Erst vor kurzem hat der Kanton St. Gallen die Wochenarbeitszeit von 55 auf 49.5 Stunden gesenkt (wir berichteten). Der neue Normalarbeitsvertrag (NAV) wurde vom St. Galler Bauernverband in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter erarbeitet und ist ab Januar 2021 gültig. Damit wird die tägliche Arbeitszeit von zehn auf neun Stunden gesenkt. Die Arbeitswoche geht über fünfeinhalb Tage.
Kantonale Unterschiede
Mit diesem Schritt hebt sich St. Gallen deutlich von den anderen Kantonen ab, denn die tägliche Arbeitszeit beträgt im Grossteil der Kantone zehn Stunden. Bei der Frage, ob die anstehende Arbeit in dieser Zeit wirklich erledigt werden kann, sind sich unsere Leser uneinig.
Obwohl die Arbeitszeitmodelle in vielen Kantonen ähnlich sind, unterscheiden sie sich doch oft in gewissen Punkten. Wir haben für Sie einen Überblick über die kantonalen Arbeitszeitmodelle erstellt.
| Kanton | Arbeitszeit (wie im NAV beschrieben) | Wöchentliche Arbeitszeit | Freie Tage | Bezahlte Pausen | NAV |
| Aargau | Die tägliche Arbeitszeit darf normalerweise 10 Stunden nicht überschreiten. Die Vertragsparteien können kürzere oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Appenzell IR | Die tägliche Arbeitszeit umfasst höchstens 10, in den Monaten Mai bis und mit September höchstens 11 Stunden. | Mai - September: 60 Std. Oktober - April: 55 Std. | 6 pro Monat | keine | NAV |
Appenzell AR | Die tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Die Vertragsparteien können andere Arbeitszeiten oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Basel-Land | Die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 49.5 Stunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 55 Stunden. Die Vertragsparteien können saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. | 49,5 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Basel-Stadt | Die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 49.5 Stunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 55 Stunden. Die Vertragsparteien können saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. | 49,5 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Bern | Die Arbeitszeit beträgt 2750 Stunden pro Kalenderjahr und 10 Stunden pro Tag. Sie kann vorgängig und schriftlich saisonal unterschiedlich festgelegt werden, sofern sie 12 Stunden pro Tag und im Durchschnitt zehn Stunden pro Tag nicht überschreitet. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Fribourg | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt a) durchschnittlich 55 Stunden, wenn der Arbeitnehmer mit der Betreuung des Viehs beauftragt ist; b) durchschnittlich 52,5 Stunden, wenn der Arbeitnehmer nicht mit dieser Aufgabe betraut ist und wenn er über einen Jahresvertrag verfügt; c) 55 Stunden, wenn der Arbeitnehmer nicht mit dieser Aufgabe betraut ist und wenn er über einen Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr verfügt. Die tägliche Arbeitszeit darf 11 Stunden während der Monate Mai bis September und zehn Stunden in den andern Monaten nicht übersteigen. | ohne Vieh: 52,5 Stunden
Vertrag u. 1 Jahr: 55 Std.
mit Vieh: 55 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Genf | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45, maximal 50 Stunden. In den Monaten Dezember bis Februar darf die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden nicht überschreiten. | 45 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Glarus | Die tägliche Arbeitszeit darf normalerweise in den Monaten Mai bis September 11 Stunden, in den übrigen Monaten 10 Stunden nicht überschreiten. | Mai - September: 66 Std. Oktober - April: 60 Std. | 1 | keine | NAV |
| Graubünden | Die tägliche Arbeitszeit umfasst höchstens 10 Stunden. Die Vertragsparteien können unterschiedliche Sommer- und Winterarbeitszeiten vereinbaren, soweit die tägliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt eingehalten wird. | 55 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Jura | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 50, maximal 60 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf 11 Stunden während der Monate Mai bis September und 10 Stunden in den andern Monaten nicht übersteigen. | 50 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Luzern | Die tägliche Arbeitszeit darf normalerweise 10 Stunden nicht übersteigen. Die Vertragsparteien können eine kürzere Arbeitszeit oder besondere Sommer- und Winterarbeitszeiten vereinbaren. | 55 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Neuenburg | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Vieh 50 Stunden mit Vieh 52 Stunden. | ohne Vieh: 50 Stunden mit Vieh: 52 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Nidwalden | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 57 Stunden. | 57 Stunden | 5 pro Monat | keine | NAV |
| Obwalden | Die tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Die Vertragsparteien können eine kürzere Arbeitszeit oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Schaffhausen | Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann vorgängig und schriftlich saisonal festgelegt werden, sofern sie 12 Stunden pro Tag und im Durchschnitt 10 Stunden pro Tag nicht überschreitet. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Tag | NAV |
| Schwyz | Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 55 Stunden. Die Vertragsparteien können saisonal begründete höhere Arbeitszeiten vereinbaren, sofern die Höchstarbeitszeiten im Jahresdurchschnitt eingehalten werden. | 55 Stunden | 6 pro Monat | keine | NAV |
| Solothurn | Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Betrieben mit Viehhaltung 55 Stunden, in Betrieben ohne Viehhaltung 50 Stunden. | ohne Vieh: 50 Stunden mit Vieh: 55 Stunden | 1 | keine | NAV |
| St. Gallen | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 49,5 Stunden. Vertragsparteien können saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten schriftlich vereinbaren. | 49,5 Stunden (Bis 2021: 55 Stunden) | 1,5 | keine | |
| Tessin | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 50 Stunden. | 50 Stunden | 1 Tag plus 4x1/2 Tag | keine | NAV |
| Thurgau | Die tägliche Arbeitszeit beträgt höchstens 10 Stunden. Die Parteien können vorgängig saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten schriftlich vereinbaren, wobei die Arbeitszeit bezogen auf die ganze Dauer des Arbeitsverhältnisses oder bei überjährigen Arbeitsverhältnissen bezogen auf das Dienstjahr die festgelegte Maximaldauer nicht überschreiten darf. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Uri | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 55 Stunden in Betrieben mit Viehhaltung und 50 Stunden in Betrieben ohne Viehhaltung. | ohne Vieh: 50 Stunden mit Vieh: 55 Stunden | 1,5 | keine | NAV |
| Wallis | Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Sie beträgt 55 Stunden für die Arbeitnehmer, die sich ausschliesslich mit der Wartung des Viehs befassen und für jene, die einen Arbeitsvertrag besitzen, der die Dauer von 4 Monaten nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit dauert vom 1. Mai bis 31 Oktober 10 Stunden und während der übrigen Monate 9 Stunden. | ohne Vieh: 48 Stunden Vertrag bis 4 Mte: 55 Std. mit Vieh: 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Waadt | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Vieh 49,5 Stunden mit Vieh 51,5 Stunden. | ohne Vieh: 49,5 Stunden mit Vieh: 51,5 Stunden | 1.5 | keine | NAV |
| Zug | Die tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Die Vertragsparteien können eine kürzere Arbeitszeit oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. Bei saisonal unterschiedlichen Arbeitszeiten darf die ordentliche Arbeitszeit, bezogen auf das ganze Arbeitsverhältnis bzw. bei überjährigen Arbeitsverhältnissen bezogen auf das Dienstjahr die in Abs. 1 festgelegte Maximaldauer nicht überschreiten. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag | NAV |
| Zürich | Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 55 Stunden. | 55 Stunden | 1,5 | 15 Minuten pro Halbtag |
Uniterre fordert bessere Arbeitsbedingungen
Anlässlich der Präsentation einer Studie zu den Arbeitsbedingungen für Angestellte in der Schweizer Landwirtschaft fasste die Bauerngewerkschaft Uniterre die langen Arbeitstage für Bäuerinnen und Bauern in Zahlen:
- Durchschnittlich 67 Stunden pro Woche für Männer
- Durchschnittlich 63 Stunden für Frauen
- Hinzukommen noch etwa 11 Stunden wöchentliche Arbeit im Nebenerwerb