Raumplanung Surf- und Erholungspark auf bestem Ackerland Wednesday, 20. October 2021 Die Waveup Creations AG wollte in Regensdorf einen Freizeitpark mit Surfanlage bauen. Zu dessen Realisierung sollten 7,7 ha Ackerland umgezont und für die geplante Anlage geopfert werden.  Anwohner(innen) und ein Landwirt, unterstützt vom Zürcher Bauernverband, reichten gegen das Projekt Beschwerde ein. Ihr Hauptkritikpunkt war die Standortwahl, denn das Gebiet Wisacher liegt in der Landwirtschaftszone.

Widerspruch zum regionalen Richtplan

Der ZBV setzte sich von Beginn an für den Kulturlandschutz und gegen das Projekt ein. Geschäftsführer Ferdi Hodel sagte im Herbst 2021 gegenüber dieser Zeitung:

«Jeder, der ein landwirtschaftliches Bauprojekt ausserhalb der Bauzone plant, weiss, wie mühsam das ist und dass jeder Quadratmeter des Bauvorhabens begründet werden muss.»

Ferdi Hodels Stellungnahme im Herbst 2021

Im Wisacher solle ein riesiger Bau erstellt werden, der keinen Bezug zur Landwirtschaft habe. Der ZBV argumentierte, die geplante Umzonung und der regionale Richtplan stünden im Widerspruch. Denn das Gebiet ist im kantonalen Richtplan als Fruchtfolgefläche in Landwirtschaftsland eingetragen. Erst im regionalen Richtplan ist ein Teil des Gebietes als Erholungsgebiet ausgeschieden.

Das sah auch das Baurekursgericht so. Es hiess die Beschwerde im Mai 2022 gut und hob damit die Bewilligung für das Projekt durch den Kanton Zürich auf. Der Kanton zog sich daraufhin aus dem Projekt zurück. Im Urteil ist unter anderem folgendes zu lesen.

«Eine solche Realisierung gehört ins Siedlungsgebiet und nicht ins Landwirtschaftsgebiet.»

Aus dem Urteil des Baurekursgerichtes im Mai 2022

Weiterzug ans Bundesgericht nicht ausgeschlossen

Abo «Hier soll ein Retentionsbecken entstehen», sagt Paul von Euw. Der Flughafen will darin den Abfluss aus den Enteisungsprozessen ableiten. «Besser wäre es, den Abfluss direkt in einen Tank zu führen und als Sondermüll zu entsorgen», so von Euw. Kulturland unter Druck Paul von Euw gibt sein Land nicht kampflos her Friday, 12. May 2023 Die Gemeinde Regensdorf focht das Urteil an. Das Verwaltungsgericht kommt nun aber zum selben Schluss wie die Vorinstanz. Die Revision der Bau- und Zonenordnung durch die Gemeinde Regensdorf sei «zwingend erforderlich, um die Erstellung eines Freizeit- und Erholungsparkes mit Surfanlage zu ermöglichen», befand das Verwaltungsgericht.

Der ZBV sieht sich mit seiner Kritik an der Standortwahl bestätigt. Das sei ein Zeichen, dass der Schutz des Kulturlandes ein wichtiger Grundsatz in der Raumplanung sei, welcher von privaten, aber auch vom Staat beachtet werden müsse, schreibt der Verband in einer Mitteilung im «Zürcher Bauer» vom 4. August 2023. Ob der Gemeinderat Regensdorf das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht, ist derzeit offen.

Die Initianten hatten gemäss SDA-Meldung im Juni 2023 mitgeteilt, dass sie sich mit dem Projekt auf die Suche nach anderen Standorten machen. Regensdorf sei zwar der Favorit, der Verwaltungsrat der Waveup Creations habe aber beschlossen, sich für Drittstandorte zu öffnen. Für eine Stellungnahme war niemand erreichbar.

 


Nachgefragt bei Ferdi Hodel: «Das ist ein Urteil mit Signalwirkung»

BauernZeitung: Der Zürcher Bauernverband hat den Surf- und Wavepark in Regensdorf bekämpft. Hatten Sie damit gerechnet, dass das Projekt scheitert?

Ferdi Hodel: Ja, wir waren überzeugt, dass wir gewinnen werden. Das Baurekursgericht gab uns ja bereits vor einem Jahr Recht. Dieses erste Urteil hatte sicher eine Signalwirkung, denn danach zog sich die Zürcher Verwaltung aus dem Projekt zurück. Ganz vom Tisch ist die Sache noch nicht. Die Gemeinde Regensdorf hat bis am 14. September 2023 Zeit, das Urteil vor Bundesgericht weiterzuziehen. [IMG 2]

Die Ablehnung des Verwaltungsgerichts ist aber nicht ein Nein zum Projekt generell...

Es ging uns nie um eine Verhinderung des Projektes, sondern um die Verhinderung an diesem Standort. Wertvolle Fruchtfolgeflächen müssen geschützt werden. In diesem Sinne ist das ein guter Tag für das Kulturland.

Sie rechnen also nicht damit, dass das Projekt an einem anderen Ort in der Landwirtschaftszone realisiert werden könnte?

Nein. Das Urteil der Gerichte sagt ganz klar, dass die Betreiber den Surfpark im Siedlungsgebiet bauen müssen. Ausserhalb der Bauzone darf der Park nicht realisiert werden.