Der Bund hat im letzten Jahr mit einer neuen Verordnung über die Unterstützung derTiergesundheitsdienste geregelt, dass Finanzhilfen des Bundesnur dann ausgerichtet werden, wenn die Tiergesundheitsdienste bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundlagen zur Unterstützung von Tiergesundheitsdiensten (TGD) hätten allerdings bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung bestanden, erklärt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf Anfrage. Es gehe vielmehr darum, das Ganze zu vereinheitlichen. Zusammengefasst kann gesagt werden: alle gleich und alle aus einer Hand.
Nicht alle mit den gleichen Bedürfnissen
Die Gründung des ersten Tiergesundheitsdienstes liegt bereits mehr als ein halbes Jahrhundert zurück. «Weitere kamen dann dazu, aber offenbar waren nicht bei allen Branchen bzw. Tierarten dieselben Bedürfnisse für eine solche Organisation vorhanden», erklärt das BLV die unterschiedlichen Strukturen nach Tierkategorien. «Als Selbsthilfeorganisationen lag der Gründung der einzelnen Tiergesundheitsdienste namentlich die Erkenntnis zugrunde, dass in einer intensiveren Tierproduktion die Gesundheitsaspekte wichtiger werden und gesunde Tierbestände besonderer Anstrengungen bedürfen», führt das BLV weiter aus.
Zusätzlich zu den bestehenden TGD wurde 2020 mit der Nutztiergesundheit Schweiz (NTGS) nun eine – wie der Bund sie bezeichnet – «unabhängige Organisation» gegründet, welche die Nutztierhalter und -halterinnen unterstützt und auch als Träger- und Dachorganisation wirken soll. Eben, aus einer Hand. Im Moment sei die aus dem Rindergesundheitsdienst (RGD) hervorgegangene Organisation Rindergesundheit Schweiz (RGS) im Aufbau begriffen, welche von der NTGS getragen wird. Der Kälbergesundheitsdienst (KGD) wird in RGS integriert (wir berichteten). Durch die Neuorganisation erfüllen nun die Gesundheitsdienste rund um das Rindvieh die Bedingungen des Bundes und bleiben so weiterhin im Genuss von finanzieller Unterstützung. Das Rindvieh ist aber nicht die einzige Kategorie. Wie das BLV auf Anfrage bekannt gibt, fliessen auch in den Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) Mittel. Dieser unterstützt die Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen, Hirschen und Neuweltkameliden. Des Weiteren existieren der Schweinegesundheitsdienst (SGD) sowie der Bienengesundheitsdienst (BGD), welche im Moment durch Finanzhilfen des Bundes und der Kantone mitfinanziert werden. «Andere TGD, welche durch die öffentliche Hand unterstützt werden, gibt es im Moment nicht», erklärt der Bund.
Gesundheit ist wichtiger geworden
Die Verordnung über die Unterstützung der Gesundheitsdienste (TGDV) trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die darin festgehaltenen Voraussetzungen müssten nun, wo noch nicht bereits erfüllt, von den jeweiligen Gesundheitsdiensten erarbeitet und umgesetzt werden. «Die unterschiedlichen Voraussetzungen in Organisation und Struktur sowie die Leistungskatalogen, welche die verschiedenen TGD mitbringen, bedingen somit je nach Situation mehr oder weniger Aufwand», ist dem Bund bewusst. Grundsätzlich hätten die TGD ein Jahr ab Inkrafttreten dieser Verordnung Zeit, um ihre Struktur und Leistungskataloge den Bestimmungen entsprechend anzupassen.
Auf der Liste fehlt das Geflügel
In der Liste des BLV fällt auf, dass eine Nutztierkategorie nicht vertreten ist – das Geflügel. Hier scheitert der Anspruch des Bundes, pro Tierkategorie einen einzigen Ansprechpartner zu haben, der sämtliches Wirtschaftsgeflügel abdeckt, bereits an der Branchenstruktur. «Zumindest auf Stufe Mast wäre das eine erste Voraussetzung, die wir nicht erfüllen können, da jede Organisation ihre eigenen Daten und ihre eigenen Erhebungspunkte und Ziele erfasst und umsetzt», erklärt Franz Renggli, Präsident der Fachsektion für Geflügelmedizin der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST auf Anfrage. Die Gesundheitsdienste im Geflügelbereich sind innerhalb der drei grösseren Mastorganisationen (Micarna, SEG und Frifag) intern organisiert. Sie würden demnach bereits strukturell die Anforderung nach Vereinheitlichung und staatlichen Vorgaben nicht erfüllen. Auch eine Öffnung für unabhängige Produzenten sei in den bestehenden Organisationen und gewachsenen Strukturen nicht möglich. «Somit verzichteten wir von Seiten Tiergesundheitsdiensten Geflügelmast in den Organisationen bisher auf eine staatliche Regelung», sagt Renggli.