Der Boom beim Mountainbiken beschäftigt die Politik auch in unserer Region. Kürzlich hat der Luzerner Kantonsrat ein Postulat angenommen, um regulatorische Verbesserungen zu klären, weil für den Bereich Mountainbike (MTB) im Gegensatz zum Wandern eine gesetzliche Grundlage fehle.
Dazu soll nun eine Projektorganisation aufgebaut werden, mit Einbezug aller Beteiligten (siehe BauernZeitung vom 17. September). Auch in anderen Kantonen laufen teils Bestrebungen (siehe Kasten). Im Kanton Schwyz liegt derzeit das Mountainbike-Konzept zur Anhörung auf, dazu hat auch die Bauernvereinigung des Kantons Schwyz (BVSZ) Stellung genommen.
Die Haftung regeln
Ein Konzept wird begrüsst und eine Lenkung der Mountainbiker auf gut markierte und signalisierte Routen sei sinnvoll. Das könne helfen, zunehmende Konflikte mit Wandernden oder mit Land- und Forstwirtschaft zu reduzieren, meint die BVSZ. Allerdings würden im Konzept Haftungsfragen fehlen und erwartet werden von bäuerlicher Seite auch Aussagen zur Unterhaltspflicht von Routen und Pisten. «Wer ist verantwortlich, wenn ein MTB-Fahrer aufgrund von Schlaglöchern, einem natürlichen Hindernis oder nach einer Kollision mit einem Nutztier stürzt? Oder wie ist die Haftung, wenn ein Querfeldeinfahrer an Weidezäunen hängen bleibt und zu Schaden kommt? Kann ein Grundeigentümer haftbar gemacht werden, wenn der Weg verschmutzt und noch nicht gereinigt ist?», fragen sich der unterzeichnende Präsident Albin Fuchs und Sekretär Franz Philipp in der BVSZ-Stellungnahme.
Solche Fragen müssten im Konzept zwingend geklärt werden. Die BVSZ lehnt es auch ab, wenn eine Unterhaltspflicht auf Grundeigentümer und Bewirtschafterinnen übertragen würde. Grundsätzlich brauche es eine Einwilligung der Grundeigentümer, wenn neue Wege oder Pisten erstellt werden sollen.
Es dürfe auch nicht sein, dass MTB-Anlagen generell den Status «Anlagen im öffentlichen Interesse» erhalten und so allenfalls gegen den Willen der Eigentümer im Enteignungsverfahren realisiert werden könnten, heisst es weiter.
Auf freiwilliger Basis
Begrüsst wird, dass das Mountainbike-Routennetz hauptsächlich auf bestehenden Wegen und Pisten geführt und das Fahren abseits, querfeldein, auch durch Waldflächen oder Weiden, verhindert werden soll. Wichtig ist der BVSZ zusammenfassend, dass neue Wege zusammen mit den Grundeigentümern erarbeitet werden und entsprechend nur mit dem freiwilligen Einverständnis dieser auch realisiert werden.
«Es fehlen Haftungsfragen und Aussagen zum Unterhalt der Routen.»
Die Bauernvereinigung Schwyz wünscht mehr Inhalt.
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Unterschiedliche Situation in den Kantonen der Region
Im Aargau gebe es kein Konzept Mountainbike, sagt Josef Burri von Landwirtschaft Aargau. Bike-Trails seien aber in Nutzungsplanungen schon besprochen worden und es hätten auch schon Mediationen stattgefunden, vor allem wegen Konflikten im Wald.
Rangerdienst im Wald
Zunehmende Nutzungskonflikte im Wald bestätigt Ralf Bucher vom Bauernverband Aargau. Wegen des zunehmenden Drucks auf den Wald durch die Freizeitgesellschaft stehe seitens Jäger(innen) der Aufbau eines Rangerdienstes zur Diskussion, welcher für mehr Rücksichtnahme sensibilisieren soll. Im Sommer 2020 wurde im Aargau auch ein Postulat betreffend «Regulierung und Sensibilisierung Biker» eingereicht. Dem stimmte der Grosse Rat zu. Darin wird bestätigt, dass bezüglich Biken abseits von Waldstrassen ein Vollzugsdefizit bestehe. Und der Öffentlichkeit, insbesondere den Bikenden, seien die Regeln hinsichtlich Biken im Wald nicht oder nur ungenügend bekannt. Die Formen der Erholungsnutzung sollen besser koordiniert und gelenkt werden. Flankierend sei zu prüfen, ob zusätzliche Massnahmen wie Sensibilisierungsaktivitäten, Bewilligungs- und Vollzugsverfahren zum Schutz der Lebensräume nötig seien.
Zug will Gesetz anpassen
In Zug werde derzeit in einer Arbeitsgruppe aller Beteiligten (Organisationen, Eigentümer, Gemeinden, Kanton), unter Federführung der Ämter Raum und Verkehr sowie Wald und Wild, die Thematik Biken-Wandern-Naturschutz diskutiert. Die Resultate sollen im Frühjahr 2022 vorliegen und würden in die Anpassung der kantonalen Waldgesetzgebung einfliessen, erklärt René Hutter vom Amt für Raum und Verkehr. Im Zugerbiet hätten die Nutzungskonflikte im Wald klar zugenommen und ausserhalb auch mit Wandernden, weil die gleichen Wege genutzt würden. Ein wildes Befahren von landwirtschaftlichen Flächen sei aber weniger ein Thema.
Uri hat angepasstes Gesetz
Im Kanton Uri hat das Volk die Anpassung des Fuss- und Wanderweggesetzes vergangenes Jahr angenommen, darin integriert ist neu die Thematik Biken. Aktuell sei der Kanton an der Erarbeitung des Bikewegplans, erklärt Adi Arnold vom Amt für Raumentwicklung. Daran beteiligt seien auch die Grundeigentümer und der Bauernverband. Und für die Kommunikation werde derzeit eine «Fair Trail»-Kampagne erarbeitet.
NW und OW kein Konzept
In Nidwalden existiert noch kein Konzept, dies sei aber für 2022 geplant, sagt Rudolf Günter vom Amt für Wald und Energie. Bereits gestartet wurde die Teilrevision des Waldgesetzes, darin sei auch das Biken im Wald ein Thema.
Die Konfliktfelder seien je nach Kanton wohl etwas unterschiedlich, erklärt Günter. Gemeinsamer Schwerpunkt sei sicher die Problematik der Koexistenz von Wanderern und Bikerinnen auf dem Wanderwegnetz. Wildes Befahren von landwirtschaftlichen Flächen sei erst punktuell feststellbar. Problembehaftet seien Wege durch Weiden. «Biken bietet aber auch eine Chance für die Land- und Alpwirtschaft», meint Günter.
Noch kein Konzept gibt es auch in Obwalden, aber ein solches sei angedacht und in der Startphase, wie Sandro Utzinger vom Amt für Raumentwicklung erklärt. Auch hier gebe es teils die gleichen Konflikte wie anderswo. «Es sind wenige schwarz Schafe, die beispielsweise durch Weiden statt auf Wegen fahren.»
NRP Projekt Zentralschweiz
Die Zentralschweiz auf dem Weg zu einer der attraktivsten Bike-Regionen der Schweiz. Das bezweckt ein laufendes NRP-Projekt (Neue Regionalpolitik), an dem sich die Kantone Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri beteiligen. Die Tourismusregion Vierwaldstättersee will so Gästen ein Sommerangebot bieten und damit zusätzliche Wertschöpfung generieren. Geschaffen werden soll ein durchgehendes, aufeinander abgestimmtes und legales Angebot auf bestehenden Infrastrukturen und sinnvollen Entflechtungen, wie es im Projektbeschrieb heisst. Erarbeitet wird auch ein «Verhaltenskodex für Mountainbiker». Das NRP-Projekt wurde 2020 gestartet und soll noch bis 2022 laufen.