Auf den ersten Blick scheint der Randemerhof wie ein normaler Bauernhof: Familie Farci hält elf Galloway-Rinder. Das Fleisch wird am «Puuremarkt» Schaffhausen verkauft, zusammen mit Tees, Fruchtaufstrichen und vielem mehr. Doch es gibt einen Unterschied: Der Hof ist (noch) nicht als Landwirtschaftsbetrieb anerkannt. Der Weg dorthin führt über viele Behördengänge, wie Priska Farci, die sich auf dem Hof um die Administration und um rechtliche Fragen kümmert, erfahren musste. 

Landwirt ohne Hof

Der Hof im schaffhausischen Hemmental wird von der Familie Farci als GmbH geführt. Priska Farci führt nebst ihrer Anstellung als Treuhänderin das Büro des Betriebs. Ihr Sohn Miro Farci schloss 2021 erfolgreich die Lehre als Landwirt ab. Er führt mit Hilfe seiner Partnerin und seinen Eltern den Hof und arbeitet daneben als Betriebshelfer.

Die Idee, einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb zu gründen, kam Ende 2020 auf. Miro Farci war damals in der Lehre. «Dass es für ihn schwierig werden würde, einen Hof zu übernehmen, war uns schon bewusst, als er die Lehre zum Landwirt begonnen hatte», erzählt Priska Farci.

Jahrelang Pferde gehalten

Schon seit sie Kind war, hielt die Familie Pferde zuhause in den Stallungen und bewirtschaftete etwas Weideland. Sie testeten zunächst, ob sich Galloway-Fleisch vermarkten liesse und kauften dafür von einem bekannten Landwirt Fleisch ein, dass sie dann tatsächlich erfolgreich an die Frau und den Mann bringen konnten. Sie entschieden sich, die Fleischproduktion und die Herstellung anderer Produkte voranzutreiben und stallten Ende 2020 Galloway-Rinder ein – «nachdem sämtliche Ämter ihr OK gegeben hatten», so Priska Farci. 

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Doch als eine Überdachung am Ökonomiegebäude gemacht werden sollte, begannen die ­Probleme: «Man ging davon aus, dass wir ein kleiner Hobby-­Betrieb bleiben, ohne das Fleisch zu vermarkten.» D. h. für die Tierhaltung wurde das Gebäude ursprünglich gar nicht zugelassen, wie Farcis von den Behörden erfahren mussten – nach all den Jahren, wo stets Pferde darin untergebracht waren. Sie mussten deshalb eine neue Baueingabe machen und warten jetzt auf den Entscheid.

Ein Betrieb muss eine Einheit von Land, Gebäuden und Einrichtungen sein

Dass Farcis die Tiere im Gebäude unterbringen können, ist eine Bedingung für die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung. Demnach müsse ein Betrieb «eine Einheit von Land, Gebäuden und Einrichtungen» darstellen, sagt Ruedi Streit. Er ist Fachverantwortlicher bei Agriexpert und beschäftigt sich unter anderem mit den Themen Direktzahlungen und Bodenrecht.

Zu einer Einheit der betrieblichen Bewirtschaftung gehört, dass das eigene Land mit den Gebäuden und dem Inventar auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet wird und die anfallende Arbeit mit genügend eigenen Arbeitskräften erledigt wird. Diese hohen Anforderungen seien ein Grund, warum eher selten neue Landwirtschaftsbetriebe bewilligt werden, sagt Streit. Andererseits werde Landwirtschaftsland auch nicht so schnell für neue Bewirtschafter frei. 

Landkauf erwünscht, aber schwierig

Für die Familie Farci gilt es nun, den Entscheid zur offenen Baueingabe abzuwarten. Doch auch danach ist nicht ganz klar, wie es weitergeht. Denn das nächste Problem zeichnet sich ab: Gerne würden Farcis nämlich mehr Land dazukaufen, um die Tiere zukünftig mit vorwiegend eigenem Futter versorgen zu können – eine Voraussetzung, damit der Betrieb eigenständig funktionieren kann. Angebote für Land gäbe es durchaus – doch bevor die Familie Farci die Anforderungen der Selbstbewirtschaftung gemäss bäuerlichem Bodenrecht erfüllt, darf sie keine Flächen, die grösser als 25 Aren sind, dazukaufen. 

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Ein Teufelskreis – so scheint es. Ruedi Streit relativiert. Es sei trotz dem streng ausgelegten bäuerlichen Bodenrecht nicht unmöglich, als Kleinbetrieb eine sogenannte Erwerbsbewilligung zu erlangen und Land zu erwerben, sagt er. «Es muss den Behörden einfach überzeugend dargelegt werden, dass bei einem Landkauf der Boden selber bewirtschaftet wird und dies auch wirtschaftlich ist», sagt er.

Bei den Anforderungen gebe es jedoch auch kantonale Unterschiede, die man beachten müsse, so Streit: «Es kann sein, dass Anforderungen verlangt werden, die an einem anderen Ort nicht notwendig sind.» Er empfiehlt deshalb, sich bei einem solchen Vorhaben vorgängig bei der kantonalen Amtsstelle über die Anforderungen zu informieren.

«Überall beisst man auf Granit»

Ob die Anerkennung des Randemerhofs irgendwann klappen wird, ist offen. Priska Farci ist inzwischen am Ende ihres Lateins: «Überall beisst man auf Granit», sagt sie. Oftmals bekam sie bei den Ämtern zu hören, dass sie eben ein etwas spezieller Fall seien. «In meinen Augen werden uns Hürden in den Weg gelegt, die nicht nötig wären». Aber sie sagt auch: «Wir halten durch». Für Familie Farci bleibt also die Hoffnung, dass der Randemerhof einmal zu einem ganz «gewöhnlichen» Hof wird.