In knapp eineinhalb Jahren tritt die neue Sozialversicherungspflicht in Kraft. Wer ab 2027 weiterhin Direktzahlungen (DZ) in voller Höhe erhalten will, muss für Ehepartner(innen) und Partner(innen) in eingetragener Partnerschaft, die auf dem Hof mitarbeiten, eine persönliche Taggeld- sowie Risikoversicherung abschliessen.

Auch wenn es bis dahin noch eine Weile dauert, soll frühzeitig abgeklärt werden, ob ein Versicherungsschutz, der den Anforderungen genügt, bereits besteht oder Bedarf nötig ist. Dies war in Sissach BL am gemeinsamen Herbsttag des Bäuerinnen- und Landfrauenvereins beider Basel (BVBB), des Bauernverbands beider Basel, dem Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung sowie der Agrisano zu erfahren.

Haken setzen bei Agate

Vorgesehen ist, dass eine Selbstdeklaration in Agate getätigt werden muss. «Es gibt wieder einen Haken mehr zu setzen», informierte Benno Niederberger, Leiter DZ am Ebenrain. Ab Februar 2026 kann die Selbstdeklaration freiwillig getätigt werden, ab 2027 ist sie obligatorisch. Ausnahmen gibt es nur ganz wenige.[IMG 2]

Diese sind: Über 65 Jahre, eigenes Einkommen höher als Fr. 22 680.-, keine Mitarbeit auf dem Betrieb, steuerbares Einkommen des Bewirtschafterpaares unter Fr. 12 000.- (Durchschnitt der letzten zwei Jahre), Bewirtschaftung durch juristische Person (AG, GmbH fallen nicht darunter), Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe und wenn ein Vorbehalt oder Ausschluss durch die Versicherung besteht. Was abgeschlossen werden muss, ist klar geregelt (siehe Kasten). Auch klar ist, dass es risikobasierte Stichprobenkontrollen geben wird, erklärte Benno Niederberger.

Unklarheit besteht hingegen noch bei der Kontrolle und dem Datenschutz. Das Bundesamt für Landwirtschaft und die Kantone seien daran auszuarbeiten, wie der Nachweis der Versicherungsabdeckung erbracht werden soll und welche Informationen der Partner(in) bei der Datenerhebung verlangt werden dürften. Bei mangelhaftem oder fehlendem Versicherungsschutz sind Direktzahlungs-Kürzungen die Folge.

So teuer sind die Sanktionen

Beim ersten Mal werden 10 % der DZ, mind. Fr. 500.- Franken, max. Fr. 2000.- / Jahr gekürzt. In jedem weiteren Wiederholungsfall verdoppeln sich diese Werte. Bei der ersten Wiederholung sind es dann 20 % Kürzung, bei der zweiten 40 % und so weiter.

«Klärt ab, ob für euren Betrieb die Versicherungspflicht besteht», mahnte Benno Niederberger. Es gebe entsprechende Checklisten, etwa bei der Agrisano, auf Agate oder beim Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband. Und: «Nutzt diese Hilfsmittel und holt bei Bedarf Offerten ein.»

Den Lohn der Aushilfe bezahlen

Stephan Landert, Regionalstellenleiter Agrisano erläuterte, dass die Versicherung im Notfall dazu diene, den Lohn für eine Person zu zahlen, die die Arbeit der ausgefallenen Person auf dem Betrieb übernimmt. «Die Agrisano hat Produkte, die auf die Landwirtschaft zugeschnitten sind», erklärte er. Beatrice Buess, Vizepräsidentin des Bäuerinnen- und Landfrauenvereins beider Basel, betonte mit Nachdruck: «Versicherungen zu bezahlen, reut uns.» Wenn aber etwas Langfristiges passiere, seien alle froh, wenn der passende Versicherungsschutz vorhanden sei. «Und passieren kann immer etwas.»

Weitere Informationen finden Sie hier und hier

Das ist nötig

Ab 2027 muss abgeschlossen sein:

Taggeldversicherung: Mind. Fr. 100.- / Tag, während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. während 2 Jahren. Wartefrist höchstens 60 Tage.
Risikoversicherung: Abdeckung der Risiken Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall mittels Rente von mind. Fr. 24 000.- / Jahr oder Kapitalleistung in Höhe von mind. Fr. 300 000.