Der Entwurf für die Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen sieht vor, dass Bäuerinnen mit Fachausweis (FA), Absolventen der Grundbildung Landwirt mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder des Direktzahlungskurses zusätzlich drei betriebswirtschaftliche Module der Betriebsleiterschule besuchen müssen. Das wäre eine Verschärfung mit Inkrafttreten der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+).

Ungewisse Zukunft für Direktzahlungskurs 

Während sich die Bäuerinnen dagegen wehren wollen, will sich Ralf Keller, Verantwortlicher für den Direktzahlungskurs am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain BL, nicht äussern, ob so eine Verschärfung sinnvoll sei oder nicht. Er entgegnet aber gegenüber der BauernZeitung: «Die Informationen, die ich habe, sind recht widersprüchlich.» Er wisse nicht genau, was da auf ihn zukomme. 

Keller ist nicht einmal sicher, ob es den Direktzahlungskurs in Zukunft noch geben werde. Derjenige des Ebenrains sei sehr gut nachgefragt, jedes Jahr seien die 24 Plätze schnell ausgebucht und es könnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Ebenfalls ist für den Ausbildner nicht klar, ob die Direktzahlungskurs-Absolventen für die Betriebsleiter-Module zugelassen seien und wie der Unterricht dieser Module geregelt sein werde. «Grundsätzlich empfehlen wir das Absolvieren der Grundbildung zum Landwirt EFZ.» 

Bei Agriprof, dem Ansprechpartner für alle an der landwirtschaftlichen Berufsbildung beteiligen Kreisen, weiss man auch nicht genau, was mit der AP 22+ in Sachen Ausbildungsanforderungen kommen wird. «Es ist eine ziemliche Blackbox», sagt Petra Sieghart, Leiterin Agriprof beim Schweizer Bauernverband (SBV). 

SBV fordert Abschluss Landwirt mit EFZ

Auf die Thematik der Bäuerinnen habe man beim Bundesamt für Landwirtschaft bereits hingewiesen. Laut Petra Sieghart unterstützt der SBV den SBLV bei seinen Anliegen. «Die Bildung Bäuerin ist im landwirtschaftlichen Bildungssystem nicht einfach einzuordnen, da sie eine Weiterbildung im Rahmen der höheren Berufsbildung ist und keine Grundausbildung kennt.» Mit der Ausbildung treffe man aber voll der Nerv der Zeit, das könne man anhand der konstant hohen Anzahl Abschlüsse rückschliessen. 

Auf einer Aufstellung, die Sieghart der BauernZeitung zukommen liess, ist die Bäuerin auf der gleichen Stufe wie der Betriebsleiter angesiedelt. Eigentlich sei klar, dass die Bäuerinnen keine zusätzlichen Module brauchen, sagt Petra Sieghart. Mehr ist von ihr nicht zu erfahren, da das Thema Ausbildungsanforderungen im Rahmen der Verhandlungen zur AP 22+ direkt beim SBV angesiedelt ist, und dort werde man erst ab 16. Januar wieder darüber diskutieren. Der SBV verweist auf die bereits veröffentlichte Stellungnahme, in der man mindestens den Abschluss Landwirt EFZ fordere unter der Berücksichtigung folgender Ausnahmen: 

  • Eidgenössisches Berufsattest mit obligatorischem Abschluss von Weiterbildungskursen;
  • Berggebiete;
  • Härtefälle (Tod der Eltern, usw.);
  • Fachausweis Bäuerin.