Die hochansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Europa weiter auf dem Vormarsch. Die Präventionsmassnahmen werden in der Schweiz seit längerer Zeit verstärkt. Zur Verschleppung trägt vor allem auch der Mensch bei, eine besondere Bedeutung hat offenbar der internationale Fernverkehr. Deshalb ist es dem Bundesamt für Veterinärwesen (BLV) und den kantonalen Veterinärdiensten schon länger ein Anliegen, dass entlang der Autobahnen vermehrt über die Risiken von ASP informiert wird.

Astra blockte ab

Der Luzerner Veterinärdienst habe schon früher beim Bundesamt für Strassen (Astra) darauf gedrängt, dass Warnplakate bei den Autobahnraststätten gestellt werden könnten. Erfolglos, sagt Leiter Martin Brügger. Dies sei dem BLV mitgeteilt worden, welches aber offenbar beim Astra bisher auch kein Gehör fand.

Mitte August schrieb der Veterinärdienst nun an die Luzerner Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) und bat um Präventionsmassnahmen gegen ASP. So sollten Rast- und Ausstellplätze möglichst eingezäunt sein, damit Wildtiere keinen Zugang hätten. Und für die Entsorgung von Abfällen und Speiseresten seien wildtiersichere Abfallbehälter zu verwenden. Zudem seien Nutzerinnen von Rast- und Ausstellplätzen mit Hinweisschildern über die ASP-Problematik zu sensibilisieren. Insbesondere zum Umgang mit Speiseresten.

Tiersichere Abfalleimer

Die ersten beiden Anliegen würden im Kanton Luzern schon seit Längerem umgesetzt, man werde die Mitarbeitenden der für den Unterhalt der Nationalstrassen in der Region zuständigen Zentras nochmals sensibilisieren, liess das VIF im Antwortschreiben verlauten. Nach Rücksprache mit dem Astra habe dieses aber nach wie vor wenig Verständnis für Plakate und wolle explizit keine Hinweisschilder. Begründung: Dies sei Werbung und das wolle man bei Raststätten und Ausstellplätzen nicht.

Völlig unverständlich findet dies Kantonstierarzt Martin Brügger. Hinweisschilder wären eine sehr effiziente und einfache Möglichkeit, auf die Risiken von ASP hinzuweisen. Er persönlich habe deshalb beim Astra letzte Woche nochmals schriftlich interveniert und erwarte eine baldige Antwort. Aufgrund der kritischen Haltung des Astra seien auch die privaten Betreiber von Raststätten im Kanton Luzern, so bei Neuenkirch und St. Katharina Richtung Zug, nun negativ eingestellt gegenüber dem Aufstellen von solchen Warnplakaten, weiss Brügger.

Geänderte Vorschriften

Das BLV weist allerdings auf aktuell geänderte Vorschriften hin, wie Carole Meylan von der Medienstelle erklärt. So bestehe seit der Änderung der Tierseuchenverordnung im Mai 2021 die Möglichkeit, dass das BLV gewisse Unternehmen wie Rastplätze beim Ausbruch einer hochansteckenden Seuche in der Schweiz oder im Ausland verpflichten kann, die Kundschaft über die mit dem Seuchenausbruch zusammenhängenden Einschränkungen und Verbote zu informieren (Art. 295a).

Arbeiten zur Umsetzung dieser Massnahmen seien zurzeit am Laufen. Je nach Organisation der Rastplätze bzw. der Unterstellung der Betreiberinnen dieser Rastplätze, konnten einzelne Kantone schon früher das Aufstellen der Hinweisplakate anordnen, während dies in anderen Kantonen noch nicht möglich war. Offenbar wurden bereits Warnhinweise in den Gebieten Aargau, Basel, Zürich und Thurgau platziert oder ist dies vorgesehen.

Astra ändert Haltung

Und wie begründet das Astra die bisher ablehnende Haltung und wie wird die neue rechtliche Situation beurteilt? Auf Anfrage der BauernZeitung räumt Thomas Rohrbach von der Medienstelle ein, dass das Astra bisher bei der Bewilligung von Plakaten aller Art sehr zurückhaltend war. Dies weil der Platz auf Rastparkplätzen knapp und Vandalenakte Alltag seien. Hingegen seien gesetzlich geregelte Hinweise möglich, wie solche zur Pandemiebekämpfung oder zur (Tier-)Seuchenprävention. Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung im Mai könne das BLV in der Tat auch das Astra verpflichten, die Kundschaft über die Gefahren beziehungsweise korrekten Verhaltensweisen zur Tierseuchenbekämpfung zu informieren. Im Fall des konkreten Warnplakates zu ASP stehe das Astra in Kontakt mit dem BLV. «Sodass – dort wo gewünscht – die Warnplakate auch auf den Rastplätzen des Nationalstrassennetzes aufgestellt werden.»

Bei bedienten Raststätten mit Tankstellen und Shop sei das Astra hingegen nicht zuständig, erklärt Rohrbach. Die lägen in der alleinigen Verantwortung der Standortkantone, das Astra habe kein Weisungsrecht.

Kommentar: Ein peinliches Schauspiel 

Da wurde von Bundes- und Kantonsbeamten viel Energie und Arbeitszeit verbraucht, bis es nach einigem Hin und Her, roten Köpfen und viel Nerven nun endlich doch zu klappen scheint: Entlang der Autobahnen dürfen auf Ausstellplätzen Warnplakate aufgestellt werden, die auf die Risiken der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest hinweisen. Und auch darauf, dass keine Speiseresten weggeworfen werden sollen. Lange sträubte sich das Bundesamt Astra gegen das Drängen des Bundesamts BLV. Es brauchte eine Gesetzesänderung und wohl auch etwas medialen Druck, bis das Astra nun einlenkte. Peinlich, dass es nicht ohne das ging.