Wenn Älpler feiern, kommen hohe Gäste gerne. So war es auch an der Wintertagung der Alpsektionen Sarganserland/Linthgebiet und Werdenberg/Rheintal. Der höchste Schweizer Älpler, Erich von Siebenthal als Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Vereins (SAV), liess es sich nicht entgehen, eigens aus Gstaad anzureisen. Auch wenn er mitteilen musste, dass die SAV-Mitgliederbeiträge steigen werden.
Auf die Älpler ist Verlass
Erich von Siebenthal wurde die Ehre zuteil, den Älpler(innen) die Anerkennungsurkunden zu überreichen. Viele von ihnen gehen seit Jahrzehnten z Alp. Zuerst als Kind mit den Eltern, dann als Bewirtschafter und heute im Dienst des Sohns oder der Tochter. Sie versehen ihren Alpdienst verlässlich bis ins hohe Alter – seien die Zeiten und das Wetter noch so stürmisch.
Die Sömmerung wird in der Tat immer anspruchsvoller. Christoph Högger, Abteilungsleiter Direktzahlungen des Kantons St. Gallen, zählte die Herausforderungen an einer Hand auf: Personalmangel, Grossraubtiere, Klima und Verunkrautung bzw. Verbuschung – und nicht zu vergessen die Bürokratie mit Formularen und Kontrollen.
2023 zahlte der Kanton St. Gallen knapp 12 Mio Fr. an Sömmerungsbeiträgen aus. Dazu kamen etwas über 9 Mio Fr. für Alpungsbeiträge für den Ganzjahresbetrieb. 267 Alpbetriebe beteiligen sich an BFF QII. Der grösste Teil von ihnen ist in den Vorjahren kontrolliert worden. Die verbleibenden sind 2024 dran.
Auch auf 2024 gibt es einige Verordnungsänderungen:
- Mulchen zur Bekämpfung von krautigen Problempflanzen ist bewilligungspflichtig.
- Bei Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben, die vorwiegend mit Ziegen bestossen werden, kann der Kanton auf Gesuch den Normalbesatz erhöhen.
- Der Sömmerungsbeitrag für Schafe bei ständiger Behirtung (Ausnahme Milchschafe) beträgt Fr. 400.–/NST.
- Der Zusatzbeitrag für einzelbetrieblichen Herdenschutz beträgt Fr. 250.–. Anmeldeschluss für das Herdenschutzkonzept ist der 1. März. Ansprechperson ist Sven Baumgartner, LZSG.
- Bei Gefährdung durch Grossraubtiere kann der Kanton eine vorzeitige Abalpung ohne Reduktion der Sömmerungsbeiträge bewilligen, sofern zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind.
Abschusspflicht für Wolf
Das Thema Wolf nahmen auch Emil Tschirky (Sektionspräsident Sarganserland-Linthgebiet) und Regierungsrat Beat Tinner auf. Angesichts dessen, dass es auf Tschirkys Heimbetrieb Wolfsrisse gegeben hatte, forderte er nicht nur eine Abschussbewilligung, sondern eine Abschusspflicht. [IMG 5] Regierungsrat Beat Tinner erinnerte an das Calfeisental-Rudel, dessen beiden Leittiere die Wildhut erlegt habe. «Mit der Regulation wurden etwa 10 % des Schweizer Wolfbestands erlegt. Die Zuwachsrate liegt aber bei 30 %.» Es sei also überall und jederzeit mit Wölfen zu rechnen. «Es führt nichts um den Herdenschutz herum», so Tinners Fazit.
Umso wichtiger sei es, im Notfallplan für das Alppersonal den Aspekt «Reagieren bei Nutztierrissen» aufzunehmen, doppelte Marco Bolt vom LZSG Salez nach, der die Alptagung leitete. Marco Bolt stellte eine Checkliste mit Notfallplan vor. Zudem hat Bolt für die Alpsaison auch eine Vorlage für einen Alpordner zusammengestellt. Diese kann man einfach von der LZSG-Homepage runterladen.
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