Bis 2030 müssen gemäss Luftreinhalteverordnung zur Verminderung der Ammoniakemissionen schweizweit alle Güllelager abgedeckt sein. Im Kanton Luzern ist diese Pflicht im Rahmen des Luzerner Massnahmenplanes Ammoniak schon 2020 beschlossen worden und die etappierte Umsetzung läuft seither. Zur ersten Phase zieht der Kanton eine positive Bilanz (siehe Kasten). Wir sprachen über den Stand des Vollzugs mit dem Luzerner Fachexperten Ammoniak, Markus Bucheli.
Liegt die etappierte Umsetzung der Abdeckungspflicht von Güllelagern im Zeitplan?
Markus Bucheli: Mit Inkrafttreten des Massnahmenplans Ammoniak am 1. Juli 2020 wurde festgelegt, dass grosse Lager mit Schweinegülle prioritär abgedeckt werden müssen. Diese Betriebe wurden vor dreieinhalb Jahren angeschrieben. Somit ist die dreijährige Sanierungsfrist abgelaufen und die allermeisten Lager aus der ersten Tranche sind abgedeckt. Insgesamt wurden, Stand heute, im Kanton Luzern 147 Güllelager ohne Aufforderung des Kantons freiwillig und weitere 153 Güllelager im Rahmen der amtlichen Verfügung abgedeckt.
Offenbar harze es aber im Vollzug, war zu hören, und Bauern kritisieren die ungenügende Kommunikation …
Die Umsetzung liegt im vorgegebenen Zeitplan. Über verschiedene Kanäle wird regelmässig informiert, telefonische Beratung angeboten und Merkblätter publiziert.[IMG 2]
Wie viele der Angeschriebenen haben sich in der ersten Etappe für die Option 1 (Sanierung innert eines Jahres) entschieden?
Seit 2021 wurden insgesamt 490 Betriebe in Tranchen angeschrieben. Davon haben rund 50 % vermeldet, innert Jahresfrist abdecken zu wollen.
Wo steht die zweite Etappe mit Sanierungsfrist 2027?
Von den total 490 Betrieben, welche bereits aufgefordert wurden, befinden sich 350 in der zweiten Priorität, welche im Jahr 2024 das Schreiben erhielten. Der Abdecktermin ist abhängig davon, wann die Aufforderung versandt wurde: Jene, die Anfang 2024 einen Brief erhielten, haben eine dreijährige Frist zur Abdeckung bis zum 18. Mai 2027. Der Rest wurde im Herbst 2024 aufgefordert und hat eine dreijährige Frist zur Abdeckung bis zum 6. November 2027.
Offenbar ist nun zum ersten Mal die dreijährige Frist abgelaufen, ohne dass alle Betriebe reagiert haben. Obwohl sie zwei Monate vor Ablauf der Frist nochmals schriftlich darauf hingewiesen wurden. Was passiert nun?
Ja, für die angeschriebenen Betriebe in der ersten Priorität ist die dreijährige Frist am 22. Januar 2025 abgelaufen. Weniger als zehn Betriebe haben diese Frist zur Abdeckung nicht eingehalten. Dadurch haben sie gegen eine amtliche Verfügung verstossen. Die Unterlagen der betroffenen Betriebe wurden der Strafuntersuchungsbehörde übergeben. Es wird ein Verfahren eröffnet werden.
Was sollen Bauern tun, wenn sie sich nicht an gesetzte Fristen halten können? Kann um eine Verschiebung ersucht werden?
Die zuständige Behörde setzt die gesetzlichen Vorgaben mit Augenmass um und gewährt bei persönlicher Notlage auch eine längere Sanierungsfrist. Entsprechend können behördlich bestimmte Fristen erstreckt werden, wenn vor Fristablauf schriftlich (auf dem Postweg) ein Gesuch gestellt und ein ausreichender Grund glaubhaft gemacht wird. Liegen zwingende und nachvollziehbare Gründe vor, wie beispielsweise ein Todesfall in der nächsten Verwandtschaft oder eine belegte finanzielle Notlage, so werden Fristerstreckungen gewährt.
Wie sieht es bei den Kapazitäten der Unternehmer aus, gibt es einen Auftragsstau mit Wartezeiten? Und steht noch Fördergeld zur Verfügung?
Der Kanton Luzern fordert die Besitzer der Anlagen gestaffelt zur Abdeckung auf. Dieses Vorgehen verhindert einen Auftragsstau bei den Unternehmern und stellt auch sicher, dass genügend Fördergelder der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung werden die Abdeckungen von der öffentlichen Hand unterstützt. Durch die etappierte Umsetzung sind die finanziellen Mittel momentan vorhanden. Die Erfahrung zeigt, dass rund ein Viertel der Gesuche bei der Einreichung unvollständig oder fehlerhaft sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich zu informieren und bei Bedarf nachzufragen, sodass die Gesuche von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht werden können.
Welche Materialien werden für die Abdeckung bevorzugt?
Individuelle Holzbauten und vorgefertigte Betonelemente werden am häufigsten verbaut. Durch die breite Nachfrage gibt es einige interessante Möglichkeiten. Deshalb sollte man mit den Abklärungen frühzeitig beginnen, damit man genügend Zeit hat, verschiedene Varianten zu prüfen.
Welche Tipps geben Sie Bauern sonst noch, welche die Abdeckung ihrer Güllelager noch vor sich haben?
Egal, in welcher Priorität sich das Lager befindet, muss die Umsetzung frühzeitig geplant werden. Wie bei allen grösseren Investitionen sollte die langfristige Entwicklung des Betriebes im Auge behalten werden. Ist das Silo zu einem späteren Zeitpunkt einer Erweiterung der Stallungen im Weg? Erfüllt der Betrieb in Zukunft die Auflagen bezüglich der Verwertung des häuslichen Abwassers noch? Den baulichen Zustand des Lagers prüfen, allfällige Nutzung der Abdeckung (PV-Anlage, Waschplatz usw.) abklären und Offerten einholen. Wenn diese Fragen geklärt worden sind, wird empfohlen, die Abdeckungen frühzeitig zu realisieren und nicht bis zur festgelegten Frist zu warten. Aufgrund der steigenden Nachfrage sind die Unternehmen zunehmend ausgelastet, was zu längeren Wartezeiten bei der Umsetzung führen kann.
Umsetzung ist auf Kurs
In einer Medienmitteilung weist der Kanton darauf hin, dass die erste Phase zur Abdeckung aller 1200 Güllelager bis 2030 auf Kurs sei. Güllelager zählen zu den grössten Emissionsquellen für Ammoniak, und die Belastung sei aufgrund der hohen Nutztierdichte im Kanton Luzern hoch. Der Luzerner Regierungsrat hat deshalb schon 2020 beschlossen, die Abdeckungspflicht etappiert umzusetzen. Prioritär wurden von der zuständigen Dienststelle für Umwelt und Energie (UWE) Betriebe mit grossen Lagern von Schweinegülle zur Abdeckung aufgefordert, da solche mehr Ammoniak emittiere als reine Rindergülle. Derzeit befänden sich 328 Betriebe in der Umsetzung der Abdeckungspflicht. Für die Abdeckung gibt es finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton, je 30 Franken, zusammen 60 Franken pro m2. Bis heute seien 500 Gesuche eingegangen, 300 Beiträge wurden bereits ausbezahlt.