Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) bleibt weiter unter Druck. Neue Wirkstoffe gebe es keine, trotz mehr klimabedingter Krankheiten und Schädlingen. Resistenzen nehmen zu, auch weil weniger Wirkstoffe zur Verfügung stünden. Weiter verschärft werden die Auflagen, so die Gewässerschutzkontrollen. Darüber informierten Mario Kurmann und Barbara Wälchli vom BBZN Hohenrain an der online durchgeführten Luzerner Pflanzenschutztagung, gut «besucht» mit über 70 Teilnehmenden.

Ein Berg von Gesuchen

Zwar gebe es sehr viele offene Gesuche um Bewilligung von neuen PSM, allein 2023 wurden 117 neue eingereicht. Seit dem Wechsel der Zuständigkeit zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sei der Berg aber nicht abgebaut worden, rund 745 Gesuche seien noch hängig, erklärte Mario Kurmann. Einen beschleunigten Zulassungsprozess, weil EU-angenähert, erhoffe man sich von der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung, allerdings sei dies auch mit höheren Gebühren für die Gesuchsteller verbunden.

Mehr Resistenzen

Die reduzierte Auswahl an Wirkstoffen erhöhe das Risiko von mehr Resistenzen, erläuterte Barbara Wälchli. Zunehmend sind solche in den Ackerbaugebieten der West- und Nordschweiz, vor allem bei Ackerfuchsschwanz und Gemeinem Wildhalm feststellbar. Sie riet zu vorbeugenden Massnahmen gegen Resistenzen wie eine vielseitige Fruchtfolge mit Wechsel von Herbst- und Frühlingskulturen, Halm- und Blattfrüchten. Die Saattermine seien zu variieren, zum Beispiel der Weizen nach Mitte Oktober zu säen, da Unkräuter unterschiedliche Keimzeitpunkte haben und bei Spätsaaten im Herbst weniger keimen. Zu prüfen sei auch, ob auf der Parzelle mit mechanischer Unkrautbekämpfung auf ein Herbizid verzichtet werden könnte. Und wenn PSM eingesetzt würden, sollten die Resistenzgruppen gewechselt werden.

Schächte und Waschplätze

Einige Fragen gab es zu den neuen Präzisierungen der Gewässerschutzkontrollen im Kanton Luzern, welche erst im Januar publiziert wurden. 2024 werden keine neuen Kontrollpunkte eingeführt, jedoch ein Fokus auf die Schächte gelegt. Mario Kurmann erinnerte daran, dass Punktquellen und Kurzschlüsse über 60 Prozent aller Einträge von PSM in Gewässer zugerechnet werden können. Neu können die offenen und geschlossenen Schächte auf der LN ab Mai 2024 in der Datenbank Agate erfasst werden. Zu offenen Schächten ist ein Pufferstreifen von mindestens drei Metern anzulegen, worin weder Dünger noch PSM ausgebracht werden dürfen. Seit letztem Herbst gibt es auch im Kanton Luzern im Rahmen des Absenkpfades PSM die Möglichkeit für Beiträge für intakte Schachtdeckel. So können offene oder defekte Schachtdeckel durch geschlossene ersetzt werden, wo dies möglich sei, das heisst, wenn diese keine entwässernde oder Entlüftungsfunktion haben. Kurmann riet dazu, die Voraussetzungen gut zu prüfen, bevor Deckel ausgewechselt würden. Und zu den Auflagen für Befüll- und Waschplätze wies er darauf hin, dass auch kleine Rückenspritzengeräte in einer Auffangwanne zu befüllen und auf einem entsprechenden Waschplatz zu reinigen seien und nicht auf einem offenen Platz, wo Regen Rückstände von PSM in Gewässer spülen könnte.

Verbote verhindern

Strengere Auflagen gelten auch zur Verminderung von Abdrift und Abschwemmung von PSM, die sind seit 2023 auch in der Direktzahlungsverordnung verankert. Kurmann wies darauf hin, dass die Massnahmen nur auf Flächen umzusetzen sind, wo PSM ausgebracht werden. Von Abschwemmung betroffene Flächen mit einer Neigung von über zwei Prozent zu Oberflächengewässern und entwässerten Strassen und Wegen seien digital in den Geokarten ersichtlich. Zu beachten sei, dass unterschiedliche Auflagen für Abdrift und Abschwemmung gelten. Zusammenfassend mahnte Kurmann, PSM zurückhaltend und vorsichtig anzuwenden und zu den noch einsetzbaren Mitteln Sorge zu tragen. «Wenn in Gewässern Überschreitungen der Grenzwerte gemessen werden, drohen weitere Auflagen oder Wirkstoffverbote.»