Die Corona-Krise macht vor Landwirten nicht halt, die Blumen zum selber Schneiden anbieten. Das ist vorerst nicht mehr erlaubt.  «Selbstpflück-Blumenfelder entsprechen einer öffentlich zugänglichen Einrichtung, die nicht der Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs dienen und werden nicht zwingend benötigt. Entsprechend sind solche Felder zu schliessen»: So erklärt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf seiner Website dieses Verbot des Bundes.

«Sehr einschneidend»

«Für uns ist es sehr einschneidend, dass wir unsere Selbstpflückfelder schliessen mussten», sagt Béatrice Bucher vom Bucherhof in Meikirch BE. Die Familie verkauft Blumen, Kürbisse und Weihnachtsbäume. Die Blumensaison ist unlängst losgegangen. «Unsere Tulpen wären jetzt offen. Eine Woche konnten die Kunden noch schneiden, dann hat uns die Polizei angerufen, wir müssten unsere Selbstpflückfelder schliessen.»

Zuvor hatten Béatrice und Markus Bucher über ihren Sohn beim Kanton Bern eine schriftliche Bestätigung einholen können, dass sie die Felder offen behalten dürften. Diese ist nun hinfällig und der wirtschaftliche Schaden Tatsache: «Wir haben die Tulpen gekauft und gepflanzt. Jetzt verblühen sie», bedauert Béatrice Bucher.

Bestellen und abholen erlaubt

Die Kunden können allerdings per SMS oder E-Mail Tulpen bestellen und später auf den Feldern in Zollikofen und Münchenbuchsee abholen. Das ist weiterhin erlaubt. «Das macht allerdings nur einen Bruchteil unserer finanziellen Einbussen wieder wett. Für mich ist es vor allem viel Arbeit.» Sie mache es vor allem für die Kunden. Diese seien sehr dankbar für diese Möglichkeit. «Diese Dankbarkeit stellt einem ein bisschen wieder auf», sagt Béatrice Bucher.

Ausweichen kein Problem

Wirklich verstehen kann sie nicht, warum die Selbstpflückfelder geschlossen werden mussten, da man sich dort ja ausweichen und die Abstandsregeln ohne Probleme einhalten könne. Diese Rückmeldung bekomme sie auch von ihren Kunden. Sie könne allerdings ein bisschen nachvollziehen, dass sich Gärtnereien und Blumenläden  im Sinne einer Gleichbehandlung wohl dafür stark gemacht hätten, dass auch die Bauern ihre Felder schliessen mussten.

Bauernverband versteht Verbot nicht

Ähnlich klingt es beim Schweizer Bauernverband (SBV). «Für uns macht es aus gesundheitlicher Sicht keinen Sinn, warum Blumen-Selbstpflückfelder geschlossen werden mussten. Schliesslich kann man sich dort ausweichen», sagt Mediensprecherin Sandra Helfenstein.

Bei den Erdbeeren, wo die Saison in einigen Wochen losgeht, ist das Selberpflücken nach heutigem Stand erlaubt, weil diese ein Lebensmittel sind. «Es ging bei diesem Verbot wohl eher darum, eine Ungleichbehandlung mit Blumenläden und Gärtnereien zu verhindern», so Helfenstein. «Aus unserer Sicht müssten Blumen, Setzlinge und generell alle Pflanzen wieder verkauft werden dürfen. Wir hoffen, dass das möglichst bald wieder möglich sein wird.» Der SBV befinde sich diesbezüglich in Gesprächen mit den Behörden – auch, was die Wochenmärkte angehe.