Abo Brut- und Setzzeit Jetzt gehören Hunde an die Leine – je nach Kanton auch laut Gesetz Thursday, 30. March 2023 Wie so oft in der Schweiz herrscht auch in Sachen Leinenpflicht für Hunde «Kantönligeist». Alle entscheiden weitgehend autonom, wann, wo und wie lange Hunde zum Schutz der setzenden Wildtiere an der Leine zu führen sind. So endet beispielsweise morgen Samstag die Leinenpflicht für Hunde in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt. Noch bis Ende Juli sind diese allerdings in den Wäldern von Aargau, Basellandschaft oder Luzern angeleint zu halten. In Zürich gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Und Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in sogenannten Wildruhegebieten vor.

Hunde müssen an die Leine

Ganz streng sind die Schwyzer. Dort ist Hunden bereits seit 1984 untersagt, landwirtschaftliche Kulturen und fremdes, nicht öffentlich zugängliches Eigentum ohne Einwilligung des Berechtigten zu betreten. Zudem gilt eine generelle Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb, was wiederum für die Landwirtschaft relevant ist.

Im Agrarkanton Bern ist es in Sachen Leinenpflicht bislang noch weitgehend still geblieben. Eine generelle Leinenpflicht gilt zwar auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten, sowie beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten oder auf Anordnung im Einzelfall. Wie die Stiftung für das Tier im Recht zudem ausführt, können Gemeinden weitere Orte bezeichnen, an denen Hunde angeleint sein müssen oder keinen Zutritt haben.

Madeleine Amstutz will Wildtiere schützen

Für die Berner Grossrätin Madeleine Amstutz ist das zu wenig. Während andere Kantone schon lange Lösungen umgesetzt haben, blieb Bern weitgehend passiv. Amstutz fordert daher in einer Motion auch für die Berner, dass Hunde im Wald während der Zeit der jungen Wildtiere an der Leine zu führen sind.

Andere Kantone haben die Leinenpflicht bereits erfolgreich eingeführt – wo ortet sie die Hürden im Kanton Bern? «Es soll nicht zu einer grossen Bürokratie führen», sagt sie. Die Eigenverantwortung sei indes wichtig und andere Kantone würden bereits zeigen, dass die Umsetzung ohne grosse Probleme möglich sei. An den Kantonsgrenzen solle es nicht zu einem «Hundeausflugs-Tourismus» kommen, weil nicht in allen Kantonen dieselben Regeln gelten, ist die SVP-Grossrätin überzeugt.

«Mein Vorstoss ist ein weiterer Schritt zum ersten Vorstoss, der im Jahr 2021 vom Grossrat überwiesen wurde und bis Ende Jahr 2023 umgesetzt wird», ergänzt Madeleine Amstutz. Hier gehe es darum, bauliche Massnahmen zu ergreifen, dass Fallwild-Zahlen im Strassen- und Schienenverkehr reduziert werden könnten.

Späte Reaktion des Kantons Bern

Vorbildlich: Angeleinter Hund im Wald (Bild Trudi Haas) In Luzern gilt Leinenpflicht im Wald Tuesday, 11. February 2014 Kosten aus den Massnahmen würden durch tiefere Kosten beim Fallwild beglichen. «Auch das macht der Kanton Bern später als andere Kantone», weiss Madeleine Amstutz. Mit Drohneneinsatz und Plakaten helfen die Landwirte und Jäger mit, Jungtiere vor dem Mähen der Wiese zu schützen. 

Amstutz ist sicher, auch die Hundehalter sollten ihren Beitrag dazu leisten. Dass effektiv ein Problem besteht, zeige die Antwort der Regierung, die das Postulat zur Annahme empfiehlt und sogar noch weitergehen will. Die 50 Meter neben Wäldern, wo auch noch eine Leinenpflicht gelten soll (so praktiziert es beispielsweise der Kanton Zürich), soll auf 200 Meter erweitert werden und die Zeitdauer vom 15. April auf den 1. April vorverlegt werden. «Ich will so wenig Einschränkungen wie möglich und so viel wie notwendig», sagt Amstutz. Ihr würden die 50 Meter ausreichen. Doch Berns Regierung dürfte nach dem langen Tiefschlaf demnach neue Massstäbe in Sachen Leinenpflicht einführen.

Der Solothurner Bauernverbands-Geschäftsführer Edgar Kupper erzählt: «So ist man im Kanton Solothurn vorgegangen»

Lösungen – und die Wege dazu – scheint es so viele wie Kantone zu geben. So hat beispielsweise der Kanton Solothurn 2017 eine Ausdehnung der Leinenpflicht von zwei auf vier Monate vorgenommen. Bauernverbands-Geschäftsführer und Kantonsrat Edgar Kupper erinnert sich auf Anfrage, dass der Regierungsrat diese noch um 100 Meter ausserhalb des Waldrandes ausdehnen wollte. «Dagegen und auch gegen die Ausdehnung der Leinenpflicht von zwei auf vier Monate wurde das Veto ergriffen», sagt Kupper. Die vier Monate habe der Kantonsrat schliesslich bestätigt und akzeptiert, aber die 100 Meter Waldrand seien gefallen. Gefragt nach einer möglichen Verschärfung sagt er: «Eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet – auf Wiesen und Äcker – haben wir im Solothurner Kantonsrat nicht diskutiert.» Der Bauernverband respektive die bäuerlichen Kantonsräte hätten während der Ratsdebatten auf die Herausforderungen mit den Hunden auf Ackerland, Wiesen, Weiden und entlang von häufig begangenen Feldwegen informativ hingewiesen, erinnert er sich. «Auch wird die Hundeproblematik, beispielsweise die Verkotung von Feldern, im Rahmen von Litteringdebatten oder geplanten Renaturierungsprojekten vom Bauernverband immer wieder angesprochen und bei den Projektverantwortlichen und Gemeindezuständigen platziert und Gegenmassnahmen verlangt», so Edgar Kupper.