Gemäss einer deutschen Statistik werden in unserem nördlichen Nachbarland nur 38 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen von den Eigentümern bewirtschaftet. In der Schweiz liegt dieser Wert noch bei 54 Prozent. Im Kanton Luzern haben wir in der Beratung meist mit Betrieben zu tun, die 70 Prozent bis 100 Prozent der bewirtschafteten Flächen auch selber besitzen.

Der Strukturwandel wird aber wohl dazu führen, dass immer mehr Flächen verpachtet werden. Ein Verkauf von Flächen ist eher selten, viele Familien behalten die Immobilien im Eigentum und verpachten das Land. Die Ökonomiegebäude werden weniger häufig verpachtet, insbesondere wenn diese für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr zeitgemäss eingerichtet sind.

Pachten macht «blind»

Ähnlich wie in der Liebe verleitet ein schönes «Objekt» dazu, allfällige Sorgen und Bedenken auszublenden. Wenn nach teils jahrelanger Suche eine Pacht angeboten wird, möchte man seine Chancen bei der Verpächterschaft nicht mit kritischen Fragen verringern. Diese sind aber aus Sicht der Beratung zwingend vor der Unterschrift zu klären. Denn was am Anfang nicht geklärt ist, kann ein Pachtverhältnis während der ganzen Dauer belasten. Nicht selten führt dies zu Streitereien mit einem unschönen Ende oder gar dem Gang zum Friedensrichter. Daher macht es Sinn, sich während des Bewerbungsprozesses im Klaren zu sein, wo Kompromissbereitschaft vorhanden ist und welche Punkte von vornherein stimmen müssen.

Pachtgesetz schützt Pächter

Pächter profitierten vom landwirtschaftlichen Pachtgesetz, welches sie in vielen Bereichen schützt. Am bekanntesten ist sicher die Mindestpachtdauer von sechs Jahren, welche ohne Bewilligung nicht gekürzt werden kann. Bei landwirtschaftlichen Gewerben beträgt die Mindestpachtdauer neun Jahre. Zudem muss der Pachtzins bewilligt werden. Die Schutzklauseln im Gesetz sollten nicht ausgenutzt werden. Wer langfristig Pachtland bewirtschaften will, braucht ein gutes Verhältnis zum Eigentümer, denn früher oder später endet jedes Pachtverhältnis. Dabei wird manchmal vergessen, dass der Verpächter keinen Bewirtschafterwechsel dulden muss. Bei einer Übergabe an Nachkommen oder Ehepartner riskiert die Pächterfamilie deshalb, dass gepachtetes Land nicht mehr weiterbewirtschaftet werden kann.

Pachtvertrag nach Vorlage

Am BBZN bieten wir seit 2020 eigene Vorlagen an, welche selber an das Pachtverhältnis angepasst werden können. Ohne Gebäude werden diese Verträge meist selber ausgefüllt. Bei Bedarf kann die Beratung des BBZN in Anspruch genommen werden. Die Vorlage hilft, dass wichtige Punkte nicht vergessen gehen oder ungenau geregelt werden.

Mit einer guten Gesprächskultur, detaillierten Pachtverträgen sowie geklärten Startvoraussetzungen können die Unsicherheiten in Grenzen gehalten werden. Mehr Informationen bietet der Kurs «Grundlagen für gute Pachtverhältnisse». Dieser findet am Dienstag, 11. März 2025, um 20 Uhr am BBZN Hohenrain statt.

Auf die Stolpersteine bei der Verpachtung achten
Gute Verträge erhalten die Freundschaft: Verpachtet wird häufig an Freunde und Nachbarn. Dies bietet für beide Seiten grosse Vorteile. Verträge sind aber nur dann gut, wenn sie auch Hilfe bieten, «wenn man das Heu nicht mehr auf der gleichen Bühne hat». Ich traf schon verpachtete Ökonomiegebäude an, welche so mit «Grümpel» des Freundes zugestopft waren, dass kaum ein Arbeiten möglich war. Auf ein gutes Übergabeprotokoll wurde verzichtet, da man die Freundschaft nicht brüskieren wollte.

Inventar: Die Maschinen und das Vieh sind häufig mit sehr viel Herzblut verbunden. Es ist sehr verständlich, dass Verpächter gerne wünschen, dass diese übernommen werden. Das Inventar muss aber einen fairen Preis haben und für die zukünftige Bewirtschaftung nötig sein.

Investitionen: Eine Verpachtung, insbesondere als Gewerbe, ist für die Verpächterschaft kein grosses Geschäft. Häufig kann es den Pächter dazu verleiten, gelegentlich eine Hauptreparatur oder eine Investition selber zu übernehmen, anstatt mühsam um die Zusage zu bitten. Bei Pachtende hat der Pächter ohne schriftliche Vereinbarung kaum Chancen, eine gerechte Entschädigung zu bekommen. Zudem darf der Pächter auch nicht alles demontieren, was er selber invetiert hat.

Pachtzins: Ein Pachtverhältnis sollte die finanzielle Situation des Pächters verbessern, dies ist leider nicht immer der Fall. Es braucht hier eine gute «Kalkulation». Denn nur weil andere mehr bezahlen, heisst dies nicht, dass es auch für den eigenen Betrieb rentiert. Der Rückgang der Versorgungssicherheitsbeiträge von 900 Franken im Jahr 2022 auf noch 600 Franken im Jahr 2024 pro ha ist insbesondere bei Verpächtern wenig bekannt. Die Kompensation durch andere Direktzahlungen ist kaum möglich oder mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Nein sagen kann aber nur der Pächter. Wer um jeden Preis wachsen will, gehört nicht automatisch zu den wirtschaftlich besten Betrieben.