Die Schweizer Landmaschinenbranche brummt und die Landwirte investieren kräftig in Traktoren: Letztes Jahr wurden neu 2004 Traktoren zugelassen. Auch im ersten Halbjahr 2020 hatte die Corona-Krise keine Auswirkungen auf die Traktoren-Zulassungen in der Schweiz. Mit 1130 Traktoren nahmen die Neu-Immatrikulationen in den ersten sechs ­Monaten des laufenden Jahres gemäss der Statistik des schweizerischen Landmaschinenverbandes SLV sogar noch um 67 Traktoren zu.

Viel flexibler

Früher wurden die Traktoren noch bar bezahlt, dann kam das Leasing. Heute werden die Traktoren und Maschinen vermehrt über ein Darlehensvertrag erworben. «Die Vorteile eines Darlehens liegen auf der Hand. Hier hat der Kunde eine maximale Flexibilität, was die Finanzierung angeht», sagt Hanspeter Rothen, Sales Manager bei der Agco Finance. Der Landwirt könne beispielsweise ein Darlehen über fünf Jahre abschliessen, merke dann, dass er nach dem vierten Jahr die Maschine problemlos abzahlen könnte. «In diesem Fall kann der Kunde eine Saldierung vom Vertrag verlangen und die Restzahlung sofort auslösen. Er ist hier also nicht vom Vertrag gebunden», so Rothen. Zudem könne der Betroffene wünschen, wann und wie er die Raten bezahlen möchte. «Bei uns ist fast alles möglich», hält der Sales Manager fest. Auch bei den Abschreibungen sei der Kunde bei einem Darlehensvertrag frei. Er könne hier die Maschine nach seinen oder des Treuhänders Vorstellungen abschreiben lasen. «Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist ein Darlehensvertrag für den Kunden, wie ein Kauf und der Landwirt wird Eigentümer des Objektes», sagt Hanspeter Rothen.

Optimale Finanzierung

Wenn eine neu erworbene Maschine zum Vermögenswert des landwirtschaftlichen Betriebs werden soll, sei das Darlehen die optimale Finanzierungsform. «Weil die sich ergebenden Steuervorteile, wie Abschreibungen, ausschliesslich dem Kreditnehmer zugutekommen», sagt Hanspeter Rothen. Die weiteren Vorteile eines Darlehensvertrages seien zudem:

  • Keine Limitierung der Anzahlungsgrösse nach oben
  • Objekteigentum von Beginn weg beim Kunden
  • Möglichkeit von vorzeitiger Rückzahlung
  • Laufzeit zwischen 18 und 84 Monaten möglich
  • Individuelle Verträge: Auf die geschäftlichen Bedürfnisse individuell abgestimmte Darlehensverträge, z. B. saisonale Rückzahlung
  • Kostentransparenz: Kein Zinsänderungsrisiko dank fixem Zinssatz während der gesamten Laufzeit.

Ist die Maschine rentabel?

Sei es bei einem Darlehens- oder Leasingvertrag, der Landwirt müsse sich aber immer überlegen, wie und wann er die Kredite abzahlen könne. «Bei beiden Varianten muss sich der Landwirt über die Anzahlung und die Rentabilität der Maschine Gedanken machen», hält der Agco-Mitarbeiter fest. «Wir finanzieren auch nicht jede Maschine. Sehen wir dabei, dass beispielsweise ein Kunde überschuldet ist, raten wir ihm vom Kauf ab. Auch einem Zahnarzt, welcher sich anstelle eines Porsches einen schönen Fendt kaufen will, bieten wir keine Finanzierung an», sagt Hanspeter Rothen klar und deutlich. Vor einem Vertragsabschluss mache die Agco vorgängig immer bei jedem Kunden eine Überprüfung.

«Wichtig für uns ist der persönliche Kontakt mit dem Kunden auf seinem Betrieb. Im persönlichen Gespräch können wir herausfinden, mit welcher Finanzierungsform wir dem Geldfluss auf dem Betrieb Rechnung tragen können», sagt der Berater. Vielfach kenne man die Landwirte schon aus einem Erstgeschäft. Hilfreich für sie sei auch ihre enge Zusammenarbeit mit der GVS-Agrar und deren Händlern.

Aus steuerlicher Sicht

Es gebe aber immer noch Landwirte, die bar ihren Traktor bezahlen. Dies sei bestimmt immer noch die einfachste Möglichkeit, eine Maschine anzuschaffen. «Vorteilhaft sind hier die jährlichen Abschreibungen, die der Landwirt tätigen kann», sagt der Berater. Beim Darlehen sei es ähnlich, ausser, dass er das Kapital in der Buchhaltung als Fremdkapital auf der Passivseite einbuchen müsse. Die Abschreibungsvorteile habe der Landwirt auch so, als ob er in bar bezahlen würde. Bestehe ein Leasing-Vertrag buche man keine Maschine ein, sondern man bucht die Leasingrate als Aufwand, was wiederum nur in der Erfolgsrechnung Auswirkungen habe. «Aus steuerlicher Sicht kann hier alles Sinn machen und jeder Landwirt muss dies am besten mit seinem Buchhalter vorgängig abklären, was für ihn am wirtschaftlichsten ist», weiss Hanspeter Rothen. Die Erfahrung zeige aber, dass die meisten Treuhänder ein Darlehen bevorzugen, da diese Kaufvariante bei den Abschreibungen viel mehr Spielraum zulassen würde.