Das bestehende Auengebiet «Grien» am Chly Rhy bei Rietheim in der Gemeinde Zurzach soll vergrössert werden. Dieses gehört zum Auenschutzpark Aargau, darin soll die «auentypische einheimische Tier- und Pflanzenwelt und die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts erhalten und gefördert werden», heisst es im Bericht des Kantons.

Damit die Auenrenaturierung realisiert werden kann, muss das Gebiet Grien im Richtplan festgesetzt werden. Darüber hat der Aargauer Grossrat demnächst zu befinden.

Fläche reduziert

Gegenüber der ursprünglichen Absicht werden allerdings Anpassungen beantragt. So soll der Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) minimiert werden. Vorgesehen war eine Erweiterung um 10 Hektaren, auf bestem Ackerland. Dagegen wehrte sich schon im Vorjahr im Rahmen der Vernehmlassung der Bauernverband Aargau (BVA). Zuerst sollten bestehende Auengebiete richtig unterhalten werden, bevor neue entstünden, schrieb der BVA damals. Beispielsweise seien Auenschutzgebiete teilweise voll von Neophyten.

Auch bei der Beratung des Geschäfts in der zuständigen Grossratskommission Ende November wurde darauf hingewiesen, dass der Verbrauch an LN für dieses Projekt zu hoch sei. Und es wurde befürchtet, dass die Renaturierungsmassnahmen auch den Hochwasserschutz verschlechtern könnten. Der Auenperimeter wurde deshalb auf der Südseite des Rhein-Seitenarms leicht reduziert. Und der Regierungsrat sicherte zu, dass das Projekt nicht mehr als netto 4 Hektaren Fruchtfolgeflächen verbrauchen werde.

Flächen für Ernährung

BVA-Geschäftsführer und Grossrat Ralf Bucher stellt fest, dass die Sensibilisierung für einen besseren Kulturlandschutz grundsätzlich steigt. So werde bei Projekten vermehrt hinterfragt, wenn Fruchtfolgeflächen zugunsten des Naturschutzes geopfert werden sollen. Es sei erfreulich, dass Ernährungssicherheit und regionale Lebensmittelproduktion wieder einen höheren Stellenwert erhalten.

Praxistauglichere Pufferstreifen

Übermässiger Kulturlandverlust sei auch durch übertrieben breite Pufferstreifen entlang von Naturschutzgebieten zu erwarten, kritisieren Ralf Bucher und Mitunterzeichner. Sie hatten schon im Frühjahr eine Interpellation dazu eingereicht, die Antwort des Regierungsrates lag im Sommer vor und das Geschäft ist in der aktuellen Session im Aargauer Grossrat traktandiert. Bisher seien Pufferstreifen erst zu einem Drittel umgesetzt. Bis 2030 sollen 50 Prozent der noch fehlenden Puffer um Flachmoore und Trockenwiesen gemäss Bundesvorschriften ausgeschieden sein.Offenbar harzt dies aber. Zu Recht, finden die Interpellanten aus allen Parteien inklusive Grüne und SP. Pufferzonen mit einer Breite von bis zu 40 m seien schlicht nicht nachvollziehbar und würden auch auf grosse Widerstände bei den Bewirtschaftern stossen.

Besser wären Pufferstreifen wie sonst in der Praxis bei anderen Schutzzonen üblich von 6 m Breite. Wie eine Pufferzone ausgeschieden werden könnte, werde aktuell am Beispiel des Auenschutzgebietes Rietheim definiert, nämlich innerhalb der Naturschutzzone.

Für die Regierung erfüllen allerdings Pufferstreifen von lediglich 6 m die fachlichen Anforderungen nicht, darum will sie am Bundesschlüssel festhalten.