Ein 63-jähriger Pächter hört mit der Landwirtschaft auf und verkauft sein Inventar. Er löst 200 000 Franken. Wie muss er vorgehen, damit er möglichst wenig Gewinnsteuer bezahlt?
Der Pächter, welcher bei der Betriebsaufgabe 200 000 Franken aus seinem Inventar löst, bezahlt die Liquidationsgewinnsteuern auf der Differenz vom Buchwert zum Verkaufserlös. Bei einem Buchwert von 50 000 Franken und bei einem Erlös von 200 000 Franken, errechnet sich ein Gewinn von 150 000 Franken. Bei einer definitiven Betriebsaufgabe kann er diesen Gewinn, wie bereits erwähnt, mit der Anrechnung eines fiktiven Einkaufs in die Vorsorge und der privilegierten Besteuerung massiv verringern. Nach der Betriebsaufgabe darf er jedoch nicht, oder nur noch in geringem Ausmass, selbstständig erwerbend bleiben. Wird die selbstständige Erwerbstätigkeit, z.B. auch in einem anderen Nebenbetrieb, nicht aufgegeben, hat der Landwirt keinen Anspruch auf privilegierte Besteuerung.
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