Letzte Woche berichtete die BauernZeitung über die Absatzförderung von Fleisch. Dabei wurde aufgezeigt, welche Parlamentarier und Parlamentarierinnen politische Vorstösse einreichten, die die staatliche Absatzförderung von Fleisch in Frage stellten oder sogar verbieten möchten. Die Recherche zeigte ebenfalls auf, dass Fleisch mit 5'200'000 Franken rund sechsmal stärker gefördert wird als Gemüse (900'000 Franken).
Beim Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) nachgefragt, versteht man schnell, warum die Summe so ungleich ist. «Es mag den Anschein haben, als wäre die Aufteilung nicht gerecht. Dem ist aber nicht so», entgegnet Markus Waber, stellvertretender Direktor des Verbandes auf Anfrage.
Nur eine knappe Million
«Der Verband reicht jährlich ein Gesuch zur staatlichen Unterstützung ein. Sind alle Anforderungen in diesem Programm erfüllt, werden die Massnahmen im Rahmen der Absatzförderung vom Bund zu 50 % unterstützt», erklärt Waber. Diese Regel ist für alle gleich. Die anderen 50 % steuert der Verband bei. «Unser Verband ist mit ein bisschen mehr als 1800 Mitgliedern überschaubar. Hätten wir mehr Eigenmittel zur Verfügung, könnten wir auch mehr Budget beantragen», so Markus Waber.
Subsidiäre Unterstützung
Im Dokument, welches das Umsetzungsprogramm 2022 bis 2025 der landwirtschaftlichen Absatzförderung beschreibt, wird klar, wie sich diese Förderung zusammensetzt. «Die Projekte müssen durch Eigenmittel finanziert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beteiligt sich nur subsidiär, (also unterstützend)». Die Finanzhilfe des Bundes beträgt höchstens 50 % der anrechenbaren Kosten und das BLW gewährt eine Finanzhilfe nur dann, wenn die Gesuchstellenden nachweisen, dass die für die Realisierung des Projekts notwendigen Eigenmittel vorhanden sind und die Kontinuität des Projektes damit gesichert ist.
Artikel 12 erklärt alles
Als Eigenmittel zulässig sindunter anderem:
- Finanzmittel und Bankguthaben der Organisation,
- Mitglieder- und Gönnerbeiträge,
- Produktions- und Verarbeitungsabgaben,
- Sponsorenbeiträge in finanzieller Form,
- Darlehen und Spenden.
Generell stützt sich die Absatzförderung für Schweizer Landwirtschaftsprodukte auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes. Die Absatzförderung ist demnach grundsätzlich Sache der Produzenten- oder Branchenorganisationen. «Die Initiative muss aus der Landwirtschaft kommen und die Realisierung von den Betroffenen getragen werden», heisst es im Umsetzungsprogramm des BLW.
Zudem grenzt sich das betroffene Bundesamt von Produkt- und Preispolitik ab und kofinanziert diese auch nicht. «Das ist Sache der Produzentinnen, Verarbeiter und des Handels», heisst es. Es würden lediglich Marketing-Kommunikationsmassnahmen und die Marktforschung unterstützt. Das bedeutet, dass die Branche dabei unterstützt wird, die Konsumenten im In- und Ausland von den Mehrwerten der Schweizer Erzeugnisse zu überzeugen. «Die Absatzförderung trägt somit dazu bei, dass sich Schweizer Produkte gegenüber Importen behaupten», so das BLW.
Mittelzuteilung für das Jahr 2022 in Franken
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So sieht die Finanzhilfe der Projekte aus. Die Tabelle bietet eine Übersicht der Planung der Mittelzuteilung des Jahres 2022. Für die Jahre 2023 bis 2025 sieht es ähnlich aus.(Quelle BLW)
Motion Schneider (Grüne/ZH)In der Herbstsession hat der Nationalrat eine Motion zur Förderung des Anbaus von robusten Obst- und Gemüsesorten in der Schweiz angenommen. Der Bundesrat hatte die Motion mit dem Namen «Robuste Sorten. Potenzial ausschöpfen!» von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) schon zur Annahme empfohlen. Neben anderen Bemühungen ist die Strategie «Pflanzenzüchtung 2050» und der «Nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft» verstärkt worden. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung und Nutzung alter Sorten, so der Bundesrat. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Roduit (Die Mitte/VS) will, dass der Bund den Verzehr von lokal angebautem Gemüse und heimischen Früchten propagiert – v. a. zu Gunsten der Gesundheit.Der Nationalrat hat dazu am 1. Oktober die Motion «Den Konsum von lokal angebautem Obst und Gemüse fördern» von Benjamin Roduit (Die Mitte/VS) angenommen, welche er im Juni 2019 einreichte. Der Rat unterstützte die Motion mit 110 zu 63 Stimmen bei sechs Enthaltungen, entgegen der Empfehlung des Bundesrates. Er betrachtete das Anliegen als erfüllt.