justizdepartements Anfang Jahr zu den Öffnungszeiten eines Verkaufscontainers mit Selbstbedienung in der Stadt Luzern. Auch für solche gelte das kantonale Ladenschlussgesetz, unabhängig, ob Verkaufspersonal beschäftigt werde. Auch Hofläden mit Türen, welche spätabends oder sonntags noch zugänglich seien, wären somit illegal, zitierte die «Luzerner Zeitung» aus dem Entscheid. Eine Ausnahme seien nur Hofläden, die als «offene Verkaufsstände» gestaltet seien. Das Gesetz regelt explizit die Schliessungszeiten aller Läden im Kanton Luzern: werktags bis 19 Uhr, Samstag bis 17 Uhr und keine offenen Verkaufsgeschäfte an Ruhetagen. Ausnahmen sind möglich, so in Tourismusgemeinden, für Bäckereien, Molkereien, Blumenläden, Apotheken, Tankstellen und einige mehr. Hofläden oder Verkaufsautomaten sind als Ausnahmen im Gesetz nicht aufgeführt.

Zug zeigt den Weg

Anders im Kanton Zug. Dort sind «Warenverkaufsautomaten und Hofläden auf Bauernhöfen» vom Geltungsbereich der Öffnungszeiten gemäss Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz explizit ausgenommen.

Im Kanton Schwyz ist gemäss Ruhetagsgesetz der «Verkauf eigener Frischprodukte im Landwirtschaftsbetrieb» auch an Sonn- und Feiertagen zulässig. Und die Ladenöffnungszeiten sind dort grundsätzlich viel liberaler geregelt als im Kanton Luzern.

Ohne Verkaufspersonal

Schweizweit sind aber viele Hofläden auch ausserhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten zugänglich und Verkaufsautomaten oder Verkaufscontainer mit Selbstbedienung sind immer verbreiteter, weil einem Kundenbedürfnis entsprechend.

Interessant ist ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: der Spargelhof im Rafzerfeld von Jucker Farm, wo an einem Sonntag Mitte April Grossandrang im Verkaufsgeschäft mit einem breiten Sortiment war. Einkaufen ist dort sonntags aber nur in Selbstbedienung möglich. «Aus rechtlichen Gründen dürfen wir an Sonn- und Feiertagen leider kein Verkaufspersonal beschäftigen», hiess es auf einem grossen Plakat davor. Im Laden drin aber sehr wohl Personal, zum Auffüllen der Gestelle und zur Beratung. Bezahlt werden konnte aber nur selbständig, mit Karte oder Twint.

Bedürfnis der Kunden

Wie reagieren nun aber Betreiber von Hofläden und Verkaufsautomaten im Kanton Luzern? Jürg Emmenegger, Geschäftsleiter der Agrovision Burgrain AG, weist darauf hin, dass von den vier Pavillons mit Selbstbedienung nur einer im Kanton Luzern stehe, in Meggen. Dort sei von der Gemeinde das Gesuch für einen 24-Stunden-Betrieb dieses Selbstbedienungsladen bewilligt worden, weil die Ausnahme als Tourismusgemeinde geltend gemacht wurde. Und die Öffnungszeiten würden auch so bleiben – solange wie die Zwischennutzung in den nächsten Jahren dort aufgrund anstehender Bauprojekte auf dem Areal möglich sei.

Emmenegger hofft auf mehr Klarheit aufgrund der eingereichten Motion im Luzerner Kantonsrat (siehe Kasten). Ein 24-Stunden-Betrieb sei Teil des Konzeptes dieser Burgrain-Verkaufscontainer, «denn wir stellen fest, dass viele Kunden zwischen 20 und 23 Uhr einkaufen».

Umsätze steigend

Die Umsatzentwicklung aller vier Läden sei positiv und entspreche den Erwartungen. Potenzial gebe es bei der Sortimentsgestaltung, da seien teils Anpassungen nötig. Einige Produkte wie Mehl seien weniger, anderes wie Käse oder Trockenfleisch mehr gefragt. Feststellbar seien saisonale Schwankungen, und auch das Wetter spiele eine Rolle. «An schönen Tagen haben wir höhere Umsätze.»

Grundsätzlich dienten diese Läden für Ergänzungseinkäufe, stellt Emmenegger fest. Und das Konzept müsse noch bekannter gemacht werden. Entscheidend sei auch die Lage. Demnächst sollen übrigens weitere Läden eröffnet werden. Derzeit betreibt Burgrain Verkaufsstellen in Rotkreuz, Cham, Meggen und in Zofingen, dort allerdings in einem bestehenden Laden.

Ausnahme für Hofläden

Unklar ist die aktuelle Situation auch für Dominik Thürig vom Eichberg. Im Hofladen auf dem Bauernhof würden Frischprodukte werktags am Abend je nach Saison auch nach 19 Uhr und sonntags angeboten, unbedient. Hofläden sollten die gleichen Rechte haben wie Bäckereien, und unabhängig davon, ob sie in einer Tourismusgemeinde stehen, findet Thürig. Er stellt ein grosses Kundenbedürfnis fest. Beispielsweise auch für den Kauf von Beeren gerade an einem Sonntag an der Durchgangsstrasse. Aber der Laden müsse halt auch von Personal mit Frischprodukten aufgefüllt werden können am Sonntag, trotz Selbstbedienung – das sollte doch möglich sein.

Grenzen ziehen

Allerdings sei es wohl nicht so einfach, für Läden eine Grenze zu ziehen bezüglich Sonntagsverkauf oder 24-Stunden-Betrieb, findet Dominik Thürig. Die Digitalisierung und Automatisierung eröffne viele Möglichkeiten. Und es gelte wohl zu verhindern, dass nun überall seitens Detailhandel dauernd zugängliche Verkaufscontainer wie Pilze aus dem Boden schiessen würden, nur um die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zu umgehen. «Für Hofläden sollte es aber schon Ausnahmen geben.»

Motion fordert Anpassung 

Mitte März reichte die Luzerner GLP-Kantonsrätin Ursula Berset, Buchrain, aufgrund des Entscheids in der Stadt Luzern eine Motion ein. Diese verlangt, dass Geschäfte mit Selbstbedienung ohne Verkaufspersonal nicht den reglementierten Öffnungszeiten gemäss Ladenschlussgesetz unterstellt sind.  Dies, weil Geschäfte, welche rund um die Uhr geöffnet hätten, einem Bedürfnis vieler Konsumenten entsprächen. Und auch Bauernhöfe im ganzen Kanton würden ihre Produkte teilweise auch in unbedienten Hofläden anbieten. Das Anliegen stösst auf breite politische Akzeptanz und wurde von zahlreichen Kantonsräten aus allen Parteien unterzeichnet.