An der Basiskonferenz des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL) informierten Fachleute die 45 Teilnehmer(innen) über ein breites Themenspektrum. Ein Thema, das die Gemüter in den letzten Wochen und Monaten sehr bewegte, war das Schleppschlauch-Obligatorium, das ab dem 1. Januar 2022 im Thurgau definitiv in Kraft tritt. Martin Zeltner vom kantonalen Amt für Umwelt (AFU) hatte zwar nichts Neues zu berichten, fasste aber die Hintergründe nochmal zusammen. Insbesondere versuchte Zeltner aufzuzeigen, dass das Obligatorium eine wichtige Massnahme ist, um die Ziele des Massnahmenplans Ammoniak zu erreichen.
Massnahmenplan nicht abhängig vom Bundesobligatorium
Martin Zeltner erinnerte daran, dass der Massnahmenplan Ammoniak, der 2018 beschlossen wurde, Teil der Luftreinhalteverordnung ist. Der Kanton Thurgau muss seine Ammoniakemissionen bis ins Jahr 2030 um 18 Prozent senken (Referenzjahr 2015). Der Massnahmenkatalog sieht zwölf Massnahmen vor, das grösste Einsparungspotenzial hat die emissionsarme Gülleausbringungstechnik mit 8 Prozent.
«Wenn wir die 18 Prozent nicht erreichen, drohen schärfere Massnahmen, welche die Landwirtschaftsbetriebe weitaus stärker treffen könnten als das Obligatorium», sagte Zeltner. «Dann müssen wir über Tierzahlen diskutieren. Zudem gäbe es weniger oder keine Fördergelder mehr.» Als unglücklich bezeichnete er das Hin und Her auf politischer Ebene. Dass der Bundesrat das Obligatorium auf 2024 hinausgeschoben habe, ändere aber nichts an der kantonalen Umsetzung. «Die 18 Prozent sind nicht verhandelbar.»
Vollzug mit Augenmass
Martin Zeltner wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Bauern zu wenig Zeit gehabt hätten: «Seit 15 Jahren werden emissionsarme Gülleausbringungtechniken im Kanton Thurgau gefördert. Man kann hier also nicht von einem Schnellschuss sprechen.» Dass das Obligatorium komme, sei seit 2018 bekannt.
Ausserdem sei der Kanton den Bauern entgegengekommen, indem die Geräte bis Ende 2021 bestellt, aber noch nicht auf dem Betrieb sein müssen. Bussen wird es 2022 definitiv keine geben, versicherte er. Weil der Kanton nicht vorschreibe, in welcher Form emissionsarm gegüllt wird (Eigenanschaffung Maschinengemeinschaft, Mietgerät oder Lohnunternehmer), gibt es keine Ausnahmen für Bauern, die kurz vor der Pension sind. Zeltner glaubt, dass die Thurgauer Landwirtschaft durch das Schleppschlauch-Obligatorium vorerst einmal Ruhe hat vor weiteren Massnahmen zur Senkung der Ammoniakemissionen.
Kontaktpflege zu Mitgliedern und Bevölkerung
Daniel Vetterli, Co-Präsident des VTL, bedankte sich bei allen Beteiligten «für den beispiellosen Einsatz gegen die beiden Agrarinitiativen». Mit der Kampagne «DeinEssen.ch» war der VTL in den Abstimmungskampf gegangen. Die Website ist immer noch aktiv, der VTL will auf diesem Weg den Kontakt zur Bevölkerung pflegen und den Betrieben eine Plattform geben, sich zu präsentieren.
Der VTL will den Kontakt zu den Mitgliedern stärken, etwas, das unter der Corona-Pandemie stark gelitten hat. Im Anschluss an die Basiskonferenz besuchten die 45 Teilnehmer(innen) das Holzheizkraftwerk der Stromwerker AG in Rheinklingen.
Flexibler Schnittzeitpunkt von Extenso-Wiesen
Daniel Nyfeler vom BBZ Arenenberg stellte ein Projekt vor, das Aufschluss über den optimalen Schnittzeitpunkt von extensiven Wiesen geben soll. Ziel sind eine bessere Qualität und höhere Artenvielfalt. Vier Wiesentypen wurden definiert: Frommental; Salbei; Trespe; Rotschwingel-Straussgras.
Eine ETH-Studentin wird im Rahmen ihrer Masterarbeit auf zehn Betrieben die Bestände regelmässig erheben. Anhand der Erkenntnisse soll ein Schlüssel erstellt werden, damit der Bewirtschafter in Zukunft selbstständig den für den Pflanzenbestand optimalen Schnittzeitpunkt festlegen kann. Die Laufzeit des Projekts beträgt zehn Jahre.
Interessierte wenden sich ans BBZ Arenenberg: daniel.nyfeler@tg.ch
[IMG 2]
Energieberatung für Landwirtschaftsbetriebe
Im Januar 2022 startet das Projekt Energieberatung Thurgauer Landwirtschaft. Ziel ist, die Energiebilanz auf den Betrieben zu verbessern. Der Maschinenring (MR) Ostschweiz unter Geschäftsführer Fabian Brühwiler koordiniert das Projekt. Der Landwirt erfasst die Betriebsdaten in einem Tool. Die Analyse geschieht über den MR, der einen Schlussbericht mit Einsparpotenzial, Investitionsvolumen und mögliche Subventionen erstellt. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 960 Franken (Kunde Fr. 200.–; Thurgauer Kantonalbank Fr. 200.–; Kanton voraussichtlich Fr. 560.–). Bei letzterem läuft im Moment die Detailabklärung.
Interessierte wenden sich an den Maschinenring Ostschweiz: E-Mail: ostschweiz@maschinenring.ch; Tel. 052 369 50 30
