Sich nicht erst im allerletzten Moment mit der Agrardatenerhebung zu beschäftigen, scheint heuer noch wichtiger als sonst. Denn mit den Einführungen der neuen Programme und den vielen Änderungen, die auch für die Erhebungsstellenleiter neu sind, wird die Erhebung (noch) mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Vonseiten Kantonen werden derzeit zahlreiche Infoveranstaltungen abgehalten. Diese Woche hat das Inforama sogar eine Erhebung direkt im Gelan-Fenster simuliert. Dabei wird klar: Bloss nichts vergessen, an alles denken und bei Bedarf nachfragen. Die Erhebungsstellenleiter in den Regionen bieten dabei Unterstützung.

Im Ackerbau

Eine wichtige Änderung findet sich im Bereich neuer Produkte mit Sonderbewilligungspflicht für Pflanzenschutzmittel. Pyrethroide-haltige Produkte und einige Mais- und Raps-Herbizide werden im ÖLN neu Sonderbewilligungs-pflichtig. Dies gilt für alle Kulturen im Acker-, Futter-, Gemüse- und Obstbau. Wichtig ist, Sonderbewilligungen müssen zwingend per Gelan beantragt werden. Eine Sonderbewilligung wird dabei nur ausgestellt, wenn keine alternativen Wirkstoffe vorhanden sind oder diese bereits ausgeschöpft sind.

Die 3553 Betriebe, die sich zwischen 2017 und 2022 am Berner Pflanzenschutzprojekt beteiligt haben, müssen beachten, dass dieses abgeschlossen ist und deshalb dazu keine Erhebung mehr stattfindet. Die wissenschaftliche Begleitung läuft noch bis Ende 2024 und die Unterstützung der Waschplätze läuft ab 2023 über die Strukturverbesserung.

Ein Erhebungsstellenleiter weist im Gespräch mit der BauernZeitung zudem darauf hin, dass der Produktionssystembeitrag «Schonende Bodenbearbeitung» nur erfüllt werden kann, wenn 60 % der offenen Ackerfläche pfluglos bewirtschaftet werden.

Bei der Vernetzung

Wer im Zusammenhang mit der Einführung der Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf dem Acker plant, eine Wiese umzubrechen, die bislang BFF war, muss vorher laufende Verträge von BFF-Elementen mit und ohne Vernetzungsprojekte prüfen, da diese mehrjährig sind. Weiter besteht im Bereich der Vernetzung eine Beratungspflicht. Jeder Betriebsleiter und jede Betriebsleiterin muss bis Ende 2024 an einer Vernetzungsberatung teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der Pflicht erfolgt die Rückforderung von einem Jahresbeitrag Vernetzung (gesamtbetrieblich). Dabei sei wichtig, den Beratungsstand im Gelan mit einem Häkchen festzuhalten. Zum Teil ist dieses schon gesetzt. Wer eine Beratung gemacht hat und das Häkchen nicht findet, muss mittels Nachweis die Vernetzungsberatung beweisen, heisst es vonseiten Erhebung.