Die Corona-Pandemie hat den Gastro-Sektor und damit auch die Hofbeizen vor grosse Herausforderungen gestellt. Trotzdem war 2020 für viele kein Totalausfall.

Kein schlechter Sommer

Ein Auf und Ab war das vergangene Jahr für Familie Stauffacher, die einen Landwirtschaftsbetrieb und das «Buurebeizli Dergeten» in Nesslau SG führt. Die BauernZeitung hat im Frühling 2020 schon einmal mit der Toggenburger Familie gesprochen. Stauffachers hatten in ihr Beizli investiert und es den Corona-Vorschriften entsprechend umgestellt. Sie freuten sich nach dem plötzlichen Lockdown darauf, endlich wieder zu öffnen. Trotz der Vorfreude blieb Esther Stauffacher aber realistisch: «Kostendeckend wird der Betrieb der Beiz mit Schutzkonzept nicht sein». Da ihr Beizli von vielen Ausflüglern frequentiert wird, sah Stauffacher vor allem im Hinblick auf die Gästezahl einige Unsicherheiten auf den Betrieb zukommen. Trotz allem sei die Sommersaison sehr gut gelaufen, urteilt Stauffacher heute: «Wir hatten immer wieder so viele Gäste, dass wir fast ans Limit kamen.»

Planen fast unmöglich

«Es war insgesamt ein sonderbares Jahr», sagt Esther Stauffacher mit Nachdruck, «es war wirklich ‹gspunnä›». 2020 sei ein turbulentes und schwieriges Jahr gewesen mit vielen neuen Herausforderungen. Wie erwartet, habe die Planungsunsicherheit das ganze Jahr über angedauert und sich im Herbst mit den sich wieder verschärfenden Auflagen sogar noch zugespitzt, berichtet die Toggenburgerin. So sei es sehr schwierig gewesen, die vielen Gruppenreservationen, die im Frühling verschoben werden mussten, in der zweiten Jahreshälfte neben den neu dazugekommenen Anfragen einzuplanen, sagt sie rückblickend. Da sie im Buurebeizli sowohl koche als auch das Management übernehme, sei sie besonders im Herbst und vor Weihnachten mental an ihre Grenzen gekommen. «Weil es das ganze Jahr über fast nicht möglich war, abzuschätzen, wie viele Gäste kommen würden, waren auch die Planung der Einkäufe und das Managen der Vorräte eine echte Herausforderung», berichtet Stauffacher, denn «manche Lebensmittel laufen schneller ab, als einem lieb ist.» Deshalb sei es wichtig, die Lagerbestände immer gut unter Kontrolle zu haben.

Trotz Schliessung Fixkosten

Bislang haben wir für unser Restaurant noch keine Härtefallgelder beantragt», sagt Esther Stauffacher. Kurzarbeit eingegeben hätten sie, aber beim Beantragen weiterer Unterstützung zögere die Familie. «Wir haben ja einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb, der unsere Existenzgrundlage darstellt. Deshalb haben wir noch keine Gelder beantragt.» Wenn sich die Situation aber nicht bald entspanne, müssten sie darüber nachdenken: «Unser Bauernbetrieb ist eher klein und die Fixkosten für die Beiz gross. Die bleiben bestehen, auch wenn das Restaurant nichts einbringt. Der Zins, Strom und Wasser, all die anderen Dinge und nicht zuletzt die Angestellten müssen schliesslich bezahlt werden.» Im Beizli sind neben Stauffacher noch zwei weitere Frauen zu hundert Prozent angestellt. Unterstützt werden sie von vielen helfenden Händen, die in Teilzeit arbeiten. «Das letzte Jahr hat uns allen sehr viel Flexibilität abverlangt. Zum Glück stehen unsere Angestellten zu uns, da hatten wir grosses Glück», sagt die Toggenburgerin.

«Es war ein spezielles Jahr»

«Auch wir haben ein spezielles Jahr hinter uns», meint Egon Hischier aus Oberwald VS nachdenklich. In Hischiers Hofbeiz «Bürli-Schiirli» herrscht während des Winters jeden Nachmittag Betrieb, wenn die Langläufer und Langläuferinnen von der nahen Loipe herüberkommen, um eine Suppe oder eine Portion Raclette zu essen und etwas Warmes zu trinken. Im Sommer öffnet die Beiz hingegen nur auf Reservation. Der Abschluss der letzten Wintersaison fiel im «Bürli-Schiirli» ausgerechnet auf denselben Tag, an dem in der Schweiz der Lockdown ausgerufen wurde. «Da waren wir natürlich erst einmal froh, dass wir die Wintersaison sehr gut abschliessen konnten», erinnert sich Egon Hischier. Sie hätten sogar einen Rekordumsatz erzielt, ergänzt seine Frau. Leider seien die Reservationen in der Sommersaison dann storniert worden. So warteten Hischiers eben auf die Wintersaison.

Hohe Umsatzeinbussen

Nachdem die Restaurants im Wallis den November über geschlossen wurden, durften die Gastronomiebetriebe ab dem 14. Dezember wieder öffnen. Auch Familie Hischier konnte ihr «Schiirli» dank eines umfangreichen Schutzkonzepts und des Anbringens von Plexiglasscheiben Corona-tauglich machen. Die Freude der Walliser währte aber nur kurz, denn bereits am 26. Dezember mussten die Restaurants wieder schliessen. Für Familie Hischier bedeutete das im Dezember Umsatzeinbussen von rund 50 Prozent. «Nach Weihnachten würde das Geschäft bei uns eigentlich an Fahrt aufnehmen», klagt Hischier.

Alternatives Konzept: Hofbeiz-Take-Away

«Im Januar und wohl auch im Februar sieht es schwierig aus. Im Vergleich zum Vorjahr müssen wir mit rund 80 Prozent Einnahmeverlust rechnen», befürchten Egon und Carmen Hischier. Um den Betrieb in ihrem «Bürli-Schiirli» trotz des Gastro-Lockdowns in einer Form aufrecht zu erhalten, bietet die Familie ihr Angebot nun als Take-away an. «Das funktioniert je nach Wetter nicht schlecht, kann aber die Beiz nicht ersetzen», hält Egon Hischier fest.

 

Schutzkonzept für Hofbeizen

Der Verein Agrotourismus Schweiz empfiehlt für die Hofgastronomie die folgenden Branchenstandards und -Normen, die sich an den Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit orientieren:

  • Gastronomiebetriebe und Besenbeizen werden befristet bis am 28. Februar 2021 geschlossen.
  • Offen bleibt nur die Restauration für die Feriengäste auf dem Bauernhof.
  • Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmassnahmen erlaubt.
  • Take-Aways, Lieferdienste und Restauration für Feriengäste müssen um 23.00 Uhr schliessen. Es gilt eine Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
  • Es gelten die Hygiene- und Sicherheitsregeln des BAG

Nach der Öffnung gelten voraussichtlich die folgenden Vorgaben:

  • In Gastrobetrieben/Hofbeizen dürfen Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.
  • Die Gästegruppe darf höchstens 4 Personen pro Tisch betragen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern. Pro Gästegruppe müssen von mindestens 1 Person die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Betriebe mit Buffetkonzept machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln zwischen den Gruppen aufmerksam. Es ist genügend Platz vor dem Buffet freizuhalten.
  • Abstandhalten in Warteschlangen sicherstellen, indem Markierungen angebracht werden. Die Warteschlange befindet sich ausserhalb der von den Gästen genutzten Räumlichkeiten.
  • Der Abstand zwischen den Tischen muss mindestens 1.5 Meter betragen. Ist das nicht möglich, muss ein trennendes Element zwischen den Tischen eingesetzt werden.