Ausser auf dem Feld und im Stall bewegen sich Bauernfamilien auch täglich in der digitalen Welt. Doch was passiert mit dem digitalen Nachlass, wenn jemand stirbt? Wem gehört dieses «Erbe»?

Fakt ist, dass es in der Schweiz bisher noch keine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gibt. Das heisst, die Erbschaft als Ganzes geht an die Erbinnen und Erben. Dazu gehören auch die digitalen Daten, die etwa auf einem Laptop oder dem Handy gespeichert sind. Nicht eindeutig geregelt ist, wie es mit online gespeicherten Daten aussieht.

«Das Thema interessiert sehr», sagt Marcel Curien, Medienexperte bei Swisscom. Das Unternehmen bietet auf seiner Website Informationen an und ein kostenloses Webinar. «Vor allem auch die Erklär- und Anleitvideos werden rege genutzt.» Laut Marcel Curien möchten die Teilnehmenden an den Webinaren vor allem Antworten auf die folgenden drei Fragen:

  • Was muss ich machen, wenn eine mir nahestehende Person stirbt und nichts vorbereitet hat?
  • Womit soll ich am besten anfangen?
  • Was kann ich für die Hinterbliebenen vorbereiten?

Vorarbeit leisten

Wer seinen Liebsten nicht die ganze Arbeit überlassen möchte, sorgt vor. Ein erster Schritt ist, sich eine Übersicht darüber zu verschaffen, welche digitalen Konten sich angesammelt haben. Meist ist die Liste länger als man denkt, denn dazu gehören E-Mail-Konten, E-Banking, Kryptowährungen, die Passwörter von Handy, WLAN, Domains und Laptop, Fotos und Videos in der Cloud, bezahlte Abonnement wie Online-Zeitungen oder Streaming-Dienste wie Netflix oder Spotify und die Benutzerkonten von Internetshops und -dienstleistungen.

Wenn es analog sein soll: Sammeln Sie die Zugangsdaten und schreiben Sie sie in eine Log-in-Liste. Diese muss laufend aktualisiert und an einem sicheren Ort wie einem Safe gelagert werden. Die digitale Alternative ist ein Passwortmanager. Diese App speichert und verwaltet zum einen Passwörter. Zum anderen generiert sie bei Bedarf auch komplexe und somit sichere neue Passwörter.

In der Landwirtschaft sollten ÖLN- und andere betriebsrelevante Daten erhalten bleiben. Die meisten privaten Daten können in der Regel gelöscht werden, wie etwa Social-Media-Konten, Bezahl-Abos oder die Benutzerkonten von Onlineshops. Doch wie sieht es mit Fotos und Videos aus? Was soll allenfalls in der Familie erhalten bleiben und wer soll Zugang dazu erhalten?

Bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Ihren digitalen Nachlass verwalten. Den oder die entsprechenden Namen müssen sie handschriftlich festhalten. Denken Sie daran, das Dokument mit Ort und Datum zu versehen und zu unterschreiben.

Bestehende Angebote

Bei Apple, Google und Facebook besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten im eigenen Account Nachlasskontakte zu hinterlegen. Beim Microblogging-Dienst X (früher Twitter) oder auch bei Linkedin müssen in einem ersten Schritt ein Todesschein eingereicht und Onlineformulare ausgefüllt werden.

Hat man die Zugangsdaten, können Social-Media-Accounts ganz gelöscht werden. Bei Facebook, Instagram und Linkedin kann man zudem wählen, ob das Konto wirklich gelöscht oder in einen «Gedenkzustand» gesetzt wird. Im «Gedenkzustand» bleiben die geposteten Einträge weiterhin sichtbar, aber man bekommt zum Beispiel keine Vorschläge mehr für «Personen, die du kennen könntest» oder Geburtstagserinnerungen.

Nicht nichts machen

Einfach «nichts» zu machen, sei keine gute Lösung, so Marcel Curien: «Abgesehen davon, dass man weiter Benachrichtigungen erhält, besteht das Risiko, dass Daten gehackt und die digitale Identität gestohlen wird.»

Und wenn nichts da ist? Wurden die digitalen Erben nicht bestimmt und/oder fehlen die Informationen zu den Zugängen, geht man gemäss Marcel Curien am besten so vor:

Verschaffen Sie sich einen Überblick: Was waren die Onlineaktivitäten der verstorbenen Person und gibt es jemanden, der oder die umfassend Bescheid wissen könnte?

  • Verschaffen Sie sich Zugriff zum E-Mail-Konto: Dazu brauchen Sie die Todesurkunde, die je nach Kanton auch Todesschein genannt wird.
  • Finden Sie heraus, welche kostenpflichtigen Verträge oder Abos bestehen. Dabei helfen zum Beispiel die Kreditkartenabrechnung oder Zahlungsbestätigungen. Kündigen Sie sie auf das nächstmögliche Datum.
  • Finden Sie heraus, welche Benutzerkonten es gibt: Löschen Sie sie, wenn möglich, um allfälligen Missbrauch zu vermeiden.

Wenn dann irgendwann alles geklärt und bereinigt wurde, kann ganz zum Schluss auch das E-Mail-Konto gelöscht werden. Auch das ist wichtig. «Ein E-Mail-Konto, das nicht mehr genutzt wird, kann trotzdem gehackt und für Spam und Phishing missbraucht werden», so Marcel Curien. «Deshalb ist es auch hier gut, wenn das Konto abgemeldet oder bewirtschaftet wird.»

Fazit: Um den digitalen Nachlass müssen sich alle selbst kümmern. Nur so entscheidet man auch selbst, was mit dem Erbe passiert.

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