Per 2028 werden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge zusammengelegt. Das Resultat dieser Fusion ist der Beitrag für regionale Biodiversität und Vernetzung (BrBL), für den Bundesamt für Landwirtschaft nun die Liste der anerkannten Massnahmen publiziert hat.
Der Katalog umfasst 16 Bundesmassnahmen mit schweizweit einheitlichen Anforderungen und ebensolchem Beitragsansatz, der allerdings erst im Herbst bekannt gegeben wird. Die Kantone können ergänzend dazu regionale Massnahmen definieren.
Vereinfachung erwartet
Das Ziel der Beitragsfusion war eine Vereinfachung und höhere Wirkung dieser Förderungen. «Die Zusammenführung ermöglicht eine bessere Abstimmung von Zielsetzung und Massnahmen und die Nutzung vorhandener Synergien», bestätigt Thomas Stirnimann von der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL), in der die kantonalen Fachleute in diesem Bereich versammelt sind. «Dies bietet die Chance, dass der administrative Aufwand für die Landwirte reduziert, die Wirksamkeit der Massnahmen verbessert und somit der Mehrwert für Natur, Landschaft und Gesellschaft gesteigert werden kann.»
Rahel Mettler, Delegierte Natur und Landschaft der Konferenz der Landwirtschaftsämter Schweiz (KOLAS), sieht es als klaren Vorteil, dass sich mit der Fusion die Anzahl der einzelnen Projekte innerhalb der Kantone stark reduziere. Gleichzeitig werde sich die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen verstärken. «Für Betriebe mit Flächen in mehreren Kantonen ist das eine Chance.» Die Massnahmenliste in den Kantonen kann überarbeitet werden.
Eine grosse Herausforderung sieht Rahel Mettler indes in der Ausarbeitung der Projekte für den BrBL, die bereits laufe. «Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen die Massnahmen von den Landwirt(innen) effektiv umgesetzt werden. Dafür müssen sie einen ökologischen und ökonomischen Mehrwert bringen», ist sie sich bewusst.
Zusätzlich besteht eine politische Unsicherheit aufgrund einer hängigen Motion, die den BrBL erst mit der AP30+ einführen will. Der Bundesrat versichert allerdings, mit der AP 30+ die rechtliche Grundlage dieser Projekte nicht infrage zu stellen und damit nicht – wie vom Motionär befürchet – kurz nach der Beitragsfusion alles wieder auf den Kopf zu stellen.
Finanzielle Fragezeichen
Finanziell ist der BrBL vom Entlastungspaket 2027 betroffen, wie Rahel Mettler erklärt: «Es will die Co-Finanzierung der Landschaftsqualitätsprojekte von aktuell 90 %/10 % von Bund und Kanton auf 50/50 umverteilen.» Für wirksame Projekte müssten ab 2028 zwingend genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, betont sie.
Thomas Stirnimann sieht ein gewisses Risiko, dass durch die Zusammenlegung zum neuen BrBL die lokale und regionale Verankerung geschwächt, regionsspezifische Lösungsansätze sowie regionale Netzwerke zwischen den Akteuren nicht mehr berücksichtigt werden können. «Dieses Risiko lässt sich auffangen, wenn der Einbezug der betroffenen Kreise wie in den Richtlinien des Bundes vorgesehen konsequent eingehalten wird.»
Grundsätzlich aber, so Stirnimann weiter, begrüsst die KBNL die vom Bund definierten Rahmenbedingungen für die BrBL. Sie böten ausreichend Spielraum, damit die Kantone mit regionalen Akteuren gute Projekte erarbeiten können. «Schlussendlich ist die Richtlinie ein Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Natur», ergänzt Rahel Mettler. Es fehlten allerdings bei einzelnen Bundesmassnahmen noch Präzisierungen. Die KBNL bedauert, dass der Bund keine minimalen Zielvorgaben definiert hat, obschon mit dem Landschaftskonzept Schweiz behördenverbindliche Vorgaben bestünden.
Falls nötig erhöhen
Was wie erwähnt ebenfalls noch fehlt, ist die Höhe der Beiträge je nach Massnahme. Sie müssten den jeweiligen Wert und Aufwand gut widerspiegeln, hält Rahel Mettler fest. «Hier eine gute Leitlinie zu finden, ist herausfordernd.» Die Berechnungen sollten transparent und nachvollziehbar sein, findet Thomas Stirnimann, damit sich die Kantone für ihre eigenen Massnahmen daran orientieren können. «Falls nötig, sollten Beiträge für ausreichenden Umsetzungs-Anreiz angemessen erhöht werden.»
16 Massnahmen
Die folgende Liste kann kantonal überarbeitet werden:
- Farbige Hauptkulturen
- Ackerbegleitflora (spontan oder Einsaat)
- Pflanzung einheimischer Einzelbäume und Hochstammfeldobstbäume
- Pflege einheimischer Einzelbäume
- Heckenpflanzung
- Pflege einer Nicht-BFF-Hecke
- Zusatzbeitrag in einem Fördergebiet
- Anlegen von Tümpeln und Teichen
- Erhaltung und Pflege von Tümpeln und Teichen
- Neuschaffung, Erhaltung und Pflege von Kleinstrukturen
- Erhaltung und Pflege von Trockensteinmauern
- Mit Heugras- oder Heudruschsaaten neuangesäte Wiesen
- Mit regional angepasstem Saatgut neuangesäte Wiesen
- Gestaffelte Nutzung auf Betriebsebene
- Beitrag pro Betrieb bei hohem Anteil ökologisch wertvoller Flächen
- Beitrag für gesamtbetriebliche Beratung