Die Corona-Schutzmassnahmen, welche nun stufenweise gelockert werden sollen, haben auch bei einigen Bauernbetrieben zu Einschränkungen oder Umsatzeinbussen geführt. So sind Spezialbetriebe betroffen, beispielsweise mit Besenbeizen, oder Anbieter von Events auf Bauernhöfen, teils auch Direktvermarkter mit Fokus auf Kunden in der Gastronomie. Bund, Kantone und weitere Organisationen bieten vielfältige Hilfen an, auch finanzieller Art. Darüber wird seit Beginn der Krise auch auf den Websites der Agrotreuhandstellen und der landwirtschaftlichen Kreditkassen informiert. Letztere bieten zudem die Möglichkeit, dass die Rückzahlung von Agrarkrediten gestundet werden kann oder Betriebshilfedarlehen beansprucht werden können.
Keine Gesuche im Aargau
Davon sei im Aargau aber bisher nicht Gebrauch gemacht worden, sagt Markus Gfeller von der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse. «Wir hatten noch kein einziges Gesuch für die Gewährung von Ausfällen bei Agrarkrediten.» Es habe anfänglich zwar Anfragen von betroffenen Spezialbetrieben gegeben, die sich nach Hilfsmöglichkeiten erkundigten, derzeit sei es aber sehr ruhig. Gfeller geht davon aus, dass viele Aargauer Bauern, auch Weinbaubetriebe, wissen, wie sie mit ausserordentlichen Situationen, sei es wegen Frost oder Trockenheit, umgehen müssen und wohin sie sich wenden könnten.
«Wir haben rasch und unbürokratisch entschieden.»
Samuel Brunner, Geschäftsführer Luzerner Kreditkasse
Rückzahlungen werden verlängert
Immerhin einige Stundungen von Krediten, «aber nicht Dutzende», wurden hingegen im Kanton Luzern gewährt, sagte Samuel Brunner, Geschäftsführer der Kreditkasse. «Wir haben rasch und unbürokratisch entschieden.» Das seien vor allem Betriebe mit Eventräumen und Gastroangeboten, aber auch vereinzelt Direktvermarkter von Fleisch, welche vor allem in die Gastronomie liefern. Ihnen wurde der Agrarkredit verlängert, die Rückzahlungstranche für dieses Jahr erlassen. Einige Kunden seien auch schon zufrieden gewesen, dass ihnen der Zahlungstermin vom Frühjahr auf den Herbst verschoben wurde, ergänzte Brunner.
Keine Gesuche gab es in Luzern für Betriebshilfedarlehen. Das sei ja auch kein Tagesgeschäft, das sofort entschieden werden könne, sondern bedinge ein Gesuch und Abklärungen.
Die Unsicherheit bleibt bestehen
Es bleibe aber eine Unsicherheit, wie sich trotz der Lockerungen des Lockdowns die Marktsituation auch für herkömmliche Bauernbetriebe in nächster Zeit entwickle, meinte Samuel Brunner. Gut möglich, dass der Preissturz bei Mastkälbern oder ein sinkender Absatz für andere Fleischproduzenten dazu führen könnte, dass in den nächsten Monaten noch Liquiditätsengpässe auf mehr Bauernhöfen entstünden. Nur wenig Anfragen verzeichneten die Agrotreuhandstellen der Region. Im Kanton Schwyz kamen Anfang April solche von Besenbeizen oder Anbietern von Spielgruppen auf Bauernhöfen, welche sich nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigten, erklärte Anita von Rickenbach. Agro Treuhand Schwyz erarbeitete deshalb ein Merkblatt, auf welchem die Hilfsmassnahmen gelistet sind und wie dafür vorzugehen ist. Beispielsweise, wie Erwerbsersatzentschädigung oder Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten ist oder dass die Eingabefrist für die Prämienverbilligung bis Ende Jahr verlängert wurde, oder welche Liquidationshilfen es für Unternehmen gibt. Teils sei den Kunden auf Wunsch auch beim Ausfüllen der entsprechenden Gesuchsformulare geholfen worden. In letzter Zeit sei es aber wieder ruhiger geworden.
Abfederung dank Beiträgen
Martin Wicki von der Treuhandstelle des Bauernverbands Aargau wie auch Bruno Elmiger von Agro Treuhand Sursee erklären, dass sie kaum Meldungen wegen finanzieller Engpässe auf Bauernbetrieben oder Anfragen diesbezüglich erhalten haben. Offenbar habe die Ankündigung der vorgezogenen Ausrichtung der ersten Tranche der Direktzahlungen betroffenen Betrieben Sicherheit verliehen, meint Wicki.