Arbeitnehmende, die aus einem Risikostaat oder -gebiet einreisen, müssen nach der Einreise in die Schweiz zehn Tage in Quarantäne (die BauernZeitung berichtete). Ausschlaggebend dafür ist die Liste des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Thematik betrifft in der Landwirtschaft aktuell vor allem die Schweizer Gemüseproduzenten, deren Personalbedarf im Frühling von Woche zu Woche steigt. Während Portugal letzte Woche von der Liste gestrichen wurde, stehen Polen, Rumänien und Bulgarien per 22. März neu darauf.
Eher Lockerungen erwartet
Auf diesen Entscheid reagieren die Gemüseproduzenten ziemlich pragmatisch. Thomas Wyssa, Gemüsebauer aus Galmiz FR und Mediensprecher der Gemüseproduzenten-Vereinigung der Kantone Bern und Freiburg (GVBF), sagt: «Grundsätzlich herrscht kaum Angst vor Personalmangel. Wir konnten uns auf die Situation einstellen, weil bis jetzt das gleiche für Portugal galt.»
Dennoch sei die Quarantäneweisung etwas überraschend gekommen, sagt Thomas Hurni, Gemüseproduzent aus Gurbrü BE, er habe doch eher Lockerungen erwartet. Weil er Polen und Nordmazedonier mit bulgarischem Pass beschäftigt, ist er von der Quarantänepflicht betroffen. Im Moment arbeiten bereits 40 ausländische Mitarbeitende auf dem Betrieb, bis im Sommer werden es 80 sein. Hurni erwartet Anfang April eine Gruppe von zehn Personen.
Zehn Tage früher einreisen
Doch wie handhaben die Gemüsebetriebe diese spezielle Situation konkret? Für die Quarantänezeit werden die Arbeitskräfte nicht entschädigt. So sind bei Thomas Wyssa die Erntehelfer gebeten, zehn Tage vor Arbeitsbeginn einzureisen. In dieser Zeit stünden jedoch die Zimmer gratis zur Verfügung.
Bei Thomas Hurni ist die Situation ähnlich: «Wir haben kommuniziert, dass die Gastarbeiter entweder jetzt schon kommen können und dann hier ‹Ferien› machen bis Arbeitsbeginn.Oder sie kommen nach dem 22. März und müssen hier auf eigene Kosten in die Quarantäne.» Diese verbringen die Erntehelfer bei Thomas Hurni in den Unterkünften, teilweise in eigenen Gebäuden, «dort können wir besser kontrollieren, ob die Quarantäne eingehalten wird». Einige Erntehelfer sind extern in Ins BE untergebracht. Dort sei es schwieriger zu kontrollieren, ob jede und jeder in seinem Zimmer bleibe. Die Betriebsleiter seien sensibilisiert, hält Hurni fest: «Es ist in unserem Interesse, dass wir clean sind.»
Nach 7 Tagen testen
Generell müssen die Erntehelfer(innen) auch bei Einreise mit einem negativen PCR-Test in Quarantäne. Frühestens am7. Tag der Quarantäne könne man sich testen lassen, erklärt Monika Schatzmann vom Schweizer Bauernverband (SBV). «Bei einem negativen Ergebnis kann die Quarantäne aufgehoben werden.» Die Arbeitnehmenden seien jedoch verpflichtet, bis zum effektiven Ablauf der Quarantäne ausserhalb ihrer Wohnstätte eine Maske zu tragen und einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Seit dieser Woche sind diese Tests gratis. Fällt der Test positiv aus, muss der Mitarbeitende in Isolation.
Kantonale Ausnahmen
Letzte Woche wurde bekannt, dass sich der SBV dafür einsetzt, dass ausländische Mitarbeitende in der Landwirtschaft von der Quarantänepflicht befreit werden. Nun ist es so, dass die Kantone Ausnahmen erlassen können, wie Monika Schatzmann sagt. In einigen Kantonen sei dies bereits der Fall.
Für die Gastarbeiter scheinen diese Regeln kein Problem. Laut Thomas Hurni hätten sie sich mehr oder weniger an die spezielle Situation gewöhnt und weniger Angst vor der Einreise als noch letztes Jahr. Auch Thomas Wyssa bestätigt, dass sie die Situation verstehen und froh sind, dass sie überhaupt arbeiten kommen können.