Es hat für viele einen besonderen Zauber, wenn Pyrotechniker mit Feuerwerksraketen farbige Bilder an den Nachthimmel malen. Laien lassen es ebenfalls gerne knallen, selbst wenn die optischen Effekte teils bescheiden sind. «Auch ich mag schönes Feuerwerk», sagt Lucia Bühlmann aus Kriens LU. Doch der Anblick, der sich ihr am 1. Januar bot, war alles andere als magisch.

Auf einer leicht zugänglichen Wiese lagen grössere Mengen Feuerwerksabfall – und das nicht zum ersten Mal. «Es ist für uns schon fast ein Ritual, dass wir nach Silvester auf unserem Land Abfall einsammeln», so die Landwirtin. «Doch so viel war es noch nie.» Gemeinsam mit ihrem Mann und den beiden Kindern füllte sie fünf Güselsäcke mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 325 Litern.

Nicht mehr zeitgemäss

[IMG 3]Feuerwerk? Das sei sowieso nicht mehr zeitgemäss, meint Roman Huber aus Untersiggenthal AG. Der Hundetrainer und Fach-Journalist ist Initiant der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Ihr Ziel: Knallende Feuerwerkskörper sollen nur noch bei überregionalen Grossanlässen und mit kantonaler Bewilligung erlaubt sein. Privatpersonen dürften bei einer Annahme aber weiterhin nicht knallendes Kleinfeuerwerk wie Vulkane oder Wunderkerzen zünden.

Die Initiative «will Menschen, Umwelt und Tiere schützen», heisst es auf deren Website. «Denn Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz.» Die Knallerei bedeute vielmehr Stress für Kleinkinder, lärmsensible Menschen und viele Haustiere. Studien bewiesen zudem eine verstörende Wirkung auf Wildtiere.

 

Abfall auf den Weiden

Auch viele Nutztiere reagieren auf die Böllerei. Ausserdem können sie sich zum einen durch den teils scharfkantigen Abfall verletzen, der nach einem Feuerwerk auf den Wiesen zurückbleibt. Zum anderen besteht das Risiko, dass sie beim Weidegang Raketenrückstände mit giftigen Schadstoffen fressen, daran erkranken oder gar verenden. Das erhöhte Brand- und Verletzungsrisiko sowie die Feinstaubbelastung gehören für das Initiativkomitee ebenfalls zu den Gründen, die gegen knallendes Feuerwerk sprechen.

Dazu komme, dass längst nicht nur am 1. August und an Silvester Raketen und Böller in den Himmel geschossen werden. «Meist wird Tage zuvor und danach ebenfalls geknallt», weiss Roman Huber. Auch an privaten Festen oder Firmenjubiläen ist Feuerwerk das ganze Jahr über beliebt.

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Start im Frühling

Noch in diesem Frühling soll die Unterschriftensammlung starten. Roman Huber rechnet sich gute Chancen aus, in 18 Monaten die nötigen 100 000 Unterschriften zusammenzubekommen. «Zu unseren Unterstützern gehören Leute aus allen Parteien. Denn es ist keine politische Geschichte, es geht um Wissen und um Empathie.»

Zu den Unterstützern gehören grosse Tier-Organisationen wie der Tierschutz, die Schweizerische kynologische Gesellschaft oder die Naturschutzorganisation Pro Natura. Aus dem Landwirtschaft-nahen Bereich unterstützt die Konsumentenorganisation Kag-Freiland die Initiative. Der Schweizerische Bauernverband SBV hat sich noch nicht mit dem Thema befasst. Denn noch sei nicht sicher, ob die Initiative überhaupt zustande käme, erklärte Mediensprecherin Sandra Helfenstein auf Anfrage. Bisher kennt in der Schweiz nur die Gemeinde Davos ein generelles Feuerwerksverbot.

Bekannte Standorte kontrollieren

[IMG 4]In Kriens sind neben Familie Bühlmann sechs weitere Landwirtschaftsbetriebe von all-gemeinem Littering und von Feuerwerksabfällen besonders betroffen. «Die viel besuchten Standorte sind bekannt und nun neu auf einer Karte markiert», erklärt der Krienser Landwirtschaftsbeauftragte Thomas Haas, der selber Bauer ist.

Künftig kontrollieren Mitarbeiter des Werkdiensts die Standorte und räumen, wenn nötig, den Abfall weg. Zudem will das Team des Sicherheitsdiensts an Abenden wie dem 1. August bei den beliebten Bauernwiesen vorbeischauen und die Besucher freundlich daran erinnern, dass zum Festen auch das anschliessende Aufräumen und Entsorgen gehört.

 

 

 

 

Die Initiative
Kommt die Feuerwerksinitiative zu Stande und würde sie bei einer Abstimmung angenommen, soll die Bundesverfassung laut den Initianten wie folgt geändert werden:

Artikel 74a Feuerwerk
- Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
- Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
- Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.

Wenn die Unterschriftensammlung gut liefe, mache das Parlament vielleicht einen Gegenvorschlag, meint Roman Huber. «Dann wären wir unter Umständen auch bereit, die Initiative zurückzuziehen.» 

Weitere Informationen:
www.feuerwerksinitiative.ch