Im Aargau wehrt sich der Bauernverband (BVA) gegen den Verlust von 5,1 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Gemeinden Böttstein und Villigen. Diese sollen zu Gunsten von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen wegfallen, damit das Wasserkraftwerk Beznau wieder die Konzession erhalte. Die bisherige Konzession verfällt Ende August dieses Jahres, die Anlagen sollen aber unverändert weiter betrieben werden. Die Axpo als Betreiberin ersucht daher den Kanton um eine Verlängerung der Konzession um 30 Jahre.

Interessen abwägen

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz schreibe vor, dass bei Konzessionserneuerungen ein ökologischer Ausgleich zu leisten sei, wenn sich durch das Vorhaben unter Abwägung aller Interessen eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume nicht verhindern lasse. Beeinträchtigt sind offenbar Auenlandschaften und ein Wildtierkorridor, diese sollen aufgewertet werden. Die Interessensabwägung habe gezeigt, dass die ökologischen Interessen zusammen mit den Interessen der Wasserkraft jene am Erhalt von FFF überwiegen würden, heisst es in einem Bericht der Axpo.

Anpassung Richtplan

Bei einem Verlust von mehr als 3 ha FFF braucht es im Aargau allerdings eine Richtplanänderung. In der Stellungnahme dazu weist nun der BVA darauf hin, dass es keinen Sinn mache und überhaupt nicht ökologisch sei, wenn ein Ökoausgleich zu einem Verlust von FFF führe. Schon heute müssten 45 Prozent der Lebensmittel importiert werden, der konsumbedingte Umweltabdruck dieser Importe betrage sogar 75 Prozent. «Indirekt nehmen wir so der Bevölkerung armer Länder das Essen weg», meint der BVA. Überhaupt seien flächenmässig so viele Ausgleichsmassnahmen fragwürdig, zumal ja gar kein Ausbau der Wasserkraft stattfinde, die Einschränkung der Gewässer wegen der Nutzung somit gar nicht grösser werde.

Weiter fordert der BVA, dass die vorgesehene Öko-Massnahmen in Warteräumen von Wildtierkorridoren nicht so umfassend ausgestaltet würden, das brauche es zur Zielerreichung nicht. Und Massnahmen in Feuchtgebieten seien so auszulegen, dass die Restflächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können.

Für die Anpassung des Richtplanes braucht es im Aargau einen Beschluss des Grossen Rates.

Am Sihlsee geht es ohne Pflicht-Ökoausgleich
Diskussionen wegen der geforderten Ökoausgleichsmassnahmen gab es vor Jahren auch beim Sihlsee, wo die SBB um eine Konzessionserneuerung für diesen Stausee mit Kraftwerk ersuchten. Dort sollten 40 ha renaturiert und teilweise der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Dagegen wehrten sich die Bauern. Im vergangenen Jahr wurde die geforderte Moor-Regeneration als Ausgleichsmassnahme abgeblasen. Dies, weil aufgrund einer Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes nicht der ursprüngliche Zustand vor dem Bau des Stausees und des Etzelwerks vor 80 Jahren zu berücksichtigen sei, sondern der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung für die Konzessionserneuerung, wie das Schwyzer Umweltdepartement damals mitteilte.