Der Fall sorgte Anfang Juni und kürzlich wieder für zahlreiche Medienberichte: Am Sonntag, 29. Mai 2022, gab es im aargauischen Spreitenbach einen Grossbrand in einem Industriegebiet, sieben Personen wurden verletzt, 200 Feuerwehrleute standen im Einsatz. Die grosse Rauchsäule verfrachtete viele Ascheteile über Kilometer und verunreinigte Wiesen und Ackerkulturen bei Bauern in der Nachbarschaft.

Die Brandursache blieb ungeklärt. Viele Bauern befürchteten, dass die Partikel auf den Feldern giftig sein könnten, was sich allerdings nicht bestätigte. Landwirt Hanspeter Huber im zürcherischen Urdorf war aber mitten in der Erdbeerernte, als der Ascheregen niederging. Er musste das Feld schliessen, mehrere Tonnen Erdbeeren verfaulten, wie Tele Züri Anfang Juni berichtete.

Aschereste in Wiesen

Weniger betroffen war Landwirt Roland Töngi vom Heitersberg in Spreitenbach. Er bewirtschaftet mit seiner Familie den Pachtbetrieb der Ortsbürgergemeinde, mit 30 Mutterkühen, einigen Truten und etwas Ackerbau. Viel Fleisch wird direkt ab Hof vermarktet. Auf den Wiesen sammelte Landwirt Töngi nach dem Brand gleichwohl 16 grosse Abfallsäcke mit Brandresten ein, wendete dafür 30 Arbeitsstunden auf. «Zum Glück waren die Wiesen kurz vorher gemäht worden, sodass das Einsammeln einfach war», berichtet er gegenüber der BauernZeitung.

Töngi wollte sich den Aufwand entschädigen lassen, gelangte an seine Versicherung. Die lehnte aber ab. Weil die Polizei die Brandursache nicht restlos habe klären können, könne auch niemand zum Schadenersatz verpflichtet werden, wurde Töngi mitgeteilt, wie Tele M1 und in der Folge mehrere weitere Medien kürzlich berichteten.

Haftung abgelehnt

Auch bei der Firma, bei welcher das Industriegebäude abbrannte, und deren Versicherung blitzte er ab. Es könne keine Haftpflicht geltend gemacht werden. Nicht nur bei Bauer Töngi stiess das auf Unverständnis, sondern offensichtlich auch bei Tele M1, wo man bei einem Rechtsanwalt nachfragte. Dieser bestätigte, dass zwar Sach- und Personenschäden ersetzt werden müssten, bei andern Schäden wie Vermögensschäden sei das anders. Allerdings sei der Fall rechtlich knifflig, und Töngi wurde empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung einzuschalten.

«Kassensturz» eingeschaltet

Eine solche habe er aber nicht, erklärt Töngi. Deshalb liess er nicht locker und schaltete kürzlich den «Kassensturz» ein. Töngi sandte den Absagebrief der Versicherung der brandgeschädigten Firma an die TV-Konsumentensendung und machte auch die Versicherung darauf aufmerksam. Die reagierte dann rasch und versprach Töngi nun doch eine Entschädigung, wollte offensichtlich weitere Publizität verhindern, wie Töngi dieser Zeitung erklärt. «Sie wollten mich mit 30 Franken pro Stunde für die 30 Stunden Aufwand entschädigen, damit war ich nicht einverstanden.» Schliesslich einigten sie sich auf 2000 Franken.

Damit sei für ihn der Fall erledigt. «Auch wenn ich nun schliesslich wegen dieses Brandfalls und des Insistierens für eine Entschädigung viel mehr Zeit versäumt habe als nur für das Auflesen der Brandreste

Eine Rechtsschutzversicherung ist ratsam
Aufgrund des offenbar rechtlich kniffligen Falles erkundigte sich die BauernZeitung bei Versicherungsberatern und fragte nach Tipps für Bauern in ähnlichen Situationen.
Zwar könnten Ertragsausfälle, beispielsweise bei Erdbeeren, bei der Schweizer Hagel versichert werden, hat Christoph Brunner von der Luzerner Versicherungsberatung dort abgeklärt. Ein Russschaden (hier als Folge eines Feuers) sei jedoch nicht Bestandteil von deren Versicherungsleistungen.

Aussergerichtlich einigen
Somit bleibe einzig die Möglichkeit, die Kosten auf dem ausservertraglichen Haftpflichtweg geltend zu machen. Das Haftpflichtrecht bilde die Rechtsgrundlage für Schadenersatzansprüche. Nur wenn eine Gesetzesnorm eine Haftpflicht vorsehe, könnten Drittpersonen Ansprüche stellen. Ob hier wesentliche Schutznormen, wie im Bericht zitiert, verletzt wurden und eine Haftung begründen würden, lässt sich wohl nur durch eine juristische Expertise klären. «Der Fall zeigt einmal mehr, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist», rät Brunner.

Fälle werden geprüft
Auch Christian Spiegel von der Emmental-Versicherung rät zu einer Rechtsschutzversicherung. Dann könnten solche Fälle dieser zur Prüfung übertragen werden. Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei, sollten die Bauern von der Haftpflichtversicherung des Verursachers eine schriftliche Begründung verlangen, weshalb diese keine Leistung erbringe. Es sei möglich, dass die Haftpflichtversicherung nichts bezahle, weil der entsprechende Fall aus verschiedenen Gründen nicht versichert oder gedeckt sei.

Beim Verursacher einfordern
Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass der Verursacher nicht dennoch für den Schaden haftbar gemacht werden könne. Falls die gesetzliche Haftpflicht des Verursachers gegeben sei, der Schaden bei dessen Haftpflichtversicherung jedoch nicht gedeckt sei, könne man dennoch seine Forderung geltend machen. Diese müsse einfach direkt beim Verursacher eingefordert werden und könne nicht über dessen Versicherung geltend gemacht werden, rät der Versicherungsfachmann.