Sonntag, 7. Februar 1971. Vor 50 Jahren erhielten die Frauen in der Schweiz endlich das Stimmrecht, das seit der Verabschiedung der Bundesverfassung im Jahr 1848 nur den Männern vorbehalten war. Engagierte Frauen, Pionierinnen, kämpfen seit fast 100 Jahren dafür, dass die Hälfte der Bevölkerung ebenfalls ein Mitspracherecht hat, nicht nur in der Küche, sondern auch an der Wahlurne.

Ein Drittel der Arbeiten auf Höfen werden von Frauen geleistet

In bäuerlichen Familien haben Frauen seit Bestehen der Landwirtschaft mit ihren Partnern täglich für das Wohl der Familie und des Hofs gearbeitet und sich engagiert. Im Grossen und Ganzen können wir sagen, dass sie ein Drittel der Aufgaben leisten, da sie 36 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte stellen, d. h. zirka 54'000 Frauen. Davon gehören 43'000 zur Familie des Betriebsleiters. Während 6,6 Prozent von ihnen die alleinige Verantwortung für den Betrieb tragen, beteiligen sich alle anderen an den Aufgaben, teilen Anliegen und Arbeitszeiten, sowie die tatsächliche Verantwortung. Ihr Beitrag zum Einkommenserwerb ist erheblich, egal ob er ausserhalb oder auf dem Betrieb erfolgt.

Engagement erkannt, doch Anerkennung muss verankert werden

Der Wert und die Bedeutung dieses Engagements sind in der Tat weithin anerkannt. Wie in Unternehmen anderer Berufszweige ist die Vielfalt in der Zusammenarbeit ein Erfolgsfaktor. Diese Anerkennung muss nun rechtlich, wirtschaftlich und sozial verankert und bestätigt werden, z. B. durch eine umfassende und ausreichende soziale Absicherung und eine gerechte Einkommensaufteilung bei geteilter Arbeit und Verantwortung. So wird es möglich sein, dieses positive Engagement für ein gemeinsames Ziel, das allen zugutekommt, für die gesamte Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. So werden Bäuerinnen noch länger Lust haben, sich in der Landwirtschaft, in den Betrieben und in den Organisationen mit ihren Kompetenzen und ihrem Know-how zu engagieren, weil sie auch hier interessante, persönliche und berufliche Perspektiven erhalten.

Ich erinnere mich an meine erste eidgenössische Volksabstimmung im September 1986, gleich nach meinem 18. Geburtstag: Nach kurzer Recherche finde ich auf der Website der Bundeskanzlei, welche drei Vorlagen damals dem Volk zum Entscheid vorgelegt wurden. Darunter waren eine Initiative für eine gesicherte Berufsbildung und ein Beschluss betreffend der inländischen Zuckerwirtschaft. Zwei Themen, die heute mit den Schwierigkeiten der Zuckerrübenproduzenten und der Revision der Berufsbildung Landwirt(in) EFZ von grosser Bedeutung und Aktualität sind.

Bäuerinnen äussern sich zu den Pflanzenschutz-Initiativen

Das von den Männern gewährte Frauenstimmrecht vor 50 Jahren, führte nicht zu einem Machtverlust für sie, sondern war ein Gewinn für alle. Das Recht, sich an der Wahlurne zu äussern, gibt auch eine Legitimation, sich vor Abstimmungen zu äussern. Das machen die Bäuerinnen und der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) mit Engagement, auch im Dialog mit der Bevölkerung und der Politik. Und wir werden es hinsichtlich dem 13. Juni, wenn wir über die Pflanzenschutz-Initiativen abstimmen, mit Willen und Überzeugung tun: Wir, die Frauen des ländlichen Raums. Wir, die Bäuerinnen. Gemeinsam, kompetent und engagiert! 

 

Zur Autorin

Anne Challandes ist Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands.