Am Montag dürfen Restaurants wieder öffnen, wenn sie ein Schutzkonzept mit strengen Regeln einhalten (siehe Kasten). Die Familie Stauffacher führt das Buurebeizli Dergeten in Nesslau SG. «Wir sind einerseits glücklich, dass wir wieder aufmachen dürfen, aber der Betrieb wird unter dem Corona-Schutzkonzept nicht kostendeckend sein», sagt Esther Stauffacher.
Gäste müssen mitziehen
Den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen haben Stauffachers mit weniger Tischen und Stühlen gelöst. «Wir haben auch grosse Zwölfertische, an denen jetzt nur noch vier Personen Platz nehmen dürfen.» Sie hofft auf das Verständnis der Gäste, dass zum Beispiel am Stammtisch nicht plötzlich fünf Personen sitzen dürfen.
Schwierig zu planen
Die Wiedereröffnung ist für die Wirtin mit einiger Planungsunsicherheit verbunden. «Zu unseren Gästen gehören viele Ausflügler. Wir wissen nicht, ob und wie viele wirklich kommen werden.» Bislang habe sie immer viele Essen vorbereitet, abzuschätzen, wie viele Menüs es wirklich brauchen wird, sei nun schwierig. «Wir haben deshalb auch die Karte angepasst», sagt sie.
Auch die Personalplanung ist mit einigen Fragezeichen verbunden. Neben der Familie gehören vor allem Bauernfrauen zum Personal. «Da wir jetzt unter anderem die Personalien der Gäste aufnehmen müssen und schauen, dass sie die Regeln einhalten, werden wir genügend Personal brauchen.»
Tagesstruktur war wichtig
Den Lockdown hat Familie Stauffacher unter anderem genutzt, um Arbeiten an Gartensitzplatz und Spielplatz durchzuführen. «Als Bauernfamilie waren wir in der glücklichen Lage, dass wir jederzeit nach draussen konnten. Andere hatten es viel schlimmer», zieht Esther Stauffacher Bilanz. Man habe rasch eine Struktur in den Tag reinbringen müssen, «sonst fällt man schnell in ein Loch.»
Jucker Farm öffnet Restaurants
Die Jucker Farm öffnet ihre beiden Restaurants wieder, wie Mediensprecherin Nadine Gloor auf Anfrage der BauernZeitung sagt. Auf dem Juckerhof in Seegräben ZH geht es ab Mittwoch, 13. Mai wieder los, auf dem Bächlihof in Jona SG am 14. Mai.
Schmaleres Angebot
Generell sei es so, dass es weiterhin Buffetbetrieb geben werde, «aus Hygienegründen wird aber jemand vom Personal schöpfen.» Da der Betrieb unter dem Corona-Schutzkonzept personalintensiver sei, «mussten wir das Angebot etwas schmälern.» Die Bauernbrunchs am Wochenende soll es ab Mitte Juni wieder geben
Schutzkonzept: Diese Regeln gelten
Das Schutzkonzept unter Covid-19 gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.
Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
Das Schutzkonzept, das insgesamt sieben Seiten umfasst, ist ausführlich und im Detail sehr präzise. Hier ein paar Auszüge aus dem Dokument:
- An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von vier Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie.
- Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
- Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen.
- Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.
- Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
- Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
- Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von zwei Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» einen 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
- Im Service wird ein Mindestabstand von zwei Metern dringend empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
- Sollte der Abstand von zwei Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht.
Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen.
sda