Mitte Juli haben die Kantone Zug und Luzern bekannt gegeben, dass um den Zugersee ein Zuströmbereich ausgeschieden wird und dort ab Januar 2023 Massnahmen in Kraft treten. Der dritte Anliegerkanton Schwyz wartet noch ab und will verwaltungsintern weiter abklären, bevor er sich der Ausscheidung anschliesst.

Zugersee stark belastet

Grund für die neuen Massnahmen ist die nach wie vor zu hohe Belastung des Zugersees mit Nährstoffen. Dieser weist mit noch immer 80 mg P/m3 eine viermal höhere Belastung auf als die Luzerner Mittellandseen. Betroffen vom Zuströmbereich sind im Kanton Zug rund 250 Betriebe, im Kanton Luzern 34 Betriebe. Nur ein Teil der Betroffenen wird aber Massnahmen ergreifen müssen. Über die Situation für die Luzerner Betriebe wurde am 18. August in Meierskappel seitens Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) sowie Umwelt und Energie (Uwe) informiert. Ein Informationsabend für die Zuger Bauern findet am 6. September am LBBZ Schluechthof statt.

Kurzfristigkeit kritisiert

Die Stimmung am Infoabend in Meierskappel war anfänglich etwas gereizt, bäuerlicherseits wurde die sehr kurzfristige Einladung bemängelt und verlangt wurde eine eigene Präsentation der landwirtschaftlichen Standpunkte und Forderungen.

Werner Göggel vom Uwe ging auf die Vergangenheit der Phosphorthematik im Kanton Luzern ein, wo schon mit Einführung des Gewässerschutzgesetzes 1991 Massnahmen ergriffen wurden. 1999 startete das Phosphorprojekt Mittellandseen, 2002 trat eine erste kantonale Phosphorverordnung in Kraft und 2009 eine Änderung der Direktzahlungsverordnung hinsichtlich reduziertem Einsatz von P in Zuströmbereichen, wie er nun am Zugersee ausgeschieden wird. Auch am Zugersee sind See-interne Massnahmen wie Belüftung zur Reduktion von Altlasten vorgesehen, aber auch See-externe Massnahmen, mit denen die Ursachen bekämpft werden sollen.

Einträge aus Landwirtschaft

Werner Göggel wies darauf hin, dass rund 65 bis 75 Prozent der gesamten P-Einträge von der Landwirtschaft stammen. Das wurde bäuerlicherseits in der Diskussion zwar hinterfragt, der Anteil aus Abwasserreinigungsanlagen oder überhaupt aus der Siedlungentwässerung, so in Form von Entlastungen bei starkem Regen, sei doch sicher höher als die geschätzten jährlich fünf bis zehn Prozent. Dem widersprach Göggel, auch aufgrund von Erfahrungen von den Luzerner Mittellandseen. Zwar seien die Einträge in den Zugersee von der Eawag wissenschaftlich berechnet worden, die Zahlen seien aber ähnlich wie bei den Luzerner Seen, und dort werde seit Jahren gemessen.

«Wir vermuten nicht, sondern wir wissen, woher der Phosphor kommt und wo wir ansetzen müssen», meinte Göggel. Auch Golfzonen seien nicht das Problem des Zugersees. Das Problem seien die mit P überversorgten landwirtschaftlichen Böden, ergänzte Franz Stadelmann vom Lawa. Viele seien gemäss Bodenproben eben in den Versorgungsklassen D und E. Im übrigen seien nicht, wie häufig vermutet, Schweinehaltungsbetriebe das Problem, sondern die Nährstoffbelastung auf Rindviehbetrieben, erklärte Stadelmann.

Er wies auch darauf hin, dass die nun am Zugersee für die Landwirtschaft vorgesehenen Massnahmen keineswegs so scharf seien wie die für die Luzerner Bauern um den Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee aufgrund der kantonalen P-Verordnung gemäss Phase III des Phosphorprojekts seit 2021 geltenden.

Düngung reduzieren

Die Direktzahlungsverordnung (Anhang 1, Ziffer 2.1.6) ermögliche aber, dass in bezeichneten Zuströmbereichen die P-Einträge gesenkt werden könnten. Demnach kann auf Betrieben ohne Hofdüngerwegfuhr die Düngung bis 110 Prozent des Bedarfes betragen (ab 2026 gilt gemäss Bund bis 100 Prozent). Wer aber einen P-Versorgungsgrad von über 100 Prozent hat, das heisst Hofdünger wegführen muss, darf künftig im Zuströmbereich nur mehr bis 80 Prozent des P-Bedarfes der Kulturen düngen. Ausgenommen ist, wer mittels von Kontrollbehörden entnommenen Bodenproben nachweisen kann, dass sich keine Parzelle in den Versorgungsklassen D und E befindet.

Eine Analyse von Daten 2021 habe ergeben, dass die meisten der Luzerner Betriebe um den Zugersee Hofdünger zuführen, also gar nicht betroffen seien. Lediglich vier Betriebe würden Hofdünger wegführen. Diese dürften künftig somit nur noch 80 Prozent des Bedarfes düngen, ausser sie weisen nicht stark überversorgte Böden nach. «Diese müssen wohl künftig noch mehr Hofdünger wegführen, oder den Nährstoffanfall reduzieren», meinte Stadelmann.

Mehr Zeit für Lösung

Auch wenn nur wenige Betriebe betroffen seien, bräuchten diese Zeit für Anpassungen, wurde bäuerlicherseits verlangt. Deshalb dürfe nicht schon 2023 mit Sanktionen belegt werden, wer es nicht schaffe, bis dahin die neuen Düngungsauflagen zu erfüllen. Weiter erwarten die Bauern die einfachere Zulassung von Nährstoff-Gemeinschaften, und dass Biobetriebe ausgenommen würden.

Sanierung dauert lange

Thomas Wiederkehr, Landwirtschaftsamt Zug, ist sich bewusst, dass die Sanierung des Zugersees Jahrzehnte dauern wird. Mit den vorgesehenen Massnahmen im Zuströmbereich betrage die Reduktion des Eintrages jährlich lediglich 500 kg P beziehungsweise 1 t nach Verschärfung der DZ-Verordnung ab 2026. Die See-internen Massnahmen sollen eine zusätzliche Reduktion um jährlich 1 t bringen. Er widersprach Befürchtungen von Bauern, wenn die Massnahmen in den nächsten Jahren nicht den gewünschten Erfolg brächten. «Es sind keine weiteren Verschärfungen von Vorschriften vorgesehen.»