Michael Brunner zog es schon früh auf in die Landwirtschaft. Für eine Lehre zum Landwirt EFZ hätten seine schulischen Leistungen nicht ganz gereicht, sagt er der BauernZeitung (zum Porträt). Er entschied sich deshalb, eine Lehre als Agrarpraktiker EBA zu absolvieren.
Mit dem 2004 in Kraft gesetzten Berufsbildungsgesetz wurde die zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) geschaffen. Ein Bildungsangebot für vornehmlich praktisch veranlagte Jugendliche und Erwachsene wie Michael Brunner. Mit der Schaffung der EBA wurden die früheren Anlehren und zweijährigen Lehren schrittweise abgelöst.
Arbeit auf Anweisung
Die Ausbildung kann in den drei Fachrichtungen Landwirtschaft, Spezialkulturen und Weinbereitung absolviert werden. Agrarpraktiker/innen EBA können bei gutem Leistungen anschliessend eine verkürzte Grundbildung mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft machen: Sie steigen dann ins zweite Grund-bildungsjahr als Landwirt/in EFZ, Geflügelfachmann/-frau EFZ, Obstfachmann/-frau EFZ, Gemüsegärtner/in EFZ, Winzer/in EFZ oder Weintechnologe/-login EFZ ein.
Rund 120 Lernende pro Jahr
Der erste Jahrgang Agrarpraktiker EBA startete 2011 mit 92 Absolventen. Seither absolvierten pro Jahr gut 120 Jugendliche die Ausbildung. 2017 waren es sogar 146, 2018 dann wieder 110 (siehe Grafik). Die Zahlen von 2019 stehen noch nicht ganz definitiv fest.
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«Die Lehre hat sich sehr gut etabliert»
Die BauernZeitung hat bei Petra Sieghart, der Bildungsverantwortlichen beim Schweizer Bauernverband, nachgefragt, wie sich die Ausbildung entwickelt hat und was die AP 22+ für die Direktzahlungsberechtigung der Agrarpraktiker(innen) bedeuten könnte.
Frau Sieghart, wie hat sich der Beruf Agrarpraktiker(in) seit dem Start aus Ihrer Sicht etabliert?
Petra Sieghart: Sehr gut. Die zweijährige berufliche Grundbildung ermöglicht lernschwachen Jugendlichen einen qualifizieren-den Abschluss und so den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Die Absolventenzahlen sind über die Jahre plus minus stabil.
Für wen eignet sich diese Ausbildung?
Für schulisch schwächere, eher praxisorientierte Jugendliche, die sich für die Natur und Tiere interessieren. Auch fremdsprachige Jugendliche haben hier gute Chancen für die Integration. Die Attestausbildung trägt den individuellen Voraussetzungen der Lernenden mit einem besonders differenzierten Lernangebot und angepasster Didaktik Rechnung.
Weiss man etwas darüber, wo die Absolventen anschliessend arbeiten und wie viele noch eine Weiterbildung absolvieren?
Ein eher kleiner Teil wechselt dann doch noch ins Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Bezüglich anderer Weiterbildungen haben wir keine Informationen.
Mir hat kürzlich jemand aus der Praxis gesagt, manchmal hätten Lehrmeister zu hohe Erwartungen, wenn sie eine(n) Agrarpraktiker/in EBA ausbilden, z. B. dass diese(r) den Hof bei Abwesenheit des Lehrmeisters eigenständig führen kann. Sind die Lehrmeister aus Ihrer Sicht gut darüber informiert, was sie erwarten dürfen und was nicht?
Ja, die Lehrmeister kennen die Unterschiede. Wobei die Spanne bei den Fähigkeiten, der Aufnahmefähigkeit, der Fortschritte, der Selbstständigkeit usw. bei Agrarpraktikern sehr gross ist. Es ist nicht zum vornherein ausgeschlossen, dass ein Lernender Agrarpraktiker nicht auch mal mehr Verantwortung übernimmt. Allerdings sollte man das nicht von allen erwarten.
Was darf ein Lehrmeister vom Lernenden erwarten, wenn er eine(n) Agrarpraktiker/in EBA auf seinem Betrieb ausbildet?
Dazu ein Auszug aus der Einleitung Bildungsplan EBA. «Die Agrarpraktikerin EBA und der Agrarpraktiker EBA arbeiten als qualifizierte Mitarbeiterin und Mitarbeiter auf landwirtschaftlichen Produktions- und Verarbeitungsbetrieben. Sie führen einfache Arbeiten selbstständig und fachgerecht aus. Flexibel und vielseitig einsetzbar, arbeiten sie nach Vorschriften und setzen die Richtlinien des Betriebes nach den Vorgaben ihrer Vorgesetzten verantwortungsvoll um.» Agrarpraktiker arbeiten also nach Anleitung.
Mit der Agrarpolitik 2022+ verlieren die Absolventen eines EBA-Berufs aller Voraussicht nach ihre Direktzahlungsberechtigung. Was bedeutet das für diese Personen?
Der Schweizer Bauernverband schlägt hier vor, die Direktzahlungsberechtigung an eine noch zu definierende Weiterbildung zu knüpfen. Damit sollen die EBA-Absolventen nicht ganz von den Direktzahlungen ausgeschlossen sein, aber die Weiterbildung muss gemacht werden.