Der Frühling kommt – und somit steigt der Bedarf nach ausländischem Personal in der Schweizer Landwirtschaft. «Es kommen aktuell von Woche zu Woche mehr Arbeitskräfte in die Schweiz», sagt Sandra Helfenstein, Mediensprecherin des Schweizer Bauernverbands (SBV).

Zehn Tage ohne Lohn

Je nachdem, woher das Personal kommt, gibt es einen Stolperstein: Für Arbeitnehmende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, der oder das sich auf der Quarantäneliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) befindet, besteht während zehn Tagen nach der Einreise in die Schweiz eine Quarantänepflicht. Darunter fallen zurzeit auch ausländische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft.

Der SBV, die kantonalen Bauernverbände und die landwirtschaftlichen Fachorganisationen setzen sich nun für Erleichterungen ein, wie in den aktuellen SBV-News zu lesen ist. «Nicht zuletzt, weil für diese keinerlei Entschädigung für die Quarantänezeit vorgesehen sind», steht da.

Polen und Rumänien neu

Besonders viele Erntehelfer(innen) benötigen die Gemüseproduzenten. Dieses Personal kommt zum grössten Teil aus Polen, Portugal und Rumänien. Während Portugal am Donnerstag, 11. März, von der Liste der Risikoländer des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gestrichen wurde, kommen Polen und Rumänien per 22. März 2021 neu darauf.

Sobald dies geschehe, werde es schwierig, weil aus diesen Ländern viele Arbeitskräfte stammten, sagte Sandra Helfenstein bereits Anfang Woche zur BauernZeitung. «Das Problem steigt mit der Anzahl der betroffenen Arbeitskräfte pro Betrieb», sagt sie. Eine allgemeine Aussage zur Grösse des Problems sei schwierig.

Negativer Test soll reichen

Welche Erleichterungen möchte die Branche für Erntehelfer aus einem solchen Risikoland? «Zumindest wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, sollten sie von der Quarantänepflicht befreit werden», so Sandra Helfenstein. Weil es nun von Woche zu Woche mehr Personal brauche, hoffe die Branche auf einen baldigen Entscheid, fügt sie an.