Vor einigen Tagen hatte ich Besuch eines aufdringlichen Versicherungsmaklers und habe auf sein Drängen hin überstürzt einen Versicherungsantrag für eine Lebensversicherung unterschrieben. Unterdessen bereue ich dies und möchte diese Versicherung nicht abschliessen. Auf meine Nachfrage hin teilte mir der Versicherungsmakler jedoch mit, dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei. Stimmt diese Aussage?
Von einem unterschriebenen Antrag kann man nicht leicht zurücktreten
Ein unterschriebener Antrag für eine Privatversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist für eine bestimmte Frist für den Antragsteller bindend, das heisst er kann nicht einfach von sich aus davon zurücktreten. Dazu gehören beispielsweise Zusatzversicherungen der Krankenkasse, Lebensversicherungen, Hausrats- und Betriebsversicherungen, Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen sowie Motorfahrzeugversicherungen.
Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn Versicherer innerhalb einer Frist den Antrag annimmt
Die Bindungsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, wenn eine medizinische Beurteilung notwendig ist sogar vier Wochen. Nimmt der Versicherer den Antrag innerhalb der entsprechenden Frist an, beispielsweise durch Zustellung der Police oder der Prämienrechnung, kommt der Versicherungsvertrag zustande und kann grundsätzlich frühestens unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf das Vertragsende aufgelöst werden. Ein Widerrufsrecht der antragstellenden Person gibt es nach geltendem Recht (noch) nicht, und nicht alle Versicherer gewähren von sich aus freiwillig ein Rücktrittsrecht. Würde der Versicherer jedoch den Antrag erst nach der oben genannten Frist annehmen, gilt die Annahmeerklärung des Versicherers als neues Angebot, welches man nicht mehr akzeptieren muss.
Zukünftig wird es einfacher vom Versicherungsvertrag zurückzutreten
Zukünftig wird es jedoch einfacher, von einem unüberlegten oder überstürzten Versicherungsvertrag zurückzutreten. Wenn ab 1. Januar 2022 das revidierte Versicherungsvertragsgesetz VVG in Kraft tritt, kann ein Antragsteller innerhalb von 14 Tagen ohne Verpflichtungen seinen Versicherungsantrag widerrufen. Falls dies nicht erfolgt, gelten anschliessend wieder dieselben Fristen von 14 Tagen beziehungsweise vier Wochen, während derer der Versicherungsantrag für den Antragsteller bindend ist.
Eine seriöse Versicherungsberatung bleibt auch in Zukunft wichtig. Die Entscheidung zur Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags sollte wohlüberlegt und ohne Zeitdruck gefällt werden.
Die Agrisano ist das Kompetenzzentrum rund um das Versicherungswesen in der Landwirtschaft. Sie ist eine Dienstleistung des SBV.