«Das Problem ist gross, wir suchen händeringend und möglichst rasch Plätze für verwilderte Hofkatzen», sagt Esther Geisser, Präsidentin der Tierschutzorganisation «Network for animal protection» (Netap), in ihrem Hilferuf an die Redaktion. Allein im Kanton Luzern brauche es für 30 Hofkatzen neue Plätze, und auch in anderen Kantonen sei das Problem in den Sommermonaten noch grösser als sonst. Die Katzen stammen von Höfen, auf denen die Population aus dem Ruder gelaufen sei oder bisher nur durch Tötung begrenzt wurde, erklärt Geisser. Auch nach Pächterwechseln würden viele Katzen ihr Zuhause verlieren, weil die neuen Pächter keine oder weniger Katzen auf dem Hof dulden.

Kastrieren und umplatzieren

[IMG 2]Netap kastriere jährlich über 1000 Hofkatzen und versuche, die unerwünschten neu zu platzieren. Die würden dann nicht nur kastriert, sondern auch geimpft und markiert. Neue Plätze seien sinnvoll auf einem verkehrssicheren Hof und wo auch zu den Tieren geschaut werde. «Wir sind ständig auf der Suche nach Bauernfamilien, die solchen Katzen ein neues Zuhause bieten möchten», betont Geisser. Vermittelt würden mindestens zwei Katzen, besser noch in Gruppen. Netap helfe auch bei der Angewöhnung und stelle dafür einen mobilen Zwinger samt Einrichtung zur Verfügung.

Wenig Meldungen

Eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen sei in der Tat ein Problem, erklärt auf Anfrage Martin Brügger vom Luzerner Veterinärdienst. Im Gegensatz zu Hunden gebe es für Katzen keine Registrierungs- und Meldepflicht. Deshalb habe man auch keine Zahlen zur konkreten Population und deren allfälligen Veränderung. Besonders bei verwilderten Katzen, hoher Populationsdichte und Inzucht könne eine unkontrollierte Vermehrung zu kranken Tieren führen, sei es wegen Kampf- oder Unfallverletzungen, Infektionen oder Parasiten. Davon könnten ländliche wie städtische Gebiete betroffen sein. Der Veterinärdienst erhalte jährlich Kenntnis von einigen wenigen Fällen, die entsprechend bearbeitet würden.

Brügger weist auf die rechtlichen Bestimmungen für Katzenhalter hin (siehe Kasten). Schwieriger sei die Ausgangslage bei Katzen, die niemandem gehören. Aber in solchen Fällen könnte eine Kastration helfen. Bei unklaren Situationen soll der Veterinärdienst eingeschaltet werden, der bei Bedarf dafür auch Tierschutzorganisationen einbezieht.

Der Tierschutz Luzern führt jährlich in einer Region Kampagnen für Bauernhöfe zur Katzenkastration durch, im Vorjahr im Entlebuch. Dabei werden jährlich rund 200 bis 400 Katzen kastriert, wie Präsidentin Susanne Ineichen mitteilt. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Tierarztpraxen. Lockfutter und Katzenfallen werden durch den Tierschutz zur Verfügung gestellt. Landwirte bezahlen pro Katze für die Kastration 40 Franken, die übrigen Kosten finanziert der Tierschutz. Aktionen sind dieses Jahr wieder geplant, in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV). Derzeit wird in einer Umfage bei den LBV-Sektionen das regionale Bedürfnis abgeklärt. Vorgesehen sind Katzenkastrationstage ab Ende Oktober für Märzkatzen und Ende Januar für Augustkatzen.

Es gibt Handlungsbedarf

Der Luzerner Veterinärdienst geht davon aus, dass sich aufgrund der regelmässigen Aufrufe für die Katzenkastration die Situation in den vergangenen Jahren verbessert hat. «Es besteht aber noch immer Handlungsbedarf», betont Kantonstierarzt Martin Brügger.

Weitere Informationen und Platzangebote für Hofkatzen: info@netap.ch

Das ist bei der Katzenhaltung zu beachten

Wer Tiere hält, muss sie gemäss Tierschutzgesetz angemessen nähren, pflegen, für Beschäftigung und Bewegungsfreiheit und soweit nötig Unterkunft sorgen. Das gilt auch für Freigängerkatzen auf Bauernhöfen. Als Halterinnen oder Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmässig füttern, auch wenn sie nicht deren Besitzerinnen oder Besitzer sind. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen auch dafür besorgt sein, dass sich die Tiere nicht übermässig vermehren. Katzen können jährlich zweimal bis sechs Junge werfen, die nach sechs bis neun Monaten wieder geschlechtsreif sind. Junge Katzen sollten vor dem ersten Freigang kastriert werden. Für die Kastration sind die Tierhaltenden zuständig, auch für die Betreuung von Nachwuchs. Wer die Jungen nicht behalten will, sollte geeignete Abnehmer suchen. Das Aussetzen von Jungtieren oder nicht fachgerechtes Töten gilt als Tierquälerei und ist strafbar. Das Töten von Katzen muss ein Tierarzt durchführen. Heimtierhalter verfügen nicht über die nötige Kompetenz und Routine, um Tiere töten zu können. Qualvolle Tötungsmethoden wie Ertränken, Ersticken, Köpfen und Erschlagen sind verboten. 

Quelle: BLV, sowie Merkblatt ­Haltung von Katzen des Luzerner Veterinärdienstes