Muss eine junge Frau oder ein junger Mann in der Ausbildung als Landwirt(in) EFZ offizielle Feiertage wirklich als Ferien beziehen? Mit dieser Frage meldete sich kürzlich eine Bäuerin und Mutter bei der BauernZeitung.

«Keine banale Frage»

Grundsätzlich gilt: Für Lernende gelten die kantonalen Normalarbeitsverträge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer (NAV), die auch Bestimmungen zu den Ferien enthalten. «Die Frage bezüglich Frei- und Ferientagen in der Landwirtschaft ist nicht banal, wir machen viele Beratungen zu solchen Themen», sagt Dietrich Bögli, Leiter Bildung und Beratung am Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, auf Anfrage. Das liege daran, dass die Landwirtschaft nicht wie andere Branchen funktioniere, so arbeitet man oft auch am Sonntag usw.

Variiert von Kanton zu Kanton

Wer bei Fragen wie der obenstehenden zuständig ist, variiert von Kanton zu Kanton. Die Lehraufsicht der betrieblichen Bildung ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen ist sie beim Bildungsdepartement angegliedert. In gewissen Kantonen ist im Bereich der Landwirtschaft das Landwirtschaftliche Zentrum zuständig wie etwa Dietrich Bögli vom Ebenrain im Kanton Basel-Landschaft. Im Kanton Bern wiederum ist für die Lehraufsicht bei den Lernenden im Bereich Landwirtschaft das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zwar verantwortlich, jedoch wird ein grosser Teil der Arbeit mit einem Zusammenarbeitsvertrag an den kantonalen Bauernverband delegiert.

Wer Fragen oder Unsicherheiten in der Lehre hat, schaut sich also am besten auf der Website der beruflichen Bildung seines oder ihres Kantons nach dem zuständigen Ansprechpartner um. Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen bietet auch Agrimpuls in Brugg AG. Auf deren Seite findet man auch alle kantonalen Normalarbeitsverträge.

 

Wie viele Lehrverträge werden aufgelöst?

Der Lehrberuf Landwirt(in) EFZ erfreute sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Doch hört man immer mal wieder von Fällen, in denen  Lernende als billige Arbeitskräfte (aus)genutzt werden.

In wie vielen Fällen lassen sich Risse zwischen Lehrmeistern und Lernenden nicht kitten? Das Bundesamt für Statistik weist bei den Landwirten EFZ eine Lehrvertragsauflösungsquote von 21,3 Prozent aus. Doch: «In dieser Zahl sind die Lehrbetriebswechsel drin, und die sind bei uns ja sogar erwünscht», sagt Petra Sieghart, Bildungsverantwortliche beim Schweizer Bauernverband. In der Zahl seien auch die Wechsel zur zweijährigen Attestausbildung enthalten. Zu den eigentlichen Lehrabbrüchen habe sie keine Zahlen. «Ich vermute aber, dass die Landwirtschaft da im Vergleich mit anderen Branchen eher unterdurchschnittlich ist.» Die meisten Lernenden hätten einen landwirtschaftlichen Hintergrund und wüssten genau, was auf sie zukomme: «Für die Landwirtschaft entscheidet man sich sehr bewusst.»