Nein, die geplanten PV-Module an der Scheunenwand im Landschaftsschutzgebiet seien nicht bewilligungsfähig. Bevorzugt werde eine Realisierung auf dem Dach. Diesen Bescheid bekam Landwirt Wendelin Halter aus St. Niklausen OWmletzten Sommer vom kantonalen Hochbauaumt Obwalden zugestellt. Halter wollte aber keine Photovoltaikanlage auf dem Dach, sondern an der Fassade seiner Scheune. Solche sind zwar je nach Objekt etwas teurer, bieten aber einige Vorteile: mehr Strom im Winter bei flacher Sonne, höherer Eigenverbrauch, gleichmässigere Ertragskurve, keine Minderproduktion wegen Schnee auf dem Dach.

Gute Ästhetik erwünscht

Kari Wallimann von der Firma Dach und Solar aus Kägiswil hatte ihm die Anlage geplant. 60 m2 gross, Leistung 12,6 kWp, die Module harmonisch an der Stirnseite der Scheune platziert. Er wisse von einigen Fällen, wo sich die Behörden mit Bewilligungen von Fassadenanlagen schwertaten, vor allem in Gebieten mit Schutzstatus, sagt Wallimann. Neben Aufdach-Anlagen seien solche an Wänden gerade in der Landwirtschaft aber vermehrt im Trend. «Die Ästhetik soll aber stimmen.»

Zuerst Dächer bestücken

Auf den Grund für die ablehnende Haltung zum Projekt Halter angefragt, erklärt Kantonsarchitekt Mathis Meyer, Leiter Hochbauamt, dass sich PV-Anlagen auf Dächern grundsätzlich besser an das Gebäude anpassen als an der Fassade. Deshalb seien in Landschaftsschutzgebieten vorrangig Anlagen auf Dächern zu realisieren. Nur dort, wo das nicht möglich sei, beispielsweise wegen Steinschlag, Schneelast oder bereits vorhandener Dachanlage, seien sehr gut ans Gebäude angepasste Anlagen auch in Landschaftsschutzgebieten bewilligungsfähig. Vorausgesetzt, sie seien bezüglich Lage, Form, Farbe und Materialisierung gut ans Gebäude angepasst, würden nicht über die Fassadenfläche hinausragen und kämen als kompakte Fläche daher, wie es in den Obwaldner Ausführungsbestimmungen für Solaranlagen heisst.

Grundsätzlich seien alle Fassadenanlagen im Kanton Obwalden derzeit noch bewilligungspflichtig, sowohl innerhalb wie ausserhalb der Bauzone, betont Meyer. Aktuell überarbeite der Kanton die Ausführungsbestimmungen, künftig sollten Fassadenanlagen in Gewerbe- und Industriezonen bewilligungsfrei sein. Zudem sei im neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (vorbehältlich der Zustimmung zum Mantelerlass aufgrund des ergriffenen Referendums) vorgesehen, dass ab 2025 alle Fassadenanlagen innerhalb und ausserhalb der Bauzone bewilligungsfrei werden. Bis dahin dürften die Gemeinden als Bewilligungsbehörde nur mit dem Entscheid des Kantons Solaranlagen an Fassaden genehmigen.

Dies wurde aber bisher nicht überall so gehandhabt. Die Redaktion hat Kenntnis von Fällen aus der Region, wo Fassadenanlagen vor wenigen Jahren an Scheunen ohne Baugesuch, lediglich aufgrund einer Meldung, durchgewinkt wurden.

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Änderung an Fassade

Gemäss Leitfaden von Energie Schweiz vom Juni 2023 braucht es in Landwirtschaftszonen für PV-Anlagen, die nicht auf einem Gebäudedach realisiert werden, also auch an Fassaden, grundsätzlich ein Baugesuch, ausser das kantonale Recht sieht Ausnahmen vor. Im Kanton Luzern sei für jede Fassadenveränderung ein Baugesuch nötig, ob innerhalb oder ausserhalb der Bauzone. Dazu gehörten auch PV-Anlagen an Fassaden, erklärt Paul Hürlimann, Abteilungsleiter bei der Dienststelle Umwelt und Energie (UWE). Die Gemeinde entscheide bei solchen Vorhaben ausserhalb der Bauzone, ob der Kanton ins Verfahren einbezogen werde. Grundsätzlich könnten solche Anlagen bewilligt werden, wenn Gestaltung und Materialisierung in Ordnung seien. Er wisse aber schon von einigen Gemeinden, die aus Gründen des Ortsbildschutzes recht restriktiv seien bei der Bewilligung von PV-Anlagen, sogar auf Dächern.

Ein sehr grosses Thema seien Photovoltaikanlagen an Fassaden in der Landwirtschaft, sagt Georg Hodel von Hodel Energie GmbH in Buttisholz. Er plant und realisiert vor allem Anlagen in der Landwirtschaft.

Bauern sind interessiert

Die Bauern seien interessiert an grossen Flächen an den Fassaden von Scheunen und Remisen. Georg Hodel bestätigt die Vorteile: So könne die Wintersonne besser genutzt werden, wenn kein Schnee auf dem Dach liegen bleibt und die vertikale Platzierung den flacheren Einfallwinkel der Sonne berücksichtigt. So lasse sich die Eigenproduktion von Strom auch in den Wintermonaten erhöhen. Nach seiner Erfahrung würden die Gemeinden Bewilligungen meist problemlos erteilen. Vorgängig seien aber Pläne zum Erscheinungsbild der Fassadenanlage einzureichen.