In Anlehnung an einen Buchtitel könnte man sagen: «Gute Bauern kommen in den Himmel, böse kommen mit allem durch.» Dies, wenn es nach der Schutzverordnung (SOV) Unteres Tösstal geht.

Viele zusätzliche Auflagen

Bäuerinnen und Bauern, die sich vorbildlich um Biodiversität bemühen, werden im Verordnungsentwurf in ein enges Korsett von Auflagen gepresst. Dies, obwohl sie durch ihre Bewirtschaftungsweise massgeblich dazu beitragen haben, dass das Untere Tösstal eine attraktive Kulturlandschaft mit vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna geworden ist.

«Andere hingegen, die sich bisher einen Deut um Ökologie kümmerten, fallen nicht unters Schutzkonzept, weil es auf diesen Flächen laut dem Kanton sowieso kein Potenzial gäbe», fasst Martin Hübscher, Landwirt aus Bertschikon und Vorstandsausschuss des Zürcher Bauernverbands (ZBV), den SOV-Verordnungsentwurf zusammen. «Die können weiter wirtschaften wie eh und je.» Mit dem «Himmel» begnügen sich Bäuerinnen und Bauern nicht. Sie wehren sich zusammen mit dem ZBV und fordern von Regierungsrat Martin Neukomm einen Marschhalt beim Schutzkonzept. Der Verordnungstext soll überarbeitet und der Planungsablauf analysiert werden.

Taktgefühl und Knackpunkte

Das Vorgehen der Verwaltung ist laut Martin Hübscher nicht ideal verlaufen. So hätten im Vorfeld die Bauernfamilien Gelegenheit gehabt, ihre Anliegen einzubringen. «Aber davon ist nichts in den Verordnungsentwurf eingeflossen», sagt Hübscher. Auch sei auf Einwendungen nur punktuell geantwortet worden. Es gibt auch noch einen handfesten Knackpunkt: Zum Beispiel sind Betriebe, die grossflächig unter die Schutzzone fallen, in ihrer üblichen zonenkonformen Bautätigkeit stark eingeschränkt.

«Für einen Betrieb mit Pensionspferdehaltung ist dies nicht mehr möglich, obwohl es beispielsweise am Irchel einige solcher Betriebe gibt», erklärt Hübscher. Ein weiteres Ärgernis trifft Betriebe, darunter auch Biobetriebe, die laut Hübscher wertvolle QII-Flächen mit seltenen Orchideen haben. «Zum Teil haben sie dort auch Mistgaben gemacht. Das hat sich bewährt»,erzählt er. Hingegen würden auf den Flächen des Kantons zu einem grossen Teil Neophyten wie Goldruten und Berufkraut wachsen. Die Betriebsleiter befürchten, dass sich diese Neophyten auch auf ihren QII-Flächen ausbreiten, wenn sie unter den neuen Auflagen ihre Flächen bewirtschaften müssen.

Widersinnige Ausnahmeregel

«Die Amtsstelle schlägt eine Ausnahmeregelung vor. Diese ist aber personen- und nicht betriebs- oder flächenbezogen», sagt Martin Hübscher. Das gehe in der heutigen Zeit einfach nicht mehr. «Was ist, wenn sich beide Partner um die Betriebsleitung kümmern? Es zu einer Hofübergabe kommt? Oder was passiert, wenn der Betriebsleiter 65 Jahre alt ist und die Betriebsleitung an seine jüngere Ehefrau übergeht?», so Hübscher und weiter: «Ich habe Verständnis, dass der Kanton das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz umsetzen muss – aber dann bitte massvoll.»

Der ZBV befürchtet, dass der Verordnungsentwurf als Vorlage auch für weitere Gebiete dienen soll. Es brauche einen Marschhalt. Das Amt solle aufzeigen, für welche Gebiete im Kanton Zürich in den nächsten 15 Jahren SVO erarbeitet werden sollen mit einer Übersicht, wie viele Bauernbetriebe und wie viel Kulturland betroffen sind.