Nicht gerade eine Landwirtschaftsdebatte, aber doch einige Vorstösse, welche die Landwirtschaft betreffen, stehen auf der Traktandenliste der kommenden Session im Luzerner Kantonsrat. So über die Einhaltung von Waldabständen, über die Förderung von Trockenwiesen, über Lockerungen der Regelung bezüglich des Umganges mit Hofdüngern, über den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche, über die Erschliessungen in Moorschutzgebieten, über die Lebensgrundlagen der einheimischen Fischarten oder über den Vollzug des Wasservogelschutzes auf Luzerner Gewässern. Die Regierung habe auf die meist von links-grüner Seite eingereichten Anfragen und Vorstösse fachlich korrekt geantwortet und lehne die Anliegen richtigerweise meist ab. Zu diesem Schluss kam der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV), der sich darüber im Vorfeld mit den bäuerlichen Kantonsräten beraten hatte.

Auslegung Gewässerräume

Thematisch um einen Dauerbrenner geht es hingegen bei der Anfrage von Angela Lüthold (SVP) über Gewässerraum ausserhalb des Siedlungsgebietes. Zumal die Ausscheidung im Rahmen von kommunalen Nutzungsplänen noch in vielen Gemeinden ansteht und dies nach wie vor bei betroffenen bäuerlichen Grundeigentümern für viele Diskussionen sorgt. Die Regierung weist in der Antwort auf die gestellten Fragen auf den geringen Spielraum bei der Ausscheidung hin, da dies durch die Gesetzgebung des Bundes weitgehend gegeben sei. Sowohl der Bund wie der Kanton haben schon vor Jahren eine Arbeitshilfe dazu erarbeitet. Die Grundlagen würden aktuell nachgeführt, so dass auch die Festlegung des Gewässerraums an Grossgewässern mittels Baulinien abgebildet werde. So weit möglich würden die Interessen der Landwirte berücksichtigt, findet die Regierung. Diese Ansicht teilt der LBV allerdings nicht.

Erweiterte Gewässerräume

Die Luzerner Regierung weist darauf hin, dass eben bei Gewässerräumen auch der Hochwasserschutz sowie Natur-und Landschaftsschutz zu berücksichtigen sei. Deshalb könne die minimale Breite von Gewässerräumen auch erhöht werden, beispielsweise wegen überwiegenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes. Das ist etwa bei nährstoffreichen kleinen Gewässern wie dem Soppensee oder Mauensee oder auch bei Mittellandseen wie beim Baldeggersee der Fall. Dort wurden teils erweiterte und deshalb stark umstrittene Gewässerräume ausgeschieden.

Die Festlegung erfolge allerdings nicht wie behauptet im «stillen Kämmerlein» von kantonalen Dienststellen, sondern durchaus transparent von den Gemeinden, mit fachlicher Unterstützung durch kantonale Stellen. Und die Bevölkerung sei im Rahmen der üblichen Mitwirkung am Verfahren beteiligt. Betroffene hätten auch die Rechtsmittel, die Ausscheidungen bis vor Bundesgericht anzufechten. Wie Urteile des höchsten Gerichts aber zeigen, würden die Bestimmungen zur Festlegung der Gewässerräume sehr restriktiv ausgelegt.

Arbeitshilfe überarbeiten                                                                                                  
Die Luzerner Arbeitshilfe Gewässerraumfestlegung bei der Nutzungsplanung vom Januar 2019 soll überprüft und angepasst werden. Dazu will offenbar die SVP in den nächsten Tagen im Luzerner Kantonsrat ein Postulat einreichen. Neben der Gesetzeskonformität soll die Praxistauglichkeit dieser Arbeitshilfe erhöht werden. Dies, weil der Kanton bei der Ausscheidung der Gewässerräume bei Grossgewässern neu die Möglichkeit einer Baulinie geschaffen habe. Die Gemeinden bräuchten im Rahmen der Nutzungsplanungen mehr Rechtssicherheit. Bemängelt wird von Grundeigentümern, dass Luzern im interkantonalen Vergleich eine strengere Auslegung vornehme, obwohl von der Regierung und vom Rechtsdienst öffentlich erklärt werde, Luzern stelle keine höheren Anforderungen bei der Ausscheidung der Gewässerräume. Umstritten ist unter anderem die Auslegung von Art 41a Abs 1 der Gewässerschutzverordnung zur Breite von Gewässerräumen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Die Ausführungen in der aktuellen Arbeitshilfe würden die Arbeit der Gemeinden erschweren und zu unnötigen Diskussionen führen.