«Kompromisse haben die Schweiz stark gemacht», betonte der Luzerner Regierungsrat Fabian Peter an der Medienorientierung vom Montag zur Präsentation der Volksbotschaft «Initiativen Luzerner Kulturlandschaft». Darüber wird am 29. November abgestimmt. Einige Anliegen der Initianten seien durchaus berechtigt, die Massnahmen wären aber sehr negativ für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft, meinte Peter. Deshalb sagen Regierung und Kantonsrat Nein zu beiden Initiativen, befürworten als Kompromiss aber den Gegenvorschlag, wie auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV).

Probleme bei Umsetzung

Die Verfassungsinitiative bringe keinen Zusatznutzen, alle geforderten Anliegen seien im übergeordneten Bundesrecht und auch im kantonalen Gesetzesrecht ausnahmslos enthalten. Die Annahme der Gesetzesinitiative würde zu einer einseitigen Gewichtung des Bodenschutzes führen, eine differenzierte Raumplanung erschweren und so eine massvolle Entwicklung gefährden, meinte Fabian Peter. Auf die heiklen Punkte ging Dagmar Jans, Fachleiterin Raumplanung beim Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, ein. Im Initiativtext seien nämlich radikale Forderungen verankert, die grosse Probleme bei der Umsetzung brächten. So wäre selbst in Bauzonen eine zonenkonforme Nutzung nicht mehr möglich. Dies, weil Land, das als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) gilt, selbst in einer Bauzone nicht mehr bebaut werden könnte. Davon wären rund 1000 ha im Kanton betroffen, erklärte Jans.

«Gegenvorschlag erfüllt viele Forderungen.»

Fabian Peter, Regierungsrat Kanton Luzern

Selbst ein Neubau eines modernen Viehstalls könnte kaum mehr bewilligt werden. Dies, weil LN tangiert ist und solche nur bebaut werden kann, wenn gemäss Initiativtext ein «aus Sicht des Kantons wichtiges Ziel» verfolgt werde. Damit könnte bei einem Scheunenprojekt aber kaum argumentiert werden, betonte Juristin Jans. Werden zudem noch Fruchtfolgeflächen beansprucht, müssten diese kompensiert werden, was aber kaum möglich sei. Dies, weil die Initiative Bodenaufwertungen zur Kompensation ausschliesst.

Spielraum erhalten

Um die Anliegen der Initianten aufzunehmen, habe der Regierungsrat einen Gegenvorschlag unterbreitet. Dieser wurde vom Kantonsrat sogar noch leicht verschärft. «Viele Forderungen der Initianten können mit dem Gegenvorschlag erfüllt werden, gleichzeitig können die nachteiligen Auswirkungen der Initiative vermieden werden», betonte Fabian Peter.

So soll im Planungs- und Baugesetz die Erhaltung des Kulturlandes stärker gewichtet werden. Neu im Gesetz verankert würden Fruchtfolgeflächen, die waren bisher nur in der Verordnung geregelt. Kompensationen von beanspruchten Fruchtfolgeflächen durch Bodenaufwertungen wären wie bisher möglich.

Gegenvorschlag zustimmen

Regierungsrat Fabian Peter ist sich bewusst, dass in den vergangenen Jahren viel gebaut wurde und wird, auch ausserhalb der Bauzonen. «Das Wachstum hat in der Bevölkerung zu Ängsten geführt.» Mehr Kulturlandschutz sei ein wichtiges Anliegen, das ernster genommen werden müsse. Mit dem neuen Raumplanungsrecht seien aber schon viele Einschränkungen ­erfolgt. Und mit dem Gegenvorschlag soll ein weiteres, aber vernünftiges Zeichen gesetzt werden. Dieser fand im Kantonsrat zwar nur eine knappe Mehrheit, weil den einen zu weit, den andern zu wenig weit gehend. Für Fabian Peter ist aber klar: Dem Gegenvorschlag sollte zugestimmt werden, auch um die Stimmung in der Bevölkerung zu berücksichtigen. «Die beiden Initiativen sind aber unnötig und schädlich.»