Für die Unterstützung von Bauernfamilien, welche in Notsituationen sind, gibt es einige Möglichkeiten, auch für Finanzhilfen. So weist die Luzerner Albert-Koechlin-Stiftung (AKS) in einer aktuellen Medienmitteilung auf ihren Fonds «Nothilfe Landwirtschaft» hin. Bäuerinnen und Bauern, die sich wegen einer Ausnahmesituation wie Schicksalsschlag, Krankheit, Todesfall, einmalige ausserordentliche Verhältnisse und Weiteres in einer finanziellen Notlage befinden, werden unterstützt. Der Fonds wurde von der AKS schon 2016 eingeführt. Die Stiftung konzentriert sich explizit auf die fünf Innerschweizer Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Luzern.

Diskrete Finanzhilfen

Die Unterstützung diene der Überbrückung einer akuten Notlage. Infrage kämen Beiträge bei längerer Arbeitsunfähigkeit, so beim Einsatz eines Betriebshelfers zur Überbrückung der Wartefrist, bis die Taggeldversicherung greife. Ebenso könne ein Gesuch bei ausserordentlichen und einmaligen Schadenfällen eingereicht werden. Die finanzielle Situation werde bei allen Gesuchen überprüft, erklärt Patrick Ambord von der AKS. Dabei würden auch die Einkommens- und Vermögenssituation zusammen mit der familiären Situation beurteilt. Die Gesuche würden unbürokratisch und mit der nötigen Diskretion behandelt.

Bio und Tierwohl

Die AKS unterstützt die Landwirtschaft der Region auch mit weiteren Programmen. So gibt es organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Anpassung der betrieblichen Infrastruktur für mehr Tierwohl, beispielsweise für BTS und RAUS. Ein weiteres Programm der AKS fokussiert auf die Förderung des Biolandbau. Dort gibt es Unterstützung bei der Umstellung, so für Beratung oder Betriebsanalysen. Und zur Anschubfinanzierung werden auch Vermarktungs- und Verarbeitungsketten von Bioprodukten mit Beiträgen mitfinanziert.

Fonds auch beim LBV

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) unterhält seit vielen Jahren einen «Fonds für bedrängte Bauernfamilien». Dieser war Ende 2022 gut dotiert mit rund 340 000 Franken. Der Fonds wird gespiesen mit Spenden, Opfererträgen, Schenkungen und Legaten. Beiträge sind gemäss Reglement des LBV möglich zum Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Haushalthilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Oder auch bei ausserordentlichen Schaden- und Problemfällen, die finanziell nicht zumutbar sind und wo andere Leistungen nicht ausreichen. Jährlich würden lediglich rund vier bis sechs Gesuche gestellt, im Schnitt werden bei bewilligten Gesuchen rund 5000 Franken an Beiträgen ausgeschüttet, heisst es vom LBV.