Vor allem das Regenwasser aus den festen Laufhöfen, füllt die Güllegruben drastisch. Somit könnte die Lagerkapazität bis zum Frühling für viele Bauern zum Engpass werden. Güllen ist aktuell aber sehr schwierig und eigentlich nicht erlaubt, denn die Pflanzen sind in der Vegetationsruhe.
Grosse Belastung
So wird der Zeitraum, in dem die Pflanzen nicht oder höchstens in stark reduziertem Mass Stickstoff aufnehmen kann, als Vegetationsruhe bezeichnet. «In dieser Zeit ist der Stickstoffbedarf der Pflanzen so gering, dass zusätzliche Stickstoffgaben die Gewässer belasten können», sagt das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Die Vegetationsruhe sei erst zu Ende oder werde vorübergehend unterbrochen, wenn die durchschnittliche Lufttemperatur an sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder bei über5°C liege.
Zu wenig Lagerkapazität?
«Kommt es auf einem Betrieb regelmässig zu Engpässen, bestehe Anlass zur Annahme, dass die Güllelagerkapazität des betreffenden Betriebs ungenügend ist oder dass der betroffene Landwirt ein Problem bei seinem Lagermanagement hat», so das Bafu. In solchen Fällen sei eine entsprechende Kontrolle und Beratung durch die zuständigen Behörden erforderlich. «Es existiert irrtümlicherweise die Ansicht, dass mittels einer Ausnahmebewilligung der Gülleaustrag (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit bewilligt werden kann. Für solche Bewilligungen besteht aber keine Rechtsgrundlage», sagt das Bafu klar und deutlich. Weiter sei in der aktuellen Situation zu beachten, dass auf wassergesättigten Böden keine Gülle ausgebracht werden dürfe. «Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.) können ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei unsachgemässer Anwendung gefährden», befürchtet das Bundesamt.
Nur mit Vorsicht
Diese dürfen deshalb nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden. Erfordern die Pflanzen ausserhalb der Vegetationsruhe dennoch eine Stickstoffdüngung (besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus), so dürfen solche stickstoffhaltige Dünger nur dann ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.