«Wenn die Anliegen der Bauern nicht besser berücksichtigt werden, lehnen wir dieses Gesetz ab», wetterte Präsident Sepp Odermatt an der Generalversammlung des Bauernverband Nidwalden Mitte März. Dabei ging es um fehlende Mitwirkung der Landeigentümer sowie ungelöste Haftungs- und Entschädigungsfragen. Nun liegt nach der Vernehmlassung der Entwurf des neuen «Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz» vor. Das sei in der Vernehmlassung vorwiegend positiv aufgenommen worden, schrieb der Regierungsrat Anfang Mai. Wertvolle Anliegen wie die bessere Mitwirkung der Grundeigentümer seien umgesetzt worden, die bereinigte Vorlage gehe nun in den Landrat. Die Beratung ist für Herbst vorgesehen.
Zustimmung zwingend
Auf Nachfrage bestätigt Odermatt, dass eine wichtige Forderung, nämlich die Zustimmung der Grundeigentümer zu neuen Wegen oder zur Erweiterung oder anderweitigen Nutzung von Wegen ins Gesetz eingeflossen sei. Ungeklärt seien aber nach wie vor Haftungsfragen. Der Bauernverband drängt darauf, dass Grundeigentümer nicht haftbar gemacht werden können, wenn beispielsweise Biker auf den signalisierten Wegen zu Schaden kommen. Odermatt nennt als Beispiele Güllenschläuche, die über Wegen liegen, oder Werkzeuge und Maschinen, die temporäre Hindernisse sein könnten, oder das Begehen der Wege während der Bewirtschaftung, etwa während des Heuets oder des Mistführens. «Wenn die Haftung in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden kann, wird sich ein Grundeigentümer hüten, die Zustimmung zu einem Weg zu geben», ist Odermatt überzeugt. Der Bauernverband hoffe, dass die noch ungeklärten Fragen bei der Beratung im Landrat geklärt werden und das Gesetz im Sinne der Landwirtschaft noch angepasst wird.
Das bisherige Nidwaldner Fuss- und Wanderweggesetz stammt aus dem Jahre 1990. Die Totalrevision berücksichtige neben dem bestehenden Wegnetz für das Wandern auch ein solches für das Biken, wobei dieses grösstenteils auf vorhandenen Wegen verlaufen werde. Ein Hilfsmittel sei das kantonale Mountainbikekonzept von 2024. Für Bikerouten sollen die gleichen Zuständigkeiten, Verfahren und Planungsgrundsätze gelten wie bei Wanderwegen. Sepp Odermatt fragt sich allerdings bezüglich der Verhältnismässigkeit, zumal 400 km Bikewege signalisiert werden sollen, wobei einige kombiniert würden mit dem schon 630 km langen Wanderwegnetz in Nidwalden.
Bikekodex einhalten
Die Nidwaldner Regierung weist auf die wachsende Bedeutung des Bikens und die Anforderungen des Bundesgesetzes über Velowege hin. Die jetzige Rechtslage genüge den Ansprüchen nicht mehr, das neue Gesetz stärke das Miteinander auf den Wegen. Das soll durch Kampagnen gefördert werden. Die Botschaften dazu lauten «wir zeigen Respekt», «wir bleiben auf dem Weg», «wir hinterlassen keine Spuren».
Künftig sollen Bikende über eine attraktive Routenführung gezielt gelenkt und das übrige Wegnetz entlastet werden, wie sich das schon in anderen Kantonen bewährt habe. Für die Realisierung des Mountainbikewegnetzes bis 2034 ist ein Rahmenkredit von 3,8 Mio Franken vorgesehen, hälftig getragen von Kanton und Gemeinden. Das neue Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten.
Vollzug vielerorts ungelöst
Biken bewegt regelmässig die Gemüter von Wald- und Landeigentümern, anderen Anspruchsgruppen wie Wandernden oder auch von den Radlern selbst, die ihre Bedürfnisse zu wenig abgedeckt sehen. «Dicke Luft wegen illegalen Bike-Trails» titelte kürzlich die Luzerner Zeitung. Und die Wogen gingen hoch auf sozialen Plattformen, nachdem Behörden und Organisationen mit Signalisationen im Pilatusgebiet aufforderten, bestehende Trails nicht mehr zu befahren.
Im Kanton Luzern werden Biker in der Regel auf Wanderwegen toleriert, bei entsprechendem gegenseitigem Respekt. Nicht durchsetzbar scheint hingegen aufgrund des grossen Druckes das Luzerner Waldgesetz, welches eigentlich das Befahren von unbefestigten Wegen verbietet. Das ist auch im neuen Zuger Waldgesetz verankert, das Referendum der Interessengemeinschaft Mountainbike Zug, das sich störte, dass Radfahren nur noch auf Waldstrassen oder signalisierten Trails möglich sein soll, scheiterte in der Abstimmung letzten November deutlich.
Mit Bike-Konzepten wird eine Lenkung versucht. Im Kanton Luzern ist eine Strategie zur Lenkung des Mountainbikens seit Mai 2024 in Erarbeitung, die soll bis Ende 2025 vorliegen. Im Kanton Thurgau ist derzeit das Waldgesetz in der Vernehmlassung. Dieses sieht vor, für Biker ein attraktives und signalisiertes Wegnetz zu schaffen. Gleichzeitig soll aber eine Strafbestimmung diskutiert werden, die dann dem Befahren abseits von befestigten Waldwegen den Riegel schiebt.