Langsam aber sicher gilt es in Sachen Gewässerschutzkontrollen auch für den Kanton Bern ernst. Denn ab Sommer 2022 werden auch bei den Berner Bauern im Rahmen der Grundkontrolle die 13 Punkte kontrolliert (die BauernZeitung berichtete). Der Berner Bauernverband (BEBV) erinnerte vor einiger Zeit erneut in seinem Newsletter daran. Die Kontrollpunkte mit den Themenschwerpunkten landwirtschaftliche Bauten, Mineral- und Hofdünger (Lagerung, Laufhöfe, Umschlagplätze), Pflanzenschutzmittel (Füll- und Waschplatz, Lagerung), Treibstoffe, Fette, Öle (Betankungsplatz und Lagerung) sowie diffuse Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln (Weide und Schächte) werden überprüft.
Die Vorgabe des Bundes
Der Bundesrat hat vor längerem beschlossen, dass die kantonalen Kontrollstellen auf den Betrieben auch den Gewässerschutz kontrollieren müssen. Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat dafür eine Liste mit 13 Kontrollpunkten erarbeitet. Damit könne überprüft werden, ob der Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Es sind visuelle Kontrollen: Es werden keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt und auch nicht nach Mängeln gegraben. Ziel der Kontrollen ist es, auf dem Betrieb die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen. Während einige Kantone bereits Kontrollen durchführen, startet der Kanton Bern nächsten Sommer flächendeckend damit. Zuerst sollten die Kontrolleure richtig geschult werden.
Beratung beiziehen
Die Umsetzung birgt bei einigen Punkten für viele Betriebe eine Herausforderung, weiss die Geschäftsführerin des BEBV, Karin Oesch. Sie übt Kritik am Kanton Bern und erklärt: «Es wäre zu begrüssen, wenn der Kanton aktiv und offensiv kommunizieren würde und die Landwirtschaftsbetriebe umfassend über die nun konkreten Kontrollpunkte informiert werden.» Bislang wurde der Vollzug auf Pilotbetrieben erprobt. Dies begrüsst der BEBV, da daraus die nötigen Lehren gezogen werden können, um eine pragmatische Umsetzung zu gewährleisten. Karin Oesch weist daraufhin, dass eine Beratung durch das Inforama bei Unklarheiten zu empfehlen sei.
Die Merkblätter lesen sowie die Inforama-Beratung helfen weiter
Die Inforama-Beratung wird bereits regelmässig für einzelbetriebliche Beratungen angefragt, Tendenz zunehmend. Dies teilt die Medienstelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern auf Anfrage mit. In vielen Bereichen bestehe noch Handlungsbedarf. «Wir empfehlen allen Betriebsleitenden ihren Betrieb mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Merkblätter zu überprüfen», betont der Kanton. Denn: Viele kleinere Mängel, beispielsweise im Bereich der Lagerung von Treibstoffen, Fetten und Ölen oder beim Mistlager, könnten mit einfachen Massnahme behoben werden. Die Situationen auf den Betrieben stelle sich recht unterschiedlich dar. Oft besprochen würden in den Beratungen die korrekte Entwässerung von Laufhöfen, die Lagerung und der Umschlag von Hofdüngern, Betankungsplätze, Schächte auf dem Hofareal und immer wieder auch die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Der Ablauf der Kontrollen
Die Kontrollen erfolgen ab Sommer 2022 im Rahmen der Grundkontrolle. Müssen denn die Landwirte auch mit Sanktionen rechnen, will die BauernZeitung wissen. Der Gewässerschutz ist auch weiterhin nicht Bestandteil des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), betont Helena Joss von der Kontrollstelle Kul/Carea. Das bedeutet, dass es zuerst keine direkten Kürzungen der Direktzahlungen gibt. Bei der Feststellung eines Mangels wird entweder durch die Kul/Carea oder durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) eine Frist zur Behebung gegeben.
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Die Nachkontrolle erfolgt nach kurzer Zeit
Bei kleineren Mängeln, die kein Baugesuch benötigen (z. B. fehlende Auffangwanne für Ölgebinde, kleine Reparatur an der Mistplatzbordüre) gibt die Kul/Carea eine Frist von zirka 30 Tagen. Die Behebung wird direkt mit einer kostenpflichtigen Nachkontrolle durch die gleiche Kontrollperson überprüft. Sollte eine kurzfristige Behebung des Mangels nicht möglich, oder ein Baugesuch nötig sein, wird die Beanstandung ans AWA weitergegeben. Erst wenn eine durchs AWA rechtskräftig verfügte Frist oder Massnahme nicht eingehalten wurde, tritt Punkt 2.11 im Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung in Kraft. Die Kürzung beträgt dann 1000 Franken bei erstmaligem Verstoss. «Dieser Artikel ist schon lange in Kraft, er wurde aber bisher sehr selten angewendet», erklärt Helena Joss.
Die Kontrollen behalten ihren Turnus
Auch wenn die Kontrollen ab Sommer starten, werden die jetzigen Intervalle der Kontrollen beibehalten. Die ÖLN-Grundkontrollen finden seit 2020 nur noch alle acht Jahre statt. Die Tierschutz-Grundkontrollen erfolgen alle vier Jahre. «Wir werden den Gewässerschutz-Kontrollauftrag mit den ÖLN-Grundkontrollen kombinieren. Das heisst, es werden keine zusätzlichen Kontrollen aufgrund des Gewässerschutzes entstehen», betont Helena Joss.
Bau von Waschplätzen
Einer der 13 Kontrollpunkte betrifft die Füll- und Waschplätze für Spritzgeräte. Mangelhafte Situationen wie Risse im Belag oder dass Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation gelangen, müssen behoben werden. Im Rahmen des Berner Pflanzenschutzprojekts konnte finanzielle Unterstützung zum Neubau eines konformen Platzes beantragt werden, was auch einige Landwirte in Anspruch genommen haben und nun damit auf der sicheren Seite sind.