Ab diesem Jahr haben die Landwirte in der Suisse-Bilanz bei Stickstoff und Phosphor keinen Fehlerbereich mehr, sprich anstatt bei 110 Prozent liegt die Obergrenze bei 100 Prozent. Diese Änderung sei infolge eines politischen Prozesses auf Bundesebene entstanden. Umgesetzt werden müsse dies aber nun in den Kantonen. Dies betonten Stefan Rohrer und Joel Andermatt vom Landwirtschaftsamt Zug in ihren Ausführungen an zwei Informationsveranstaltungen.

Planbilanz rechnen

«Um Ende Jahr keine Überraschungen zu erleben, lohnt es sich für Einzelbetriebe sicher, eine Planbilanz zu rechnen», erklärte Stefan Rohrer. Aufmerksamkeit erfordere zudem, dass in der Suisse-Bilanz pro Hektare schleppschlauchpflichtige Flächen noch sechs Kilogramm Stickstoff angerechnet würden.

Unterstützung holen

Anspruchsvoll sei die Situation für Betriebe, die innerhalb des Zuströmbereichs Zugersee liegen. Wenn diese nun infolge des wegfallenden Fehlerbereichs plötzlich Nährstoffe vom Betrieb wegführen müssten, würde das dazu führen, dass Betroffene wegen der Zuströmbereichs-Auflagen beim Phosphor gar auf 80 Prozent runterfahren müssten, so Joel Andermatt. Er riet, bei betriebsspezifischen Problemen mit dem Landwirtschaftsamt Kontakt aufzunehmen.

Andermatt informierte zudem über Änderungen bei den Direktzahlungen. Einziger neuer Beitrag im Jahr 2024 sei derjenige für die längere Nutzungsdauer von Kühen. Es könne ein maximaler Beitrag von 100 Franken pro GVE ausgelöst werden, die Daten würden direkt von der TVD bezogen. Massgebend seien die Anzahl Abkalbungen der geschlachteten Kühe in den vergangenen drei Jahren. «Im Kanton Zug sind alle Kühe automatisch angemeldet, da das Programm keine zusätzlichen Verpflichtungen auslöst. Landwirte können sich aber bei der anstehenden Datenerhebung noch abmelden», so Joel Andermatt.

Mehrleistung notwendig

Bis Ende 2024 können zudem noch Zahlungen an die präzise Applikationstechnik ausgelöst werden. So werde die Anschaffung von Spritzen mit Unterblatttechnik oder Abdriftminderung unterstützt. Andermatt informierte auch über Änderungen der Beitragsansätze. «Zusammenfassend kann man sagen, dass zwar das Direktzahlungsbudget gleich bleibt, es aber für gleich hohe Beiträge mehr Leistung erfordert», so Andermatt.

Pflichtflächen verschieben

Bei der aktuellen Datenerhebung sei es auch möglich, Ausnahmegesuche bezüglich des Schleppschlaucheinsatzes zu stellen. Neu bestehe auch die Möglichkeit, Pflichtflächen zu verschieben. Somit könne eine schleppschlauchpflichtige Fläche mit einer Parzelle kompensiert werden, die wegen der Hangneigung zwar keine Pflichtfläche sei, aber vom Arbeitsablauf und der Topografie her für einen Schleppschlaucheinsatz geeignet wären. Aktuell waren auch die Informationen von Julian Meier vom Amt für Umwelt zum Thema Ausbringung von Hofdünger im Winter. Viele Hoflager seien infolge der grossen Niederschlagsmengen im Herbst schon bedrohlich voll.

Vegetationsruhe beachten

Die Vorgaben seien klar. Bei schneebedeckten, wassergesättigten oder gefrorenen Böden sei Güllen nicht erlaubt. Entscheidend sei auch die Definition der Vegetationsruhe, wo ebenfalls nicht gegüllt werden dürfe. Diese werde bei Rechtsverfahren angewendet.

Die Vegetationsruhe sei dann beendet, wenn die durchschnittliche Tagesmitteltemperatur an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über fünf Grad liege. Die Angaben über Tagesmitteltemperaturen seien auf der Website von Meteoschweiz zu finden.