Ein schöner Heustock, volle Silos und üppige Vorratskammern – für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern zeichnet sich ein gutes Jahr ab. Dies wird sich auch auf vielen Bankauszügen widerspiegeln, und das ist gut so. Denn mussten Investitionsvorhaben in schwierigeren Zeiten aufgeschoben und Bedürfnisse zurückgestellt werden, erlaubt die Einkommenssituation dieses Jahr oftmals auch Einzahlungen in die Altersvorsorge.
Vor Jahresende abwickeln
Agrisano Prevos bietet Bauernfamilien die Möglichkeit, im Rahmen der freiwilligen 2. Säule steuerbegünstigt vorzusorgen. Damit die Vorzüge dieses Vorsorgeangebots vollumfänglich zum Tragen kommen, ist es unabdingbar, dass die Einzahlungen vor dem Jahresende abgewickelt werden. Insbesondere jene Bäuerinnen und Bauern, die noch über keinen Anschluss an die freiwillige zweite Säule verfügen, sollten umgehend die Versicherungsberatungsstelle kontaktieren, die bei ihrem kantonalen Bauernverband angegliedert ist.
Bestehende Kunden: Bis Ende November einreichen
Nur wenn die Antragsformulare bis am 23. November 2020 eingereicht werden, ist sichergestellt, dass alle Formalitäten für die Einzahlung von steuerbegünstigten Vorsorgebeiträgen rechtzeitig erledigt werden können. Auch wer bereits über einen Vorsorgevertrag verfügt und vor Ende Jahr einen Einkaufsbeitrag leisten will, muss die vollständigen Unterlagen bis Ende November einreichen.
Die hierfür nötigen Formulare haben die Kunden bereits erhalten. Sie können auch auf der Website von Agrisano unter «Downloads/Formulare» heruntergeladen werden. Die Versicherungsberatungsstellen oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.