Für die besten Landwirtschaftsflächen gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) hat zum Ziel, mindestens 438 460 Hektaren davon zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt allerdings dazu, dass die FFF zunehmend unter Druck geraten. Es gibt Kantone, die ihr Kontingent nur noch knapp erfüllen können. Kreative Lösungen sind also gefragt.
Viel mehr Lebensmittel
Die Vereinigung der Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) engagiert sich dafür, dass Gewächshausflächen als FFF anerkannt werden. Der Berner Mitte-Nationalrat und Meisterlandwirt Heinz Siegenthaler hat dafür bereits im September 2017 eine Motion eingereicht. Der Bundesrat soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes vorlegen, welche es ermöglicht, Gewächshäuser zur Produktion von Nahrungsmitteln auf Fruchtfolgeflächen zu errichten, ohne diese kompensieren zu müssen. Dies, soweit der natürliche Boden nicht versiegelt sei und regelmässig kultiviert werde.
«In Gewächshäusern neuester Technologie können effizient und umweltschonend gesunde Nahrungsmittel produziert werden. So ist es möglich, auf derselben Fläche, im Vergleich zur Freilandproduktion, ein Vielfaches an Lebensmitteln zu erzeugen», schreibt Heinz Siegenthaler in der Begründung seines Anliegens. Durch das Erstellen eines Gewächshauses auf einer FFF gehe die Produktionsgrundlage nicht verloren, «im Gegenteil, sie wird um ein Vielfaches vergrössert». Die leichte Bauweise von Gewächshäusern erlaube zudem einen Rückbau ohne grossen Aufwand.
Ein Spezialfall
Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen und den überarbeiteten Sachplan FFF abzuwarten. Am 8. Mai 2020 hat er diesen gutgeheissen. Darin fallen Gewächshäuser unter die Kategorie Spezialfälle, wie etwa auch Golfplätze oder die Flächen für Dauerkulturen. «Sie können ans Inventar der FFF angerechnet werden, solange die FFF-Qualität durch die spezielle Nutzung nicht beeinträchtigt wird und auf den Flächen im Falle einer schweren Mangellage innerhalb eines Jahres wieder ein Ortsüblicher Ertrag von für die Landesversorgung relevanten Zielkulturen (Raps, Kartoffeln, Getreide und Zuckerrüben) möglich ist», heisst es im revidierten Sachplan.
Warten auf den Ständerat
Der Nationalrat hat die Motion von Heinz Siegenthaler im September 2019 bereits angenommen. Nun warten die Gemüseproduzenten auf den Entscheid des Ständerates. «Der VSGP begleitet diesen Prozess mit Unterstützung von Forschungsarbeiten, um die Legitimität deses Anliegens zu begründen», schrieb Direktor Matija Nuic kürzlich in einem Politik-Ausblick aufs neue Jahr im Magazin «Der Gemüsebau».
Studien: Ja, aber?
Die Fachstelle Bodenschutz des Zürcher Amtes für Landschaft und Natur untersuchte 2016 fünf Böden in Gewächshäusern im Kanton darauf, ob sie die Anforderungen an Fruchtfolgeflächen (FFF) erfüllen würden. Ja, lautete das Urteil der Forschenden.
Auch das Bundesamt für Umwelt gab eine Studie in Auftrag. Für die Untersuchung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften wurden sieben Gewächshäuser mit unterschiedlicher Bewirtschaftung ausgewählt: Bodenkultur, Hors-sol und saisonale Wechsel. Die Frage, ob Gewächshausböden grundsätzlich die Kriterien von FFF erfüllten, lasse sich aufgrund der kleinen Stichprobe nicht «abschliessend beantworten», heisst es im Schlussbericht vom Dezember 2019.