Am 5. Februar öffnet das Zeitfenster für die Stichtagserhebung. Dann werden in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn die Kulturen der offenen Ackerfläche neu nicht mehr numerisch, sondern räumlich erfasst. Damit bilden die drei Kantone schweizweit das Schlusslicht. Denn ausser in den Gelan-Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn wurden die Ackerkulturen bereits räumlich erhoben. Der Bund verlangt die räumliche Erhebung von Flächendaten im Grunde seit 2014. Es bestand dabei die Möglichkeit, die offene Ackerfläche aggregiert zu erfassen. Gezeichnet wurden lediglich die Bewirtschaftungseinheiten und die Ackerkulturen (z.B. Winterweizen oder Kunstwiese) wurden numerisch deklariert. Die drei Kantone haben das bis 2020 so praktiziert. Diese Anpassung stelle keine grundlegende Änderung dar, da bereits bisher sämtliche übrigen Kulturen, wie Dauerkulturen und Biodiversitätsförderflächen, räumlich erfasst wurden. Vielmehr handle es sich dabei um eine Vervollständigung der geometrischen Erfassung von Flächen, erklärt Markus Richner, Leiter der Abteilung Direktzahlungen am Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat).
Umweltschutz steht im Fokus
Auf die Frage, wieso es zu dieser Änderung kommt, erklärt Markus Richner, dass in den vergangenen Jahren im Bereich der Ressourceneffizienzbeiträge der Flächenbezug auch bei den Ackerkulturen zugenommen habe. Die bisher praktizierte Erhebung der offenen Ackerfläche biete dafür keine ausreichende Grundlage mehr. «Das ist auch der Grund, weshalb in den meisten Kantonen die Ackerkulturen bereits bisher räumlich erhoben wurden», sagt der Abteilungsleiter. Und mit den bevorstehenden agrarpolitischen Entwicklungen würde sich dies noch akzentuieren. Sowohl die AP 22+ als auch die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» würden den stofflichen Umweltschutz fokussieren. Die in Konzeption befindlichen Produktionssystembeiträge würden im Pflanzenbau für den Vollzug dabei einen noch stärkeren Flä-chenbezug bedingen. «Deshalb haben die Gelan-Kantone beschlossen, auch die Ackerkulturen räumlich zu erfassen», so Richner. Es sei wichtig, diesen Zusatzaufwand zur erstmaligen Erhebung vor der Umsetzung der nächsten Agrarreform anzusetzen. «Schliesslich profitieren auch die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter davon», sagt Richner. Nämlich durch den Bezug der Geodaten aus Gelan zur Weiterverwendung in anderen Systemen. Und das mache nur unter der Voraussetzung Sinn, dass auch Geometrien der Ackerkulturen existierten.
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Weitere Infos folgen
Was müssen die Bewirtschafter im Gelan-Portal zwischen dem 5. Februar und 5. März bei ihrer Erhebung nun genau tun? «Wie jedes Jahr instruieren wir die Erhebungsstellen der Gemeinden, damit eine reibungslose Unterstützung gewährleistet ist», sagt Markus Richner. Zudem würden die Bewirtschafterinnen Anfang Februar mit den notwendigen Informationen zur Erhebung bedient. «Zu sämtlichen Neuerungen werden Merkblätter und Anleitungen zur Verfügung stehen; zur räumlichen Erfassung von Kulturen zusätzlich auch Lernvideos», so Richner. Beim Kanton Bern ist man sich bewusst, dass die Erhebung durch die aktuelle Situation mit Corona erschwert sei. Dem würde Rechnung getragen, heisst es. Nebst der Unterstützung durch die Erhebungsstellen gewährleiste die Abteilung Direktzahlungen während der gesamten Erhebung Unterstützung über eine Hotline. Die Bewirtschafter würden im Vorfeld der Erhebung über die Kontakte informiert.
Motion scheiterte
Im vergangenen August reichten die Berner Grossräte Samuel Leuenberger (SVP), Michael Ritter (GLP) und Andreas Mühlemann (BDP) einen parlamentarischen Vorstoss ein. Darin forderten sie den Regierungsrat auf, «die unnötige vorgezogene Einführung neuer bürokratischer Hürden im Gelan zu stoppen».
Aus der AP streichen
Die vom Regierungsrat im Juni 2020 per Anfang 2021 angekündigte Einführung von neuen Vollzugsanforderungen der räumlichen Erfassung im Agrarinformationssystem sei auf den spätmöglichsten Zeitpunkt zu verschieben. Der Kanton Bern solle sich zudem beim Bund dafür einsetzen, dass diese neue bürokratische Hürde einer räumlichen Erfassung aus der AP 22+ gestrichen werde, verlangten die Motionäre.
Nach Vorgabe des Bundes
Der Vorstoss wurde im Rat, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, abgelehnt. Die geometrische Erfassung von Flächendaten im Agrarvollzug sei eine bereits bestehende Vorgabe des Bundes. Mit Ausnahme der Kulturen der offenen Ackerfläche würden in den Gelan-Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn bereits sämtliche übrigen Kulturen (Dauergrünflächen, Dauer- und Spezialkulturen sowie ökologische Ausgleichsflächen) seit 2014 räumlich geführt. Auch bei einer Verzögerung der Agrarreform, also einer möglichen Sistierung der AP 22+, sei ein systematischer Flächenbezug der Massnahmen zu erwarten, begründete der Regierungsrat.